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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99   

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https://dejure.org/1999,12764
VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
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Stellplatzsatzung

§§ 37 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO, eine Gemeinde kann die Stellplatzverpflichtung nicht lediglich unter Hinweis auf einen leicht überdurchschnittlichen Pkw-Bestand generell auf 2 Plätze erhöhen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erhöhung der Stellplatzverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen? (IBR 2000, 236)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 113
  • BauR 2000, 1381 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    In diesem Fall wird lediglich eine als unzureichend empfundene gesetzliche Regelung der Stellplatzverpflichtung in § 37 Abs. 1 Satz 1 LBO durch eine für sachgerecht erachtete Erhöhung der erforderlichen Stellplatzzahl ersetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.09.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Die Klägerin macht insoweit hinsichtlich Wettbüros einen Verstoß gegen das Willkürverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung unliebsamer Vorhaben mit Mitteln des Stellplatznachweises und übermäßiger, nicht ausreichend anhand spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen Verkehrssituation (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG RhPf, U.v. 7.10.2015 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2 und U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/99 - juris Rn. 16) nachgewiesener Abweichung von den Mindeststandards der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) geltend.

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).

  • VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).
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