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   VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93   

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https://dejure.org/1993,6194
VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93 (https://dejure.org/1993,6194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.1993 - 8 S 2144/93 (https://dejure.org/1993,6194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 1993 - 8 S 2144/93 (https://dejure.org/1993,6194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Bekanntmachung der Auslegung (ohne Datumsangabe) in einem Amtsblatt; Unklarheiten und Unrichtigkeiten im Bebauungsplan; Planänderung bei dringendem Wohnbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 8 S 2386/91

    Bebauungsplan; Auslegungsfrist; Datum; Befangenheit eines Gemeinderats

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Sollte es dem Bürger überhaupt auf das exakte Datum zum Fristbeginn und Fristende ankommen, kann es ihm bei Zweifeln zugemutet werden, sich beispielsweise bei der Gemeinde zu informieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.9.1992 - 4 NB 17/92 - NVwZ 1993, 475 = ZfBR 1993, 31 = UPR 1993, 26 = BauR 1993, 305 sowie den zugrundeliegenden Beschluß des Senats vom 12.2.1992 - 8 S 2386/91 -).

    Aus dem bereits genannten Beschluß des Senats vom 12.2.1992 - 8 S 2386/91 - ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 4 NB 17.92

    Bauplanungsrecht: Entbehrlichkeit einer konkreten Bestimmung des Fristendes der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Sollte es dem Bürger überhaupt auf das exakte Datum zum Fristbeginn und Fristende ankommen, kann es ihm bei Zweifeln zugemutet werden, sich beispielsweise bei der Gemeinde zu informieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.9.1992 - 4 NB 17/92 - NVwZ 1993, 475 = ZfBR 1993, 31 = UPR 1993, 26 = BauR 1993, 305 sowie den zugrundeliegenden Beschluß des Senats vom 12.2.1992 - 8 S 2386/91 -).
  • BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Divergenzrüge - Änderung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Die Antragsteller erleiden durch die angegriffene Bebauungsplanänderung einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO, denn die Antragsgegnerin war gehalten ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Bebauungsplans in ihre Abwägung einzustellen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 -, NVwZ-RR 1993, 513).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Der - ausdrücklich so bezeichnete - Hinweis "die Festsetzung GR 3 und LR 3 innerhalb der überbaubaren Fläche ist hinsichtlich der Höhenentwicklung zu konkretisieren" war auch der Sache nach nur ein unverbindlicher Hinweis ohne materielle Änderung des Planinhalts (vgl. hierzu die Normenkontrollbeschlüsse des Senats vom 19.10.1989 - 8 S 2785/88 - und v. 25.6.1993 - 8 S 2940/92 - sowie BVerwG, Beschl. vom 14.8.1989 - 4 NB 24.88 -, DVBl. 1989, 1105 = BRS 49 Nr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1985 - 8 S 2659/84

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Damit wird dem Gebot, Zulässigkeit und Lage besonders immissionsträchtiger Anlagen in einer öffentlichen Grünfläche hinreichend eindeutig zu bezeichnen, genügend Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil v. 5.7.1985 - 8 S 2659/84 - VBlBW 1986, 349).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Daher kann dahingestellt bleiben, ob der Normenkontrollantrag insoweit überhaupt zulässig ist, da die vermeintlich mangelnde Konkretisierung von Festsetzungen auf diesem Gelände für die Grundstücke der Antragsteller ohne Einfluß und der Plan insoweit teilbar ist (vgl. den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 1.7.1991 - 8 S 1712/90 - VBlBW 1992, 19 = NVwZ-RR 1992, 538); daran, daß der Gemeinderat den Bebauungsplan auch ohne jegliche Festsetzung für dieses Gelände beschlossen hätte, kann schon deswegen kein Zweifel bestehen, weil der entsprechende Abenteuerspielplatz bereits besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1989 - 8 S 2785/88

    Bebauungsplan - Normenkontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Der - ausdrücklich so bezeichnete - Hinweis "die Festsetzung GR 3 und LR 3 innerhalb der überbaubaren Fläche ist hinsichtlich der Höhenentwicklung zu konkretisieren" war auch der Sache nach nur ein unverbindlicher Hinweis ohne materielle Änderung des Planinhalts (vgl. hierzu die Normenkontrollbeschlüsse des Senats vom 19.10.1989 - 8 S 2785/88 - und v. 25.6.1993 - 8 S 2940/92 - sowie BVerwG, Beschl. vom 14.8.1989 - 4 NB 24.88 -, DVBl. 1989, 1105 = BRS 49 Nr. 22).
  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
    Objektive Unklarheiten über die Fristberechnung gibt es jedenfalls seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6.7.1972 (BVerwGE 40, 363 = NJW 1972, 2035), worauf auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem genannten Beschluß vom 8.9.1992 hinweist, nicht mehr.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 8 S 2940/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1972 - II 199/72
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Der Senat hat in seinem Normenkontrollurteil v. 29.11.1993 (8 S 2144/93, ZfBR 1994, 252 (LS) = VGHBW-Ls 169/1994) festgestellt und im einzelnen begründet, daß die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung eines Bebauungsplans den Beginn und das Ende der Auslegungsfrist dann nicht als Datum zu nennen braucht, wenn diese im Hinblick auf die Erläuterungen in der Bekanntmachung und das auf derselben Seite des Bekanntmachungsorgans aufgeführte Erscheinungsdatum ohne Schwierigkeiten ausgerechnet werden können.
  • OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
    Hierzu ist aber die Angabe des exakten Datums nicht erforderlich, wenn das Datum durch andere Angaben ohne große Mühe eindeutig bestimmbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.1993 - 8 S 2144/93 - zit. nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 S 1854/93

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplanänderung durch Festsetzungsaufhebung

    Daß der Großraum S zu denjenigen Regionen zählt, in denen die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Wohnraum noch nicht hinreichend zufriedenstellend gewährleistet ist, stellt auch die Antragsgegnerin nicht weiter in Frage (vgl. auch das Senatsurteil v. 29.11.1993 - 8 S 2144/93 -).
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