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   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89   

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VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89 (https://dejure.org/1991,1351)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1991 - 14 S 1277/89 (https://dejure.org/1991,1351)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1991 - 14 S 1277/89 (https://dejure.org/1991,1351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern - Zulassungschance für Neubewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigmachen einer bevorzugten Berücksichtigung einzelner Marktbewerber bei Platzmangel als "bekannt und bewährt" von einer ununterbrochenen Zulassung; Belastung aller Altbewerber mit dem Risiko verminderter Zulassungschancen durch Neuzulassungen durch eine an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 150 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 132
  • VBlBW 1991, 381
  • DVBl 1991, 949
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1982 - 6 S 1669/81

    Marktfreiheit: Auswahlverfahren bei einer Überzahl an Ausstellungsbewerbern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89
    Nach der Rechtsprechung des früher für das Gewerberecht zuständigen 6. Senats des erk. Gerichtshofs darf das Vergabekriterium "bekannt und bewährt" allerdings nicht zum alleinigen Verteilungsmaßstab erhoben werden, weil die Marktfreiheit nur dadurch erhalten werden kann, daß auch allen anderen Bewerbern eine reale Zulassungschance eingeräumt wird (vgl. Urteil vom 17.3.1982 -- 6 S 1669/81 --, GewArch 1983, 15 = VBlBW 1983, 37).

    Die Berücksichtigung als bekannter und bewährter Marktbeschicker darf danach nicht von einer ununterbrochenen (kontinuierlichen) Zulassung abhängig gemacht werden; an der gegenteiligen Auffassung des früher zuständig gewesenen 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. dessen Urteil vom 17.3.1982, GewArch 1983, 159, 160 = VBlBW 1983, 37) hält der erkennende Senat nicht fest.

    Dabei geht der Senat davon aus, daß bei dem sich seit Jahren steigernden Wettbewerb (vgl. schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1982 aaO.) das Bewerberfeld von zuletzt 17 Neu- und Wiederholungsbewerbern im Jahre 1988 eher noch zunehmen, jedenfalls nicht wesentlich abnehmen wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1984 - 6 S 1045/84

    Marktfreiheit - Vergabe von Standplätzen auf einem Volksfest

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89
    Die Bewährung kann mithin nur durch den jeweiligen Betriebsinhaber und Marktbewerber erfüllt und nicht an einen Betriebsübernehmer weitergegeben werden, auch nicht an ein im Betrieb mitarbeitendes Familienmitglied (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.8.1984 -- 6 S 1045/84 --).

    Insoweit kann der Senat auch offen lassen, ob der Veranstalter im Rahmen seiner Ermessensermächtigung ohne Verstoß gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Chancengleichheit und im Hinblick auf den Gesetzeszweck befugt ist, innerhalb der Gruppe bekannter und bewährter Unternehmer an einen besonderen Grad der Bekanntheit und Bewährung für eine differenzierende Auswahlentscheidung anzuknüpfen (vgl. dazu etwa das zitierte Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 22.8.1984, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89
    Der Senat hat schließlich noch erwogen, ob die Auswahlentscheidung nicht auch deshalb von vornherein rechtswidrig erscheint, weil die Beklagte ihr Auswahlverfahren und ihre Vergabekriterien bisher nicht durch eine Vergabesatzung oder Richtlinien des Gemeinderats (vgl. Beschluß des Senats vom 21.11.1989 -- 14 S 2766/89 -- und Urteil vom 27.8.1990 -- 14 S 2400/88 --, GewArch 1991, 35) in den wesentlichen Grundzügen geregelt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89

    Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89
    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht in der zu dem zitierten Urteil ergangenen Revisionsentscheidung gefolgt (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.4.1984, aaO., Nr. 1) mit der Erwägung, daß ein Auswahlsystem, welches Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern weder im Jahr der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräume, in jedem Falle außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO liege (vgl. ebenso zuletzt etwa OVG Münster, Urteil vom 12.11.1990 GewArch 1991, 113 m.w.N.); das entspricht der Rechtsprechung des Senats.
  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823

    Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani);

    Auch wenn wegen des Charakters des Art. 37 GO als Schutzvorschrift für die Gemeinde (BayVGH vom 28.11.1960 VGH n.F. 13, 120/123) die Zuweisung der Organkompetenz aus der Perspektive der Kommune vorzunehmen ist (so schon BayVGH vom 5.3.1957 VGH n.F. 10, 64/67), spricht im Ergebnis für die Notwendigkeit der Beteiligung eines Beschlussorgans nicht zuletzt die erhebliche Grundrechtsrelevanz der Zulassungskriterien aus der Sicht der betroffenen Schausteller (VGH Mannheim vom 30.4.1991 NVwZ-RR 1992, 132/133).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Wie im Einzelnen ein die Marktfreiheit erhaltendes Zulassungssystem auszugestalten ist, welche Bewerbergruppen gebildet werden und nach welchem System (etwa innerhalb der Gruppen "rollierend" oder durch "Losentscheid") Standplätze zugeteilt werden, liegt im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Veranstalters (vgl. VGH B-W, Urt. v. 30.04.1991, - 14 S 1277/89 -, DVBl. 1991, 949 = NVwZ-RR 1992, 132).

