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   VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20   

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VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20 (https://dejure.org/2021,8160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 (https://dejure.org/2021,8160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2021 - 11 S 3421/20 (https://dejure.org/2021,8160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 5 ; AufenthG § 33 S. 1; GG Art. 6
    Ermöglichung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem aufenthaltsberechtigten Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Die dem vorgelagerte Annahme, die wiederholten Straftaten der Antragstellerin zu 1 begründeten das Ausweisungsinteresse des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG (dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 47 ff., und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 41 ff.), wird in der Beschwerdebegründung dagegen nicht in Frage gestellt.

    Abschiebungsandrohungen und Einreise- und Aufenthaltsverbote haben, wenn sie nicht isoliert, sondern als Annex zu den sie bedingenden Grundmaßnahmen angegriffen werden, keine eigenständige Bedeutung für die Streitwertfestsetzung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20

    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Die dem vorgelagerte Annahme, die wiederholten Straftaten der Antragstellerin zu 1 begründeten das Ausweisungsinteresse des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG (dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 47 ff., und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 41 ff.), wird in der Beschwerdebegründung dagegen nicht in Frage gestellt.

    Ein atypischer Ausnahmefall, der ein Abweichen von der Regel bedingt, liegt bei besonderen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn Verfassungs-, Unions- oder Völkerrecht eine Einzelfallprüfung gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Indem die Ausländerbehörde über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 33 Satz 1 AufenthG nach Ermessen entscheidet, wird ihr die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 17 A 2389/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Nach dieser Bestimmung kann einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, abweichend von den § 5 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt (nach OVG NRW, Urteil vom 07.04.2016 - 17 A 2389/15 -, juris Rn. 24 ff., ist zudem der tatsächliche Bestand einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen dem Kind und dem Elternteil Tatbestandsvoraussetzung).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 8 ME 2/21

    Aufenthaltserlaubnis; Ermessen; Ermessensreduzierung; Fiktionswirkung; Geburt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Zu den Umständen des Einzelfalls, die bei der Ausübung des der Ausländerbehörde insofern zukommenden Ermessens zu berücksichtigen sind, gehört daher auch, ob die familiäre Lebensgemeinschaft voraussichtlich deshalb nicht im Bundesgebiet gelebt werden können wird, weil mit dem künftigen Wegfall des Aufenthaltsrechts des Elternteils zu rechnen ist (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 04.02.2021 - 8 ME 2/21 -, juris Rn. 15 ff.; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 33 AufenthG Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2020 - 11 S 3717/20

    Vorliegen eines Ausweisungsinteresses wegen strafgerichtlicher Verurteilung; kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll "Bleibeinteressen" des Ausländers (nur) durch eine Duldung Rechnung getragen werden, wenn diese Interessen wegen der Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 AufenthG bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Anwendung des § 5 AufenthG nicht berücksichtigt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Ein atypischer Ausnahmefall, der ein Abweichen von der Regel bedingt, liegt bei besonderen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn Verfassungs-, Unions- oder Völkerrecht eine Einzelfallprüfung gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
    Ein atypischer Ausnahmefall, der ein Abweichen von der Regel bedingt, liegt bei besonderen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn Verfassungs-, Unions- oder Völkerrecht eine Einzelfallprüfung gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufbau einer familiären Gemeinschaft

    Sie determinieren die Auslegung des in § 5 Abs. 1 AufenthG normierten Tatbestandsmerkmals "in der Regel" (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 14).

    Dies gilt aufgrund des dargestellten Eingriffscharakters von Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers auch dann, wenn dieser einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat (dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 29 ff.).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12, und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 14; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 21, und vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2022 - 3 S 6.22

    Vorläufiger Rechtschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Soweit man als weitere - ungeschriebene - Tatbestandsvoraussetzung das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen dem Elternteil und dem Kind ansieht (so OVG Münster, Urteil vom 7. April 2016 - 17 A 2389/15 - juris Rn. 25 ff.; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 S 3421/20 - juris Rn. 19), sprechen für das Bestehen einer engeren familiären Bindung neben der schon vor der Geburt abgegebenen Sorgerechtserklärung zum jetzigen Zeitpunkt der Umstand, dass die Antragsteller seit März 2022 unter der Adresse des Herrn J wohnen, und die mit der Beschwerdebegründung vorgelegten Fotos, die gerade auch den Antragsteller zu 2 mit Herrn J zusammen in durchaus natürlich wirkenden familiären Situationen zeigen.

