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   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13   

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https://dejure.org/2013,37014
VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13 (https://dejure.org/2013,37014)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 (https://dejure.org/2013,37014)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2013 - 3 S 193/13 (https://dejure.org/2013,37014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz der im Bodensee gelegenen Wasserentnahmeanlagen des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Normenkontrollverfahren; Einrichtung einer Verbotszone im Bodensee durch Rechtsverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz der im Bodensee gelegenen Wasserentnahmeanlagen des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bodensee: Verbotszone im Überlinger See zum Schutz der Trinkwasserversorgung rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bodensee - Verbotszone im Überlinger See zum Schutz der Trinkwasserversorgung rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 3 S 274/06

    Normenkontrollverfahren - zum Tauchverbot in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Aus dem Wasserrecht ergibt sich allerdings kein Anspruch des einzelnen Staatsbürgers auf Begründung oder Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs an einem bestimmten Gewässer oder in einem bestimmten Umfang (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.8.2007 - 3 S 274/06 - BWGZ 2008, 150 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.8.2007, a.a.O., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235; Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - VBlBW 1988, 255, 256).

    Auf § 28 Abs. 2 WG oder § 30 Abs. 2 Satz 1 WG gestützte Regelungen, Beschränkungen und Verbote müssen zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.8.2007, a.a.O.; Bulling/Finkenbeiner/Eckardt/Kibele, a.a.O., § 28 Rn. 22).

    Im Blick auf die - im Rahmen der Ermächtigung - regelmäßig weite Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers haben die Verwaltungsgerichte insbesondere nicht zu prüfen, ob dieser jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.8.2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Art. 2 Abs. 1 GG schützt damit nicht nur einen begrenzten Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.5.1980 - 2 BvR 854/79 - BVerfGE 54, 143 ; BVerfG, Beschl. v. 6.6.1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 ).

    Es ist danach gesetzlichen Beschränkungen nicht grundsätzlich entzogen (vgl. zum Reiten im Wald: BVerfG, Beschl. v. 6.6.1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96

    Gewässerbenutzung: Gemeingebrauch - Klagebefugnis - Tauchverbot - Recht auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.8.2007, a.a.O., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235; Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - VBlBW 1988, 255, 256).

    Darüber, dass der Überlinger See deutsches Hoheitsgebiet und damit zugleich Hoheitsgebiet des Landes Baden-Württemberg ist, besteht dementsprechend Einigkeit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.8.2007, a.a.O., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235; Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - VBlBW 1988, 255, 256).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Art. 2 Abs. 1 GG schützt damit nicht nur einen begrenzten Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.5.1980 - 2 BvR 854/79 - BVerfGE 54, 143 ; BVerfG, Beschl. v. 6.6.1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1984 - 5 S 2036/81

    Bodenseeschiffahrtsordnung; Gewässerschutz; Beschränkung von Bootsmotoren mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Die Reinhaltung des Wassers - und zumal eines Gewässers von der Bedeutung des Bodensees - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz auch gegenüber nur geringen Risiken einer Beeinträchtigung eine hohe Priorität zukommt (VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 14.8.1984 - 5 S 2036/81 - UPR 1985, 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1997 - 2 S 999/94

    Zweitwohnungsteuer für Boot auf dem Bodensee?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Zwar ist richtig, dass die Frage, wo im Bereich des Bodensees die Staatsgrenzen der drei Anrainerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich verlaufen, umstritten ist (vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.1997 - 2 S 999/94 - VBlBW 1997, 228).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13
    Eine solche Verweisung wirft die Frage auf, ob der Normgeber damit die Ausgestaltung des Norminhalts unter Verletzung des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips in unzulässiger Weise anderen Stellen überlässt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2018 - 3 S 963/16

    Einschränkung des Tauchens in einem Baggersee durch Rechtsverordnung

    Aus dem Wasserrecht ergibt sich allerdings kein Anspruch des einzelnen Staatsbürgers auf Begründung oder Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs an einem bestimmten Gewässer oder in einem bestimmten Umfang (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2013 - 3 S 193/13 - VBlBW 2014, 270; Urt. v. 30.8.2007 - 3 S 274/06 - BWGZ 2008, 150 m. w. N.).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2013, a.a.O.; Urt. v. 30.8.2007, a.a.O., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235; Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - VBlBW 1988, 255, 256).

    Auf diese Vorschrift gestützte Regelungen, Beschränkungen und Verbote müssen zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2013 - 3 S 193/13 - VBlBW 2014, 270; Urt. v. 30.8.2007 - 3 S 274/06 - ESVGH 58, 83; Bulling/Finkenbeiner/Eckardt/Kibele, Wassergesetz für Baden-Württemberg, § 28 Rn. 22).

    Im Blick auf die - im Rahmen der Ermächtigung - regelmäßig weite Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers haben die Verwaltungsgerichte insbesondere nicht zu prüfen, ob dieser jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2013, a.a.O.; Urt. v. 30.8.2007, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung mit Badeverbot

    Selbst wenn vorliegend - trotz der aktiven Nutzung des Gewässers zum Kiesabbau - ein Anspruch auf Gemeingebrauch zumindest für einen Teil des "Baggersees Karlsruhe-Neureut" bestehen sollte, ergibt sich aus dem Wasserrecht kein Anspruch des einzelnen Bürgers auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs an einem bestimmten Gewässer oder in einem bestimmten Umfang (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 - Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, beide juris m.w.N.).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - NVwZ 1988, 168).

    Auf diese Vorschrift gestützte Regelungen, Beschränkungen und Verbote müssen zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

    Im Blick auf die - im Rahmen der Ermächtigung - regelmäßig weite Einschätzungsprärogative der Behörde haben die Verwaltungsgerichte insbesondere nicht zu prüfen, ob diese jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 30.06.2023 - 3 K 4715/21
    Auf § 21 Abs. 2 WG gestützte Regelungen, Beschränkungen und Verbote müssen zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris und vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

    Im Blick auf die - im Rahmen der Ermächtigung - regelmäßig weite Einschätzungsprärogative der Behörde haben die Verwaltungsgerichte insbesondere nicht zu prüfen, ob diese jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris und vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

  • VG Aachen, 16.07.2020 - 7 L 460/20

    Jülich: Sperrung des Barmener Badesees rechtswidrig

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen vgl. VGH BW, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris Rn. 20 m.w.N. unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne; Queitsche/Koll-Sarfeld/Walbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, § 19 Anm. 2 (Stand: März 2020).
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