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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08   

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VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08 (https://dejure.org/2009,4197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 6 S 131/08 (https://dejure.org/2009,4197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 6 S 131/08 (https://dejure.org/2009,4197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur des für die Vermittlung von Einsätzen in der Notfallrettung und im Krankentransport von der Rettungsleitstelle erhobenen Entgelts; Festsetzung des Leitstellenentgelts durch die beliehene Rettungsleitstelle

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; RDG § 2 Abs. 1; ; RDG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; RDG § 6 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur des für die Vermittlung von Einsätzen in der Notfallrettung und im Krankentransport von der Rettungsleitstelle erhobenen Entgelts; Festsetzung des Leitstellenentgelts durch die beliehene Rettungsleitstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 128
  • DÖV 2010, 278
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Die Tätigkeit der Rettungsleitstelle, insbesondere die Vermittlung von Einsätzen in der Notfallrettung und im Krankentransport, ist eine hoheitliche Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris) von der Beklagten als Trägerin der Rettungsleitstelle auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 als Beliehene wahrgenommen wird.

    Diese Weisungsbefugnis wird gegenüber denjenigen, die der Genehmigungspflicht nach § 15 RDG unterliegen, durch entsprechende zwingende Nebenbestimmungen zur Genehmigung (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 RDG) durchgesetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 21.04.2004, a.a.O.), deren Missachtung nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 RDG bußgeldbewehrt ist.

    Damit wird die Rettungsleitstelle bei der Vermittlung von Einsätzen im Krankentransport wie auch in der Notfallrettung hoheitlich tätig (vgl. zum hoheitlichen Handeln der Rettungsleitstelle auch: BGH, Urteil vom 25.09.2007 - KZR 48/05 -, NVwZ-RR 2008, 79, der zudem darauf abstellt, dass nach § 6 Abs. 1 Satz 6 RDG in der Regel Leitstellen für den Rettungsdienst und die Feuerwehr im integrierten Betrieb in gemeinsamer Trägerschaft zu führen sind, sowie Beschluss des Senats vom 21.04.2004, a.a.O.).

  • BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05

    Rettungsleitstelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Damit wird die Rettungsleitstelle bei der Vermittlung von Einsätzen im Krankentransport wie auch in der Notfallrettung hoheitlich tätig (vgl. zum hoheitlichen Handeln der Rettungsleitstelle auch: BGH, Urteil vom 25.09.2007 - KZR 48/05 -, NVwZ-RR 2008, 79, der zudem darauf abstellt, dass nach § 6 Abs. 1 Satz 6 RDG in der Regel Leitstellen für den Rettungsdienst und die Feuerwehr im integrierten Betrieb in gemeinsamer Trägerschaft zu führen sind, sowie Beschluss des Senats vom 21.04.2004, a.a.O.).

    Denn dieser Begriff wird als Oberbegriff für gegenleistungsabhängige Zahlungspflichten auf privatrechtlicher wie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage verwendet (vgl. BGH, Urteile vom 25.09.2007, a.a.O. und vom 09.01.2003 - III ZR 217/01 -, BGHZ 153, 268; Henneke/Pünder/Waldhoff, Recht der Kommunalfinanzen, § 22 RdNr. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.11.1988 - 5 B 86.03300
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Da der Gesetzgeber keine anderweitige Regelung getroffen hat, umfasst damit auch die Entgelterhebung gegenüber den Leistungserbringern die öffentlich-rechtlichen Handlungsbefugnisse der Rettungsleitstelle und ist das Leitstellenentgelt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG als öffentlich-rechtliches Entgelt zu qualifizieren (so ausdrücklich für das Entgelt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG: BayVGH, Beschluss vom 04.10.2004 - Au 3 K 04.624 - vgl. für den Zahlungsanspruch eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Vermessungsingenieurs: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2001 - 5 S 2580/00 -, VBlBW 2002, 252; für Gebühren- und Auslagenforderungen des TÜV: BayVGH, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596).

    Wird der Beliehene in dem Beleihungsakt für ihn zustehende öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche hinsichtlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt, ist er nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen, sondern muss sie gegebenenfalls durch eine allgemeine Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten gerichtlich geltend machen (vgl. BayVGH, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., RdNr. 720; hinsichtlich der Frage, ob der Beliehene für feststellende Verwaltungsakte oder solche, die eine Handlungspflicht auferlegen, einer spezifischen Ermächtigung für die Form des Handelns durch Verwaltungsakt bedarf, offen gelassen von: BVerwG, Urteil vom 22.11.1994 - 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117 (119)).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits mit Beschluss vom 12.06.2002 (4 S 995/02, ESVGH 52, 227) ausgeführt, dass die Hinnahme der Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich durch die Rettungsleitstelle kraft des gesetzlichen Auftrags des § 6 Abs. 1 Satz 1 RDG für den privaten Betreiber von Krankentransporten die Verpflichtung zum Anschluss an die Rettungsleitstelle und die Hinnahme der Vermittlung der Beförderungsaufträge durch die Rettungsleitstelle bedeute.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06

    Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Zwar ist in der Rechtsprechung teilweise anerkannt, dass für den Erlass eines Leistungsbescheides nicht ausnahmslos eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, und wird es als zulässig angesehen, dass ein Forderungsrecht der öffentlichen Hand durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden kann, wenn der Hoheitsträger dem in Anspruch zu Nehmenden im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht und noch hinzukommt, dass ein solches Über-/Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) gerade auch in Bezug auf den Anspruch besteht, der durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 225 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 L 68/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 1 S 1255/06

    (Kein) Aufwendungsersatz einer Gemeinde gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Die Geltendmachung einer Forderung durch Verwaltungsakt bedarf daher allein mit Blick auf diese Handlungsform, die durch behördliche Titelverschaffung, Vollstreckungsbefugnis und die mögliche Bestandskraft gekennzeichnet ist, regelmäßig einer Rechtsgrundlage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2007 - 1 S 1255/06 -, juris m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93

    Versorgungsabgaben; Heranziehungsbescheid

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Zwar ist in der Rechtsprechung teilweise anerkannt, dass für den Erlass eines Leistungsbescheides nicht ausnahmslos eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, und wird es als zulässig angesehen, dass ein Forderungsrecht der öffentlichen Hand durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden kann, wenn der Hoheitsträger dem in Anspruch zu Nehmenden im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht und noch hinzukommt, dass ein solches Über-/Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) gerade auch in Bezug auf den Anspruch besteht, der durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 225 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 L 68/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1993 - 2 S 246/93

    Einziehung rückständiger Gebühren und Auslagen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Denn der Begriff "erheben" umfasst - ebenso wie der Begriff "einziehen" - auch das Einfordern von Zahlungsansprüchen auf andere Art und Weise als durch den Erlass eines Verwaltungsaktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.1993 - 2 S 246/93 -, VBlBW 1994, 67); aus dem Begriff "Entgelt" lässt sich, wie bereits ausgeführt, bereits nicht eindeutig die Zuordnung zu einem öffentlich-rechtlichen Charakter der Anforderung des Leitstellenentgelts entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Die Akten des Berufungsverfahrens 6 S 3314/08 (Leistungsklage der Beklagten gegen die Klägerin auf Zahlung von Leitstellenentgelten) und die dort vorgelegten Akten wurden beigezogen.
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08
    Wird der Beliehene in dem Beleihungsakt für ihn zustehende öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche hinsichtlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt, ist er nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen, sondern muss sie gegebenenfalls durch eine allgemeine Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten gerichtlich geltend machen (vgl. BayVGH, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., RdNr. 720; hinsichtlich der Frage, ob der Beliehene für feststellende Verwaltungsakte oder solche, die eine Handlungspflicht auferlegen, einer spezifischen Ermächtigung für die Form des Handelns durch Verwaltungsakt bedarf, offen gelassen von: BVerwG, Urteil vom 22.11.1994 - 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117 (119)).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05

    Amtshaftung: Benachteiligung bei der Zuteilung von Krankentransporten;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00

    Beseitigung eines Abmarkungsmangels von Amts wegen

  • VG Augsburg, 04.10.2004 - Au 3 K 04.624
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 13 U 103/13

    Notarzthaftung - Behandlung von Patienten mit akutem Schlaganfallverdacht

    Für dieses Verständnis spricht auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.09.2009 (6 S 131/08), wonach zwar die Tätigkeit der Rettungsleitstelle (§ 6 RDG-BW), insbesondere die Vermittlung von Einsätzen in der Notfallrettung und im Krankentransport, eine hoheitliche Tätigkeit darstelle, die Notfallrettung und der Krankentransport in Baden-Württemberg jedoch den Handlungsformen des Privatrechts folge.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Zudem hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag (6 S 131/08) in einem ebenfalls zwischen den Beteiligten geführten Rechtsstreit ausgeführt, dass die hier streitigen Ansprüche der Rettungsleitstelle auf Zahlung für die Vermittlung von Einsätzen im Krankentransport erhobener Entgelte öffentlich-rechtlicher Natur sind.