    Da nahezu jedes Verwaltungshandeln (auch) grundrechtsrelevant ist, kann auch mit diesem Kriterium die Frage, welches Gemeindeorgan die ermessensleitenden Regeln bei der Marktzulassung aufzustellen hat, nicht beantwortet werden (a.A. VGH B-W, Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 -, DVBl. 1991, 949 = NVwZ-RR 1992, 132 (134); BayVGH, Urt. v. 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99

    Standplatzvergabe - Vergabekriterium "bekannt und bewährt"

    Der 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/98 - DVBl. 1991, 949) neigt für die Ausübung des einer Gemeinde als Veranstalterin eines nach § 69 Abs. 1 GewO festgesetzten Marktes zustehenden Ausschließungsermessens nach § 70 Abs. 3 GewO wegen Platzmangels dazu, dass das Auswahlverfahren und die Vergabekriterien wegen ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz (Marktfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG) und im Hinblick auf die §§ 24 Abs. 1 Satz 2, 39 und 44 Abs. 1 Satz 2 GemO jedenfalls bei wirtschaftlich bedeutsamen und auf gewisse Dauer veranstalteten Märkten durch den Gemeinderat - sei es durch Satzung oder jedenfalls durch Richtlinien - geregelt werden müssten.

    Bei einem nach § 69 Abs. 1 GewO festgesetzten Markt gilt für die Auswahl unter mehreren Anbietern bei Platzmangel gemäß § 70 Abs. 3 GewO nach der Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 - a. a. O.) folgendes: Der zwischen den Bewerbern angelegte Verteilungsmaßstab muss sachlich gerechtfertigt sein.

  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05

    Kriterien für die Zulassung zu einem Jahrmarkt, Berücksichtigung von Neubewerbern

    Von dem Gesagten zu unterscheiden ist die Frage, ob etwa eine Regelung der Vergabekriterien durch eine Satzung oder Richtlinien des Gemeinderats vorliegen muss (in dieser Richtung, aber die Frage offen lassend obiter dictum in dem Urteil des Senats vom 30.04.1991, GewArch 1991, 344).

    Eine an der Marktfreiheit und am Gleichbehandlungsgrundsatz ausgerichtete Praxis muss die Altbeschicker mit dem Risiko verminderter Zulassungschancen durch Neuzulassungen belasten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.04.1984, Buchholz 451.20 § 70 GewO Nr. 1 = GewArch 1984, 265; Urteil des erkennenden Senats vom 30.04.1991, GewArch 1991, 344).

    Auch in seinem Urteil vom 30.04.1991 - 14 S 1277/89 - (Juris) hat der VGH Baden-Württemberg ausdrücklich ausgeführt, dass im Grundsatz keine Bedenken gegen einen Verteilungsmaßstab bestehen, der das Kriterium "bekannt und bewährt" als positiven Auswahlgesichtspunkt zugunsten eines Kreises von Stammbeschickern einsetzt.

  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

    Die Kriterien für die Auswahl und damit für die Zulassung zum Volksfest und ihr Verhältnis zueinander müssen jedenfalls vor der Entscheidung festgelegt sein, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (vgl. zur Frage der Erforderlichkeit, Vergabekriterien festzulegen: Wagner, in: Friauf, a.a.O. § 70 Rdnr. 37 und 53; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Rdnr. 11 und 24 a.E.; Roth, WuV 1985, 46, 58 jeweils m.w.N.; der VGH Baden-Württemberg neigt in seinem Urteil vom 30. April 1991 - 14 S 1277/89 -, GewArch 1991, 344 (a.E.) zu der Auffassung, dass Vergaberichtlinien festzulegen seien; nach dem Urteil des Nds. OVG vom 26. August 1981 - 9 A 65/81 -, NVwZ 1983, 49, sei anzustreben, die Vergabekriterien in Richtlinien festzulegen und bei Bewährung in die Marktsatzung zu übernehmen; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 27. April 1993 - 1 BA 49/82 -, juris; vgl. auch VG Chemnitz, Urteil vom 28. Juni 1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301 und VG Neustadt, Urteil vom 23. Mai 2003.

    Dabei ist zweifelhaft, ob sich die Antragstellerin auf das Kriterium "bekannt und bewährt" berufen kann, da sie selbst erstmalig beim Kramermarkt 2002 ein Geschäftsbetrieb führte (vgl. im Fall einer Betriebsübernahme VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1991 - 14 S 1277/89 -, a.a.O.).

