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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11   

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VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11 (https://dejure.org/2012,33535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2012 - 9 S 1353/11 (https://dejure.org/2012,33535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - 9 S 1353/11 (https://dejure.org/2012,33535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Für Verbraucher irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung der Verbraucher bei Benutzung der Bezeichnungen "Puten-Filetstreifen, gebraten" und "Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" für mechanisch behandeltes ("getumbeltes") Fleisch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 11 Abs. 1 S. 1; LFGB 2Nr. 1
    Irreführung der Verbraucher bei Benutzung der Bezeichnungen "Puten-Filetstreifen, gebraten" und "Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" für mechanisch behandeltes ("getumbeltes") Fleisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bezeichnungen "Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" irreführend, wenn Produkte industriell hergestellt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Was versteht man unter Puten-Filetstreifen, gebraten und Hähnchen-Filetstreifen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Lebensmittelbezeichnungen - "Puten-Filetstreifen, gebraten" bei industrieller Herstellung irreführend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zermatschte Geflügelfleischmasse ist kein "Hähnchen-Filet": Die Produktbezeichnung ist irreführend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verbraucherirreführung durch Bezeichnung als "Hähnchen-Filetstreifen"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Getumbelte" Puten- beziehungsweise Hähnchenbrüste dürfen nicht als Filetstreifen bezeichnet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" irreführend, wenn Produkte industriell hergestellt

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Bezeichnungen "Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" irreführend, wenn Produkte industriell hergestellt

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbeaussage "Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" bei industrieller Herstellung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch die Bezeichnung als Filetstreifen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Industriell hergestellte Lebensmittel sind irreführend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung "Puten- oder Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" bei industrieller Herstellung der Ware für Verbraucher irreführend - Geflügelfleischproduktion darf Aufschrift "Puten- oder Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" wegen irreführender Bezeichnung nicht mehr auf ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 161
  • DÖV 2013, 161 GewArch 2013, 135 (Leitsatz) StoffR 2013, 41 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Der Referenzverbraucher rechnet nicht damit, dass solche Produkte aus der erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Geflügelbrüste durch mechanische Behandlung (Tumbeln) eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen worden sind und dann mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind (im Anschluss an OVG Lüneburg, Urteil vom 30.06.2010 - 13 LB 9/08 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 -, Juris).

    8 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats hat das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Frage, ob eine bestimmte Angabe irreführend ist, zutreffend darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen wird (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteile vom 04.04.2000 - C-465/98 -, "Darbo", Slg. 2000, I-2297, Rn. 20, und vom 10.09.2009 - C-446/07 -, "Severi", Slg. 2009, I-8041, Rn. 61; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 -, Juris, Rn. 4; Senatsurteil vom 11.02.2010, a.a.O.; Zipfel/Rathke, a.a.O., C 102 § 11 LFGB, Rn. 49 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu denselben Produktbezeichnungen ausgeführt, dass es "im Grunde offensichtlich" sei, "dass mit den gewählten Bezeichnungen die Assoziation geweckt werden kann, die Produkte würden wie im traditionellen Fleischerhandwerk aus einem Stück wie gewachsen geschnitten und gerade nicht aus einem Kochpökelerzeugnis" (Beschluss vom 05.04.2011, a.a.O., Rn. 6).

    Denn dieser Umstand besagt nichts darüber, ob sich die Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen von dem Produkt machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011, a.a.O., Rn. 8).

    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Umstand, dass der Testbericht der Stiftung Warentest über Kochschinken, ein Schweinefleischprodukt, die Art der Herstellung dieser Produkte nicht beanstandet, sondern als "Marktrealität" darstellt, nicht die Frage berührt, unter welcher Bezeichnung eine Kochpökelware, in diesem Fall aus Geflügelfleisch, verkehrsfähig ist (vgl. Beschluss vom 05.04.2011, a.a.O., Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, die nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Durchführung eines Berufungsverfahrens rechtfertigen, sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392).