    Danach erlaubt die Befristung des dem Kindsvater in Deutschland erteilten Aufenthaltstitels nicht ohne weiteres den - vom Antragsgegner auch nicht explizit gezogenen - Schluss, es sei mit einem künftigen Wegfall des Aufenthaltsrechts zu rechnen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Mannheim, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 S 3421/20 - juris Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 8 ME 2/21 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt;

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12, und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 14; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 21, und vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2023 - 12 S 474/22

    Rechtmäßiger Aufenthalt aufgrund von EGRL 109/2003 Art 16 Abs 1

    Auch die Abschiebungsandrohung und das Einreise- und Aufenthaltsverbot haben, wenn sie - wie hier - nicht isoliert, sondern als Annex zu den sie bedingenden Grundmaßnahmen angegriffen werden, keine streitwerterhöhende Wirkung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35).
  • VG Karlsruhe, 28.06.2021 - 4 K 4905/20

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund abgelaufener, nach

    Abschiebungsandrohungen und Einreise- und Aufenthaltsverbote haben, wenn sie nicht isoliert, sondern als Annex zu den sie bedingenden Grundmaßnahmen angegriffen werden, keine eigenständige Bedeutung für die Streitwertfestsetzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris, Rn. 35).
  • VG Göttingen, 23.11.2023 - 2 A 125/20
    Die nicht isoliert, sondern als Annex zu den sonstigen Regelungen des Bescheids angegriffene Abschiebungsandrohung wirkt sich ebenso wie das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Bestimmung des Gegenstandswerts nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, Rn. 35, und vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, Rn. 76; Urteil des Gerichts vom 18.08.2021 - 2 A 74/21 - Rn 38; jeweils bei juris) und stellt sich im Vergleich zu dem sonstigen Inhalt des Bescheids als unwesentlich dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2000 - 9 C 3.00 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 09.08.2021 - 29 K 1915/19

    Flüchtlingszuerkennung, Mitgliedstaat, Zulässigkeit, Abschiebungsverbot,

    Die nicht isoliert, sondern als Annex zu den sonstigen Regelungen des Bescheids angegriffene Abschiebungsandrohung wirkt sich ebenso wie das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Bestimmung des Gegenstandswerts nicht aus, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35, und vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76, und stellt sich im Vergleich zu dem sonstigen Inhalt des Bescheids als unwesentlich dar, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2000 - 9 C 3/00 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22

    Streitwert für das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Ausländersenate des erkennenden Gerichtshofs, dass eine Reduzierung des Streitwerts auf die Hälfte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht erfolgt, wenn dem Ausländer aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 12 S 152/22 -, n.v., vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35, vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 61, und vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 51).
  • VG Göttingen, 02.11.2022 - 3 A 115/20

    Abschiebungsandrohung; Subsidiärer Schutz

    Die nicht isoliert, sondern als Annex zu den sonstigen Regelungen des Bescheids angegriffene Abschiebungsandrohung wirkt sich ebenso wie das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Bestimmung des Gegenstandswerts nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35, und vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76) und stellt sich im Vergleich zu dem sonstigen Inhalt des Bescheids als unwesentlich dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2000 - 9 C 3.00 - juris; VG C-Stadt, Urteil vom 18.08.2021 - 2 A 74/21 -, juris Rn. 38).
  • VG Göttingen, 18.08.2021 - 2 A 74/21

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylerstverfahren; Asylverfahren;

    Die nicht isoliert, sondern als Annex zu den sonstigen Regelungen des Bescheids angegriffene Abschiebungsandrohung wirkt sich ebenso wie das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Bestimmung des Gegenstandswerts nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35, und vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76) und stellt sich im Vergleich zu dem sonstigen Inhalt des Bescheids als unwesentlich dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2000 - 9 C 3/00 -, juris).
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