    Denn die Klägerin, die auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 mit hoheitlichen Befugnissen für die Lenkung der Einsätze im Rettungsdienstbereich beliehen ist (Beschluss des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris), ist in dem Beleihungsakt für den Entgeltanspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt worden und deswegen nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen (vgl. dazu ebenfalls ausführlich: Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

    Das Leitstellenentgelt wird hier aber weder durch einen einseitigen hoheitlichen Akt (Verwaltungsakt) festgesetzt, noch kann es auf diesem Wege geltend gemacht werden (dazu Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2019 - 2 S 1972/18

    Vergütung des am Rettungsdienst mitwirkenden Arztes als Bestandteil des

    Auch der Verwaltungsgerichtshof hat - wenn auch für die Entscheidung nicht tragend - ausgeführt, dass die Notfallrettung in Baden-Württemberg in den Handlungsformen des Privatrechts erfolge (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 131/08 - juris Rn. 21).
  • VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10

    Altersbeförderungsverbot, Vereinbarkeit mit dem Verbot der Altersdiskriminierung

    Soweit die Antragstellerin weiter vorbringt, die Altersgrenze des § 50 Abs. 1 HBG sei wegen der in § 50 Abs. 3 HBG enthaltenen Regelung kein zwingendes Hindernis für eine Weiterbeschäftigung über das 65. Lebensjahr hinaus, weil es zu den dienstlichen Interessen gehöre, das aus den Vorschriften der Richtlinie 2000/78/EG folgende gemeinschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgebot zu erfüllen, ist darauf zu verweisen, dass die Festsetzung der regelmäßigen Altersgrenze für Beamte in § 50 Abs. 1 HBG mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Einklang steht (Hess.VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - ESVGH 60, 190).
  • VG Neustadt, 29.08.2017 - 5 K 365/17

    (Keine) Ermächtigung des Beliehenen zum Erlass von Verwaltungsakten; Pflicht zur

    Denn die Reichweite einer Beleihung lässt sich nur anhand ausdrücklicher oder enumerativer gesetzlicher Kompetenzzuweisungen ermitteln, wobei die bloße Übertragung von hoheitlichen Befugnissen auf den privaten Rechtsträger nicht zugleich auch die Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsaktes beinhaltet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 2009 - 6 S 131/08 -, juris).
  • VG Gießen, 06.10.2011 - 7 K 1803/10

    Verwaltungsaktsbefugnis

    Denn der in dieser Vorschrift verwandte Begriff "erheben" umfasst - ebenso wie der Begriff "einziehen" - auch das Einfordern von Zahlungsansprüchen auf andere Art und Weise als durch den Erlass eines Verwaltungsaktes (vgl. VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08 -, Rz. 24 in juris m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 29.01.2024 - 3 K 3372/23

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für Vergütungsanspruch des beauftragten

    Satz 1 RDG von der beliehenen Integrierten Leitstelle zu erhebende Entgelt als öffentlich-rechtlich qualifiziert hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 131/08 -, juris, Rn. 22), lässt sich für den Vergütungsanspruch des gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 VermG BW beauftragten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs nichts herleiten.
  • VG Trier, 05.07.2019 - 7 K 6404/18

    Rechtsstreit über die Vergütung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

    Die Übertragung entsprechender Hoheitsrechte auf einen Privaten bedarf im Hinblick auf den im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG - enthaltenen Grundsatz des Gesetzesvorbehalts einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung (vgl. VGH BaWÜ, Urteil vom 29. September 2009 - 6 S 131/08 -, Rn. 23, juris, m. w. N.), an der es hier fehlt.
  • VG Gießen, 06.10.2011 - 7 K 2144/10

    Verwaltungsaktsbefugnis

    Denn der in dieser Vorschrift verwandte Begriff "erheben" umfasst - ebenso wie der Begriff "einziehen" - auch das Einfordern von Zahlungsansprüchen auf andere Art und Weise als durch den Erlass eines Verwaltungsaktes (vgl. VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08 -, Rz. 24 in juris m. w. N.).
  • VG Neustadt, 26.02.2021 - 5 K 797/20

    Durchsetzung des Vergütungsanspruchs eine Öffentlich bestellten

    Denn die Reichweite einer Beleihung lässt sich nur anhand ausdrücklicher oder enumerativer gesetzlicher Kompetenzzuweisungen ermitteln, wobei die bloße Übertragung von hoheitlichen Befugnissen auf den privaten Rechtsträger nicht zugleich auch die Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsaktes beinhaltet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 2009- 6 S 131/08 -, juris).
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