    Diese Voraussetzungen sind hier schon deshalb nicht erfüllt, weil bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens - auch und gerade unter Würdigung des Zulassungsvorbringens - sicher beurteilt werden kann, dass das Verwaltungsgericht im Ergebnis richtig entschieden hat und hierfür nicht erst ein Berufungsverfahren, etwa zur Beantwortung schwieriger oder neuer Rechtsfragen, erforderlich wäre (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2007 - 19 A 4728/06 -, Juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 13 LB 9/08

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bewerbung eines industriell gefertigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Der Referenzverbraucher rechnet nicht damit, dass solche Produkte aus der erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Geflügelbrüste durch mechanische Behandlung (Tumbeln) eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen worden sind und dann mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind (im Anschluss an OVG Lüneburg, Urteil vom 30.06.2010 - 13 LB 9/08 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 -, Juris).

    Denn eine Bezeichnung ist nur dann als üblich im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen, wenn aufgrund der allgemeinen Verkehrsauffassung die Zuordnung des Lebensmittels zu dieser Bezeichnung eindeutig ist (vgl. Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: März 2012, C 110, § 4 LMKV Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.06.2010 - 13 LB 9/08 -, Juris Rn. 45).

    Die Klägerin verkennt, dass allenfalls einem sehr geringen Teil der Verbraucher die Einzelheiten des Herstellungsprozesses in Bezug auf die gegenständlichen Erzeugnisse bekannt sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.06.2010, a.a.O., Rn. 51).

  • BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11

    Zulässigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung erfordert die Darlegung, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38/11 -, Juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N.; stRspr).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen - lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen nicht - zu kompensieren (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 01.12.2011, a.a.O., und vom 06.03.1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Die Gerichte können die insoweit maßgebliche Verkehrsauffassung regelmäßig kraft eigener Sachkunde ohne Einholung von Sachverständigengutachten ermitteln (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 16.07.1998 - C- 210/96 -, Slg 1998, I-4657-4694; BVerwG, Beschluss vom 18.10.2000 - 1 B 45.00 -, Juris, Rn. 5, 10; OVG NRW, Beschluss vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 -, Juris Rn. 12; vgl. auch Zipfel/Rathke, a.a.O., C 102, § 11 LFGB Rn. 49 ff.).

    Das Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht nur, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschluss vom 18.10.2000, a.a.O., Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Die Leitsätze stellen zwar keine Rechtsvorschriften dar, die aufgelisteten Bezeichnungen bringen aber regelmäßig die nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblichen Bezeichnungen zum Ausdruck (vgl. Senatsurteil vom 11.02.2010 - 9 S 1130/08 -, VBlBW 2010, 325; OVG Lüneburg, a.a.O., Rn. 45; Zipfel/Rathke, a.a.O., C 110 § 4 LMKV Rn. 7).

    8 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats hat das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Frage, ob eine bestimmte Angabe irreführend ist, zutreffend darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen wird (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteile vom 04.04.2000 - C-465/98 -, "Darbo", Slg. 2000, I-2297, Rn. 20, und vom 10.09.2009 - C-446/07 -, "Severi", Slg. 2009, I-8041, Rn. 61; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 -, Juris, Rn. 4; Senatsurteil vom 11.02.2010, a.a.O.; Zipfel/Rathke, a.a.O., C 102 § 11 LFGB, Rn. 49 ff.).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    8 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats hat das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Frage, ob eine bestimmte Angabe irreführend ist, zutreffend darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen wird (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteile vom 04.04.2000 - C-465/98 -, "Darbo", Slg. 2000, I-2297, Rn. 20, und vom 10.09.2009 - C-446/07 -, "Severi", Slg. 2009, I-8041, Rn. 61; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 -, Juris, Rn. 4; Senatsurteil vom 11.02.2010, a.a.O.; Zipfel/Rathke, a.a.O., C 102 § 11 LFGB, Rn. 49 ff.).