  • VG Hannover, 19.12.2007 - 11 B 2933/07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    Wie im Einzelnen ein die Marktfreiheit erhaltendes Zulassungssystem auszugestalten ist, liegt dabei im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Veranstalters (vgl. VGH B-W, Urt. v. 30.04.1991, - 14 S 1277/89 -, DVBl. 1991, 949).
  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    2012, 238 und juris, Rn. 21; siehe auch VGH BW, Urteil vom 30.4.1991 - 14 S 1277789 -, DVBl. 1991, 949 und juris, Rn. 19; VG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2000 - 4 K 4149/00 -, GewArch 2001 und juris LS 1).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

    Das Merkmal ist an die Person des Stammteilnehmers gebunden und erlaubt im Rahmen des "bewährt" auch die Berücksichtigung früherer Schwierigkeiten bei der Marktabwicklung unterhalb der Schwelle der Unzuverlässigkeit (VGH Baden-Württemberg, GewArch 1991, 344).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 14 S 1567/01

    Zulassung eines Marktbeschickers zu einer Veranstaltung

    Das Recht zur Teilnahme von Marktbeschickern an dieser Veranstaltung beurteilt sich danach - gegebenenfalls im Rahmen einer vom Veranstalter zu treffenden Ermessensentscheidung im Fall eines Bewerberüberhangs (sog. Ausschließungsermessen, vgl. hierzu Urt. des Senats v. 30.4.1991 - 14 S 1277/89 -, GewArch 1991, 344; Urt. v. 27.8.1990 - 14 S 2400/88 -, GewArch 1991, 35; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.9.1986, GewArch 1986, 374; OVG Hamburg, Urt. v. 4.11.1986, GewArch 1987, 303; OVG NW, Urt. v. 27.5.1993, GewArch 1994, 25; Schleswig Holsteinisches VG, Urt. v. 15.10.1998, GewArch 1999, 103; HessVGH, Urt. v. 27.11.1992, GewArch 1993, 248; BayVGH, Beschl. v. 29.5.1995, GewArch 1996, 477; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.3.1999, NVwZ-RR 1999, 500) - allein und ausschließlich nach § 70 GewO, der als bundesrechtliche Regelung insoweit den - landesrechtlichen - Bestimmungen über eine Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (vgl. § 10 GemO Bad.-Württ.) vorgeht (vgl. hierzu Hösch, Rechtsschutz gegen die Nichtzulassung zu festgesetzten Märkten, GewArch 1996, 402, 406; Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl., § 70 RdNr. 5; § 69 RdNr. 6; Landmann/Rohmer, GewO Band 1, § 70 RdNr. 27; a.A. wohl HessVGH, Beschl. v. 29.11.1993, GewArch 1994, 287).
  • VG Gießen, 19.02.2004 - 8 G 96/04

    Der automatische Ausschluss von Bewerbern um die Zulassung zu einem Volksfest

    Ein Veranstalter darf, wenn mehrere Auswahlkriterien zulässig sind, in Richtlinien den wesentlichen Grundzügen nach festlegen, welche Vergabekriterien er seiner Zulassungsentscheidung zugrunde legen will (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 -, GewArch 1991, 344, 346).
  • VG Stuttgart, 27.10.2011 - 4 K 3545/11

    Standplatzvergabe auf einem Weihnachtsmarkt nach einem rollierenden System

  • VG Hannover, 04.08.2008 - 11 B 2780/08

    Zulassung; Ausschlussgrund; Doppelbewerbung; Rotationsverfahren; Losverfahren;

  • VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 822/04

    Jahrmarkt; Zulassung; Bewerberauswahl; Vergabekriterien; Ermessen

  • VG Würzburg, 26.03.2003 - W 6 K 02.628

    Fortsetzungsfeststellungsklage für die Zulassung zu einem Volksfest; Fehlerhaftes

  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07

    Betriebsübernahme; Bewährtheit; Markt; Marktfreiheit; Marktstand; Neubewerber;

  • VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03

    Beurteilungsrichtlinien für die Auswahl von Marktbeschicker

  • VG Weimar, 05.10.2004 - 8 E 6034/04

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Jahrmarkt, Zwiebelmarkt, Zulassung, Platz,

  • VG Stuttgart, 16.05.2002 - 4 K 798/02

    Zulassung zum Jahrmarkt; Neubeschicker; Regelquote; Auswahl

  • VG Kassel, 31.10.2005 - 3 E 803/05

    Reichweite der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Auswahlkriterien einzelner

  • VG Stuttgart, 27.10.2000 - 4 K 4149/00

    Einräumen einer realen Zulassungschance in zeitlicher Hinsicht für Neubewerber in

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