Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3680
VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02 (https://dejure.org/2003,3680)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 S 1019/02 (https://dejure.org/2003,3680)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 S 1019/02 (https://dejure.org/2003,3680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen Gebührenbescheids; Abfallgebührenkalkulation - Umlage der Kosten für Entsorgung wilden Mülls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung); Verstoß gegen das Müllvermeidungsgebot/ Anreiz zur Müllvermeidung; Regelungen über das Mindestbehältervolumen und die Leerungshäufigkeit von ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; KAG § 9; ; LAbfG § 2; ; LAbfG § 8; ; LAbfG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis, Teilbarkeit einer Rechtsnorm, Rechtsschutzbedürfnis, Bestandskraft eines VA, Vermeidungsgebot, Mindestbehältervolumen, Wilder Müll, Entsorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 286
  • DÖV 2004, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Ist dem Rechtssetzungsorgan vor oder bei seiner Beschlussfassung über den Gebührensatz eine solche Kalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil das Rechtssetzungsorgan das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa den Normenkontrollbeschluss vom 27.2.1996, ESVGH 46, 177 = VBlBW 1996, 382 m.w.N.).

    Ansatzfähig sind dabei solche Kosten, die einrichtungsbezogen und einrichtungsbedingt anfallen (zum Ganzen der NK-Beschluss des Senats vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 - VBlBW 1996, 382).

    Die dort genannten Aufwendungen sind nach dieser gesetzlichen Regelung wie Kosten dem Grunde nach ansatzfähig und dürfen daher in die Gebührenkalkulation einfließen (vgl. dazu u.a. NK-Beschlüsse des Senats vom 27.2.1996, ESVGH 46, 177 und vom 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53 (2003), 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Sehen die gebührenrechtlichen Bestimmungen einer Abfallsatzung für unterschiedliche Gruppen von Benutzern unterschiedliche Gebührenmaßstäbe vor, können die darauf beruhenden unterschiedlichen Gebührensätze ermessensfehlerfrei nur in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt werden (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - a.a.O.; Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51).

    Mit dem Begriff des Gebührentatbestandes werden nur die Voraussetzungen angesprochen, die erfüllt sein müssen, damit die Gebührenpflicht des Benutzers dem Grunde nach entsteht (dazu der NK-Beschluss des Senats vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O.).

    Ob durch sie die Umsetzung des Gebots, Anreize im genannten Sinn zu schaffen, zulässig ist, hat der Senat bisher offen gelassen (dazu u.a. Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O. und NK-Urteil vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 - NVwZ 2002, 220).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Die als Ermächtigungsgrundlage maßgebliche Bestimmung in § 9 Abs. 2 Satz 1 KAG, auf die es hier ankommt (vgl. § 8 Abs. 2 LAbfG), setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats - soweit hier maßgeblich - voraus, dass im Rahmen einer Gebührenkalkulation die Gebührensatzobergrenze für die Einrichtung ermittelt wird (vgl. u.a. Urteil vom 4.7.1996, BWGZ 1997, 540).

    Sehen die gebührenrechtlichen Bestimmungen einer Abfallsatzung für unterschiedliche Gruppen von Benutzern unterschiedliche Gebührenmaßstäbe vor, können die darauf beruhenden unterschiedlichen Gebührensätze ermessensfehlerfrei nur in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt werden (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - a.a.O.; Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51).

    Ob durch sie die Umsetzung des Gebots, Anreize im genannten Sinn zu schaffen, zulässig ist, hat der Senat bisher offen gelassen (dazu u.a. Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O. und NK-Urteil vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 - NVwZ 2002, 220).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Ob durch sie die Umsetzung des Gebots, Anreize im genannten Sinn zu schaffen, zulässig ist, hat der Senat bisher offen gelassen (dazu u.a. Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O. und NK-Urteil vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 - NVwZ 2002, 220).

    Der Senat hat vielmehr - etwa im Urteil vom 26.7.2001 (a.a.O.) - hervorgehoben, dass auch unter Beachtung des aus § 2 Abs. 1 Satz 2 LAbfG folgenden Gebots dem Satzungsgeber ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Gebührenbemessung eröffnet ist und die Bestimmungen in § 2 und § 8 LAbfG auch dem Entsorgungsträger nicht ein bestimmtes Gebührensystem oder einen bestimmten Gebührenmaßstab vorgeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01

    Normenkontrolle; mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Beschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Der Senat entscheidet über den Antrag auf Normenkontrolle ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, da eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist (dazu NK-Beschluss des Senats vom 7.10.2002 - 2 S 2634/01 -, ESVGH 53, 69).

    Die dort genannten Aufwendungen sind nach dieser gesetzlichen Regelung wie Kosten dem Grunde nach ansatzfähig und dürfen daher in die Gebührenkalkulation einfließen (vgl. dazu u.a. NK-Beschlüsse des Senats vom 27.2.1996, ESVGH 46, 177 und vom 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53 (2003), 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Antragsteller als Gebührenschuldner auf der Grundlage dieser Satzung von dem Antragsgegner für die Entsorgung von Hausmüll in Anspruch genommen werden (dazu der Rechtsgedanke in Art. 2 GG; vgl. auch Normenkontrollurteil des Senats vom 30.1.1997, VBlBW 1997, 271).

