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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11   

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VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11 (https://dejure.org/2013,31727)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2013 - 3 S 2643/11 (https://dejure.org/2013,31727)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 3 S 2643/11 (https://dejure.org/2013,31727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung; Aufhebung einer Baugenehmigung unter der Annahme, dass Baugenehmigungsbehörde die Baurechtswidrigkeit des Vorhabens bei seiner Genehmigung kannte; Rücknahmeverwirkung bei dreimaliger Baugenehmigungsverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwVfG § 48; LBO § 62; BauGB § 35 Abs. 2
    Rücknahme einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    Der Bauherr hat nur dann einen Rechtsanspruch auf Verlängerung einer Baugenehmigung, wenn das Vorhaben im Zeitpunkt der Verlängerung dem geltenden Baurecht entspricht (OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 - NVwZ-RR 2010, 916; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987 - 11 A 1942/87 - BRS 47 Nr. 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung - Unterbrechung aufgrund nachbarlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    Er kann daher nicht mittelbar zur Übernahme der genannten Risiken gezwungen werden, indem er nur durch die Aufnahme der Bauarbeiten bei einem sich länger hinziehenden Widerspruchs- oder Klageverfahren das Erlöschen der Baugenehmigung verhindern kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.3.1999 - 8 S 218/99 - VBlBW 1999, 269).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 18.7.2012 - 8 C 4.11 - BVerwGE 143, 335; Urt. v. 7.7.2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 11 f.) Die Annahme einer Verwirkung setzt somit neben dem Zeitablauf das Vorliegen besonderer ein solches Vertrauen des Verpflichteten begründender Umstände voraus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1987 - 11 A 1942/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    Der Bauherr hat nur dann einen Rechtsanspruch auf Verlängerung einer Baugenehmigung, wenn das Vorhaben im Zeitpunkt der Verlängerung dem geltenden Baurecht entspricht (OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 - NVwZ-RR 2010, 916; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987 - 11 A 1942/87 - BRS 47 Nr. 140).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    b) Nach ständiger Rechtsprechung beginnt die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst zu laufen, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 -Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urt. v. 24.1.2001 - 7 C 6.01 - NVwZ 2002, 485; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 8 S 2090/06 - VBlBW 2007, 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2007 - 8 S 2090/06

    Rücknahme einer Steuerbescheinigung über eine Modernisierungsmaßnahme im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    b) Nach ständiger Rechtsprechung beginnt die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst zu laufen, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 -Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urt. v. 24.1.2001 - 7 C 6.01 - NVwZ 2002, 485; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 8 S 2090/06 - VBlBW 2007, 347).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    b) Nach ständiger Rechtsprechung beginnt die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst zu laufen, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 -Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urt. v. 24.1.2001 - 7 C 6.01 - NVwZ 2002, 485; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 8 S 2090/06 - VBlBW 2007, 347).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 18.7.2012 - 8 C 4.11 - BVerwGE 143, 335; Urt. v. 7.7.2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 11 f.) Die Annahme einer Verwirkung setzt somit neben dem Zeitablauf das Vorliegen besonderer ein solches Vertrauen des Verpflichteten begründender Umstände voraus.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Ein längeres Hinnehmen genügt hierfür nicht (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.10.2013 - 3 S 2643/11 -, juris; Bayerischer VGH Beschl. v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.05.2017 - 7 B 342/17 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.06.2020 - OVG 2 S 77.19 -, juris).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie aufgrund der Klage der Gemeinde unterbrochen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 3 S 2643/11 - juris Rn. 24 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 1999 - 8 S 218/99 - VBlBW 1999, 269) oder zumindest gehemmt worden ist und der Bescheid deshalb noch Rechtswirkungen, insbesondere im Hinblick auf den im Dezember 2012 von den Beigeladenen gestellten Bauantrag, entfalten kann.
  • VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16

    Rücknahme einer erloschenen Baugenehmigung; Vorliegen eines Gesamtbauvorhabens

    Die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84 , GrSen 2/84 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, Rn. 13, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2013 - 3 S 2643/11 -, Juris).

    Die Kammer geht auch nicht der Frage nach, ob das Landratsamt möglicherweise bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung wusste, dass die Genehmigung rechtswidrig ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2013 - 3 S 2643/11 -, Juris), nachdem die Kläger selbst auf ausdrückliche diesbezügliche Nachfrage in der mündlichen Verhandlung dergleichen - ebenso wie jegliches kollusives Zusammenwirken - verneint haben.

  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

    Alleine langjährige Kenntnis einer Behörde von einer baurechtswidrigen Nutzung oder Anlage, ohne tätig zu werden, reicht hierfür nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 95; Urt. v. 29.10.2013 - 3 S 2643/11 - juris).
  • VG Berlin, 09.10.2020 - 19 K 215.18

    Rücknahme fiktiver Baugenehmigungen

    Dazu gehören die Umstände, deren Kenntnis es der Behörde objektiv ermöglicht, ohne weitere Sachaufklärung unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme zu entscheiden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013 - VGH 3 S 2643/11 -, juris Rn. 40).
  • VG Düsseldorf, 12.09.2016 - 28 K 5502/16

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle;

    vgl. VGH BW, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 3 S 2643/11 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 1 ME 78/23

    Baugenehmigung; Erweiterung; Hofstelle; Landschaftsschutzgebiet;

    Es liegt somit keine Erweiterung, sondern eine davon abzugrenzende Verlagerung des Betriebs an den neuen Standort vor, also im Wesentlichen die vollständige Aufgabe des Betriebs an alter Stelle und die Neuerrichtung an anderer Stelle (vgl. zum Begriff der Erweiterung in § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.10.2013 - 3 S 2643/11 -, juris Rn. 36; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Februar 2023, § 35 Rn. 162a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 2 S 74.14

    Baugenehmigung; Rücknahme; Feststellung der Rechtswidrigkeit; jeglicher

    Aus der in Bezug genommenen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2013 (3 S 2643/11, juris), insbesondere dem im Schriftsatz vom 8. Januar 2015 enthaltenen wörtlichen Zitat, kann die Antragstellerin nichts für ihre Ansicht herleiten.
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