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   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19   

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https://dejure.org/2019,45962
VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19 (https://dejure.org/2019,45962)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2019 - 2 S 1592/19 (https://dejure.org/2019,45962)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2019 - 2 S 1592/19 (https://dejure.org/2019,45962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 120 VwGO, § 125 Abs 2 S 4 VwGO, § 124 VwGO
    Statthaftes Rechtsmittel bei einem ausnahmsweise durch Beschluss verworfenen Ergänzungsantrag gemäß VwGO § 120; Notwendigkeit der Streitwertfestsetzung bei Verwerfung eines unzulässigen Ergänzungsantrages im Berufungszulassungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 120 ; VwGO § 125 Abs. 2 S. 4
    Ergänzungsantrag; Streitwert

  • rechtsportal.de

    VwGO § 120 ; VwGO § 125 Abs. 2 S. 4
    Bestimmung des statthaften Rechtsmittels bei einem ausnahmsweise durch Beschluss verworfenen Ergänzungsantrag gemäß § 120 VwGO ; Festsetzung des Streitwerts bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 ZB 18.779

    Unzulässiger Antrag auf Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19
    In Einklang mit der Rechtsmittelbelehrung der angegriffenen Entscheidung steht dem Kläger vorliegend jedoch - gestützt auf den Rechtsgedanken des § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO - das rechtsschutzintensivere Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Berufung zu (Bay. VGH, Beschluss vom 25.01.2019 - 22 ZB 18.779 - juris; VG München, Beschluss vom 16.02.2018 - M 16 K 15.4320 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11

    Anhörungsrüge; Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19
    Ausnahmsweise kann jedoch ein unstatthafter Ergänzungsantrag ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen werden (BVerwG, Beschluss vom 09.06.2011 - 3 C 14.11 - juris Rn. 14; Rennert, aaO, § 120 Rn. 7).
  • BVerwG, 13.09.1989 - 1 ER 619.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19
    Auch mit dem Prozesskostenhilfeantrag müssen jedoch - jedenfalls in laienhafter Weise - Zulassungsgründe dargelegt werden, damit festgestellt werden kann, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 13.09.1989 - 1 ER 619.89 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 ZB 18.774

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Bezug auf einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19
    Der Streitwert wird gemäß § 47 Abs. 1 und 3 sowie § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG auf 60,- EUR festgesetzt, denn dem Verfahren liegt das Begehren des Klägers auf Erlass von Gerichtskosten im Verfahren 1 S 1009/15 zugrunde, in dem gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz eine streitwertunabhängige Gerichtsgebühr in Höhe von 60,- EUR angesetzt wurde (vgl. zur Erforderlichkeit der Streitwertfestsetzung BVerwG, Beschluss vom 11.07.2019 - 3 B 50.18 - juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 25.01.2019 - 22 ZB 18.774 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19
    Da es den Anforderungen des Vertretungszwangs nicht genügt, wenn ein Rechtsanwalt sich Ausführungen der Partei oder eines Dritten lediglich zu eigen macht (BVerwG, Beschluss vom 30.07.2012 - 5 PKH 8/12 - juris Rn. 7), könnte die persönlich durch den Kläger beantragte Zulassung der Berufung nicht durch einen Rechtsanwalt nachträglich genehmigt werden mit der Folge, dass dieser erneut einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen müsste, der aber wegen der Verfristung nur dann Erfolg haben könnte, wenn dem Kläger Wiedereinsetzung zu gewähren wäre.
  • VG München, 16.02.2018 - M 16 K 15.4320

    Antrag auf Urteilsergänzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19
    In Einklang mit der Rechtsmittelbelehrung der angegriffenen Entscheidung steht dem Kläger vorliegend jedoch - gestützt auf den Rechtsgedanken des § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO - das rechtsschutzintensivere Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Berufung zu (Bay. VGH, Beschluss vom 25.01.2019 - 22 ZB 18.779 - juris; VG München, Beschluss vom 16.02.2018 - M 16 K 15.4320 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 50.18

    Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um weitere

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - 2 S 1592/19
    Der Streitwert wird gemäß § 47 Abs. 1 und 3 sowie § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG auf 60,- EUR festgesetzt, denn dem Verfahren liegt das Begehren des Klägers auf Erlass von Gerichtskosten im Verfahren 1 S 1009/15 zugrunde, in dem gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz eine streitwertunabhängige Gerichtsgebühr in Höhe von 60,- EUR angesetzt wurde (vgl. zur Erforderlichkeit der Streitwertfestsetzung BVerwG, Beschluss vom 11.07.2019 - 3 B 50.18 - juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 25.01.2019 - 22 ZB 18.774 - juris Rn. 27).
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