    Der Senat hat zwar - wenn auch mit Blick auf § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. - einen "Nachteil" regelmäßig dann verneint, wenn ein auf der Grundlage der der Normenkontrolle unterbreiteten Rechtsnorm ergangener Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu NK-Urteil vom 30.1.1997 - 2 S 3224/95 -VBlBW 1997, 271, auch zu einer Ausnahme von diesem Grundsatz; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 14.7.1978, BVerwGE 56, 172, 175).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Von diesem Gestaltungsspielraum ist auch die Entscheidung gedeckt, nicht alle Fixkosten in die Berechnung der Grundgebühr einzustellen, sondern mit der Erhebung der Grundgebühr nur eine teilweise Deckung der Vorhaltekosten anzustreben (dazu BVerwG, Beschl. vom 12.8.1981, KStZ 1982, 31; Urteil vom 1.8.1986, NVwZ 1987, 231).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Dass sie aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist, hat der Senat im Beschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache 2 S 2407/02 dargelegt.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00

    Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Diesen die Vermeidung vorrangig gegenüber einer Verwertung und diese wieder vorrangig gegenüber einer Beseitigung von Abfällen in Blick nehmenden "Grundsätzen" aus § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15.6.2000 - 3 C 4.00 - NVwZ 2000, 1178) widerspricht die satzungsrechtliche Bestimmung in § 14 Abs. 1 nach allem nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88

    MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
    Dass im Übrigen die Wahl des Behältervolumens, die - was zwischen den Beteiligten nicht im Streit ist - als Regelung der "Art" der Überlassung des Abfalls von der Satzungsermächtigung in § 8 Abs. 1 LAbfG gedeckt ist, ermessensfehlerhaft sein könnte (zum dabei eröffneten Ermessen s. Dahmen in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2003, § 4 RdNr. 261 m.w.N.; ferner VGH BW, NK-Beschl. v. 19.2.1990, VBlBW 1990, 352, 353) und mit Blick darauf § 14 Abs. 1 der Satzung unwirksam sein könnte, ist im Übrigen auch deshalb auszuschließen, weil sie nach den Vorstellungen des Antragsgegners durch eine verringerte Leerungshäufigkeit eine Kostenreduzierung bewirken kann und mit ihr auch EG-rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes (vgl. dazu RL EG 89/391/EWG des Rates vom 12.6.1989, ABl. EG Nr. L 183 vom 29.6.1989; RL 90/269/EWG des Rates vom 29.5.1990, ABl. EG Nr. L 156 vom 21.6.1990; ferner - in Umsetzung dieser Richtlinien - die VO über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit vom 4.12.1996, BGBl. I S. 1841, 1842) Rechnung zu tragen war.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Normenkontrollverfahren - Verzicht auf mündliche Verhandlung; Antragsbefugnis

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00

    Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 8 S 779/00

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für verschiedene Nutzergruppen erfordern

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98
  • BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06

    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel,

    Denn dem Antragsteller fehlt insoweit das Rechtsschutzbedürfnis, weil eine Unwirksamkeitserklärung der gebührenrechtlichen Vorschriften durch das Normenkontrollgericht für den Antragsteller keinen rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil bringt (vgl. zu diesem Kriterium VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 2 S 1019/02 - NVwZ-RR 2004, 286 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen

    Selbst wenn man dem jedoch nicht folgt, sondern das Kostenüberschreitungsverbot auch bei der Erhebung von Teilleistungsgebühren lediglich auf die Kosten der gesamten Einrichtung bezieht (so wohl OVG Münster, Urt. v. 1.7.1997 - 9 A 3556/96 - KStZ 2000, 87 ff., unklar: VGH Mannheim Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51 ff = DVBl. 1999, 1669 (Leitsatz) und v. 29.10.2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286 ff, jeweils zu Abfallgebühren, und VG Düsseldorf, Urt. v. 1.7.2002 - 23 K 1212/00 - zu einer Friedhofsgebühr) und in der sich hier ergebenden Kostenüberschreitung auch noch keinen Verstoß gegen das in § 5 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NKAG enthaltene Äquivalenzprinzip sieht, wonach der Gebührentatbestand nicht in einem Missverhältnis zu der von der Verwaltung erbachten Leistung stehen darf, ergibt sich im Ergebnis nichts anderes.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3

    Dabei ist auch zu beachten, dass dem Satzungsgeber für die konkrete Festlegung der Anreize im Gebührensystem ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum eingeräumt ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 -, NVwZ-RR 2001, 122, 123; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Oktober 2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286, 290).

    Vielmehr ergibt sich der Umfang dieser Vorteile unmittelbar nur durch die Ermittlung der tatsächlichen Gebührenbelastung und des Anteils des vom Betroffenen durch sein Verhalten beeinflussbaren Gebührenbestandteils (vgl. OVG Niedersachsen, Urteile v. 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172, 174 f. und v. 26. November 1997 - 9 L 234/96 -, zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002, 526, 532; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Oktober 2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286, 290).

    Nicht zu folgen ist der Auffassung, dass der Anteil der Grundgebühr als verbrauchsunabhängige Gebühr nicht mehr als 50 % der Gebührenbelastung eines Haushaltes betragen darf (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2. Februar 2000, a.a.O. S. 123; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Oktober 2003, a.a.O. S. 290).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht