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   VGH Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 10 S 835/15   

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https://dejure.org/2015,23734
VGH Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 10 S 835/15 (https://dejure.org/2015,23734)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 (https://dejure.org/2015,23734)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 10 S 835/15 (https://dejure.org/2015,23734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung einer einstweilig angeordneteten Handlungspflicht der Behörde bei Zweckverfehlung mangels Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur erkannbaren Vollziehung der Anordnung; Verpflichtung des Baustellenbetreibers zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte auch bei Baulärm; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 VwGO, § 172 VwGO, § 24 BImSchG, Nr 3.1 BauImSchVwV, Nr 4.1 BauImSchVwV
    Umsetzung einer einstweiligen Anordnung durch Behörde - Zur Verpflichtung zum Einschreiten bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 29b
    Umsetzung einer einstweilig angeordneteten Handlungspflicht der Behörde bei Zweckverfehlung mangels Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur erkannbaren Vollziehung der Anordnung; Verpflichtung des Baustellenbetreibers zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte auch bei Baulärm; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegen Baulärm muss effektiv vorgegangen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baulärm - und das Einschreiten der Behörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die von der Behörde unterlaufene einstweilige Anordnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegen Baulärm ist effektiv vorzugehen! (IBR 2015, 573)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 31
  • DÖV 2015, 980
  • BauR 2015, 2041
  • ZfBR 2016, 383
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 10 S 81/13

    Zur Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 10 S 835/15
    Die Vollstreckung richtet sich vorliegend nach dieser Vorschrift, weil die vom Senat mit Beschluss vom 05.02.2015 erlassene einstweilige Anordnung im Schwerpunkt auf das Ergehen von Verwaltungsakten gerichtet ist und damit im Zusammenhang mit einer Verpflichtungsklage steht (vgl. Senatsbeschluss vom 28.02.2013 - 10 S 81/13 - VBlBW 2013, 310).

    Es ist weder nach dem Tenor des Senatsbeschlusses vom 05.02.2015 noch nach den Gründen, die bei Unklarheiten zur Auslegung herangezogen werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 28.02.2013 a.a.O.), erforderlich, die Messungen fortlaufend oder möglichst zügig durchführen zu lassen; vielmehr sind solche Tage zu wählen, an denen repräsentative Ergebnisse zu erwarten sind.

    Die Vollstreckungsgläubigerin verkennt, dass der Vollstreckungsschuldner der einstweiligen Anordnung zwar effektiv nachkommen muss, aber nicht den sofortigen Erfolg schuldet (vgl. Senatsbeschluss vom 28.02.2013 a.a.O.).

    Die Beschwerde kann nur dann Erfolg haben, wenn sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts inhaltlich als nicht richtig erweist (vgl. den Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO; Senatsbeschluss vom 28.02.2013 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 10 S 835/15
    Dem Vollstreckungsschuldner wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200,-- Euro für den Fall angedroht, dass er weiterhin nur unzureichend seiner Verpflichtung aus Ziffer 1 Buchst. b) 2. Absatz der einstweiligen Anordnung vom 05.02.2015 (Senatsbeschuss vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14 -) nachkommt, den Beigeladenen im Ausgangsverfahren die Vorlage eines Maßnahmekatalogs zur Reduzierung der Schallimmissionen auf die in der Verfügung des Landratsamts Böblingen vom 19.03.2014 festgesetzten Immissionsrichtwerte aufzugeben.

    Mit diesem Beschluss wurde der Antrag der Vollstreckungsgläubigerin abgelehnt, dem Vollstreckungsschuldner ein Zwangsgeld in Höhe bis zu 5.000 EUR für den Fall anzudrohen, dass er nicht binnen drei Werktagen seiner Verpflichtung aus Ziffer 1 des Tenors der Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - nachkommt.

    Mit Beschluss vom 05.02.015 - 10 S 2471/14 - hat der erkennende Senat dem Vollstreckungsschuldner unter Ziffer 1 im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben,.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2015 - 1 I 1.14

    Vollstreckungsantrag; Beschwerde; Vollstreckung aus einem Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 10 S 835/15
    Selbst wenn aber der in der Beschwerdebegründung vertretenen Auffassung zu folgen wäre, dass bei erkennbarer Fehlerhaftigkeit der Lärmprognosen bzw. der Schallmessungen von einer Schlechterfüllung der einstweilige Anordnung auszugehen wäre (zur Schlechterfüllung vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2006 - 5 B 194/06 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2015 - 1 I 1.14 - juris), so lassen sich derartige offensichtliche Mängel hier nicht erkennen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 9 S 358/14

    Aufhebung einer einstweiligen Anordnung wegen Unterlassens von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 10 S 835/15
    Die einstweilige Anordnung ist ein Vollstreckungstitel (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 VwGO); eine Vollstreckungsklausel war vorliegend entbehrlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.04.2014 - 9 S 358/14 - VBlBW 2015, 210 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Der Einwand der Gehörsverletzung durch das Verwaltungsgericht vermag der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit zum Vortrag besteht und ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) dadurch geheilt würde (vgl. Senat, Beschl. v. 07.11.2016 - 1 S 1721/16 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.05.2015 - 10 S 835/15 - juris, und v. 12.04.2005 - 4 S 439/05 - VBlBW 2006, 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 12 S 2224/22

    Kein Kapazitätsvorbehalt bei Anspruch auf Betreuungsplatz in

    Voraussetzung für die Androhung eines Zwangsgeldes ist nämlich die grundlose Säumnis des Vollstreckungsschuldners, denn die Androhung ist nur gerechtfertigt, wenn es dem Forderungsschuldner billigerweise zugemutet werden konnte, in der seit der Zustellung des Titels verstrichenen Zeit die Verpflichtung zu erfüllen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 12.02.2020 - 10 B 2754/19 -, Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.11.2019 - 10 OB 210/19 -, juris Rn. 6 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

    Soweit die Antragsteller in diesem Zusammenhang rügen, das Verwaltungsgericht habe ihr tatsächliches und rechtliches Vorbringen missachtet und ihr Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, vermag dies der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit zum Vortrag bestand und ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß dadurch geheilt wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.07.2022 - 1 S 1224/22 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 -, juris Rn. 42; Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OB 210/19

    Grundlose Säumnis; Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung; Zuweisung eines

    - I WB 31.68 -, BVerwGE 33, 230-232, juris Leitsatz 2 und Beschluss vom 21.12.2001 - 2 AV 3/01 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.1976 - IV 559/76 -, juris Leitsatz 1 vom 07.02.1997 - 5 S 173/97 -, juris Rn. 2 und vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 -, juris Rn. 3 und 40; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.04.2004 - 11 C 03.2911 -, juris Rn. 23; Pietzer/Möller in Schock/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2019, § 172 Rn. 33; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 172 Rn. 59).

    Ein Verschulden des Vollstreckungsschuldners ist nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 -, juris Rn. 40; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 172 Rn. 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Die Beschwerde kann nur dann Erfolg haben, wenn sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts inhaltlich als nicht richtig erweist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 - juris Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 2375/21

    Anordnung des Rückrufs von unter dem FFP2-Standard produzierten Masken

    Dies folgt schon daraus, dass im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit zum Vortrag besteht und ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß dadurch geheilt würde (vgl. Senatsbeschluss vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2022 - 1 S 1224/22

    Widerruf der Beauftragung eines Leistungserbringers wegen besonders gravierender

    Dieser Einwand vermag der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit zum Vortrag besteht und ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) dadurch geheilt würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.05.2015 - 10 S 835/15 - juris; Beschl. v. 12.04.2005 - 4 S 439/05 - VBlBW 2006, 59).
  • VG Stuttgart, 14.09.2022 - 9 K 4346/22

    Nachweis eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung: Einwand der

    Eine "grundlose Säumnis" liegt vor, wenn es dem Vollstreckungsschuldner billigerweise zugemutet werden konnte, in der seit Ergehen bzw. Zustellung der Entscheidung verstrichenen Zeit die Verpflichtung zu erfüllen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.1997 - 5 S 173/97-, juris Rn. 2; Beschluss vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 -, juris Rn. 3 und 40).
  • VG Stuttgart, 26.10.2022 - 9 K 5338/22

    Zur Verpflichtung eines Jugendhilfeträgers, genügend Betreuungsplätze zur

    Eine "grundlose Säumnis" liegt vor, wenn es dem Vollstreckungsschuldner billigerweise zugemutet werden konnte, in der seit Ergehen bzw. Zustellung der Entscheidung verstrichenen Zeit die Verpflichtung zu erfüllen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.1997 - 5 S 173/97 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 29.05.2015 - 10 S 835/15 -, juris Rn. 3 und 40).
  • VGH Hessen, 12.02.2020 - 10 B 2754/19
    (so Nieders. OVG, Beschluss vom 15. November 2019 - 10 OB 210/19 - juris, m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 10 S 835/15 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 172 Rn. 6a).
  • VGH Hessen, 06.02.2020 - 10 B 2934/19
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