    Zwar trifft es zu, dass die dauerhafte Verwendung einer Verkehrsbezeichnung einen objektiven Faktor darstellt, der sich auf die Verbrauchererwartung auswirken kann (vgl. EuGH, Urteil vom 10.09.2009, a.a.O., Nr. 62).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Die Gerichte können die insoweit maßgebliche Verkehrsauffassung regelmäßig kraft eigener Sachkunde ohne Einholung von Sachverständigengutachten ermitteln (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 16.07.1998 - C- 210/96 -, Slg 1998, I-4657-4694; BVerwG, Beschluss vom 18.10.2000 - 1 B 45.00 -, Juris, Rn. 5, 10; OVG NRW, Beschluss vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 -, Juris Rn. 12; vgl. auch Zipfel/Rathke, a.a.O., C 102, § 11 LFGB Rn. 49 ff.).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Die Gerichte können die insoweit maßgebliche Verkehrsauffassung regelmäßig kraft eigener Sachkunde ohne Einholung von Sachverständigengutachten ermitteln (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 16.07.1998 - C- 210/96 -, Slg 1998, I-4657-4694; BVerwG, Beschluss vom 18.10.2000 - 1 B 45.00 -, Juris, Rn. 5, 10; OVG NRW, Beschluss vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 -, Juris Rn. 12; vgl. auch Zipfel/Rathke, a.a.O., C 102, § 11 LFGB Rn. 49 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00

    Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2007 - 19 A 4728/06

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der türkischen Hochschulausbildung

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589

    Widerruf der Approbation; Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betrugs;

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • VG Stuttgart, 07.04.2011 - 4 K 5159/10
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VG Koblenz, 23.04.1991 - 5 K 1381/89

    Berechtigung eines hergestelltes Dessertprodukt mit der Bezeichnung "Mousse au

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 23.12

    Bezeichnung eines Kochpökelerzeugnisses aus Truthahnbrust-Fleischstücken als

    Vor diesem Hintergrund und bei natürlicher Betrachtungsweise geht der Durchschnittsverbraucher, der erwarten kann, dass auch für verarbeitete Produkte die anatomisch korrekten Begriffe verwendet werden, davon aus, dass ein als "Truthahnbrust, fein gebraten" bezeichnetes Produkt aus einem Stück wie gewachsen geschnitten ist (so auch für Hähnchenbrustfilet VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 9 S 1353/11 -, juris Rn 8 sowie für Hähnchen- und Putenfiletstreifen und Putenbrust OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50, bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris).

    Keineswegs muss er ernsthaft damit rechnen, dass das streitgegenständliche Produkt aus einer erkalteten Masse gewonnen wird, die entsteht, nachdem mit Kochsalzlake versehene Putenbrüste durch Tumbeln eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen und dann mit einem nicht unerheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind, mit der Folge, dass das Produkt aus einer Vielzahl zerkleinerter und sodann wieder zusammengefügter Geflügelfleischstücken besteht (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 3.12

    Produkt Truthahnbrust; gebratenes Geflügelfleisch; zusammengefügte Fleischstücke;

    Vor diesem Hintergrund und bei natürlicher Betrachtungsweise geht der Durchschnittsverbraucher, der erwarten kann, dass auch für verarbeitete Produkte die anatomisch korrekten Begriffe verwendet werden, davon aus, dass ein als "Truthahnbrust fein gebraten" bezeichnetes Produkt aus einem Stück wie gewachsen geschnitten ist (so auch für Hähnchenbrustfilet VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 9 S 1353/11 -, juris Rn 8 sowie für Hähnchen- und Putenfiletstreifen und Putenbrust OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50, bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris).

    Keineswegs muss er ernsthaft damit rechnen, dass das streitgegenständliche Produkt aus einer erkalteten Masse gewonnen wird, die entsteht, nachdem mit Kochsalzlake versehene Putenbrüste durch Tumbeln eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen und dann mit einem nicht unerheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind, mit der Folge, dass das Produkt aus einer Vielzahl zerkleinerter und sodann wieder zusammengefügter Geflügelfleischstücken besteht (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn. 8).

  • VG Berlin, 03.12.2012 - 14 K 343.11

    Irrenführende Bezeichnung eines Fleischerzeugnisses

    Diese stellen zwar keine Rechtsvorschriften dar, die aufgelisteten Bezeichnungen bringen aber regelmäßig die nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblichen Bezeichnungen zum Ausdruck (vgl. hierzu jüngst VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2012, 9 S 1353/11, Rdnr. 9).
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