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   VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15   

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https://dejure.org/2016,13364
VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15 (https://dejure.org/2016,13364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 (https://dejure.org/2016,13364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 4 S 471/15 (https://dejure.org/2016,13364)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Modifiezierung der Besoldung der Eingangsämter der Laufbahnen des höheren und des gehobenen Dienstes durch den Gesetzgeber; Besoldungsminderung bei länderübergreifender Versetzung eines Beamten; Absenkung der Dienstbezüge

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 15 Abs 1 BeamtStG, § 15 Abs 2 BeamtStG, § 15 Abs 3 S 2 BeamtStG
    Besoldungseinbuße bei freiwilligem Wechsel des Lehrers in ein anderes Bundesland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Länderübergreifender Dienstherrnwechsel; Versetzung; Eingangsamt; Besoldungsabsenkung

  • rechtsportal.de

    Allgemeine Modifiezierung der Besoldung der Eingangsämter der Laufbahnen des höheren und des gehobenen Dienstes durch den Gesetzgeber; Besoldungsminderung bei länderübergreifender Versetzung eines Beamten; Absenkung der Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14

    Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Es bleibt offen, wie diese Frage in Fällen nicht freiwilliger Versetzungen zu beantworten ist (vgl. Senatsurteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, §§ 98 ff. LBesG .

    Schließlich sind hier auch Unterschiede in der Schutzwürdigkeit zwischen freiwilligen und unfreiwilligen Wechseln zu beachten (vgl. unten bb), die beim Rechtsübergang nicht auftreten (Senatsurteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, Juris zu §§ 98 ff. LBesG).

    Auch Besoldungseinbußen verstoßen, wenn sie nicht zur Unterschreitung der Mindestalimentation führen, was hier weder vorgetragen noch ersichtlich ist, weder gegen Art. 33 Abs. 5 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie auf sachlichen Gründen beruhen (Senatsurteil vom 13.04.2016, a.a.O., m.w.N.).

    15 Ob und in welchem Umfang - der fehlende Ausgleich von - Besoldungseinbußen aufgrund länderübergreifender Versetzungen sachlich gerechtfertigt sind, kann hier aber - ebenso wie die Frage der Gesetzgebungskompetenz für entsprechende Ausgleichsregelungen (vgl. auch Senatsurteil vom 13.04.2016, a.a.O., m.w.N.) - offenbleiben.

    Denn die Klägerin hat den Wechsel nach Baden-Württemberg freiwillig vollzogen und kann sie sich schon deshalb nicht auf das Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung berufen (vgl. Senatsurteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, m.w.N., Juris).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14

    Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Zwar greift zugunsten unfreiwillig wechselnder Beamten das Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung (BVerwG, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 C 1.14 -, Juris) ein.

    Vielmehr kommt dem Gesetzgeber auch insoweit ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerwG, Beschluss vom 26.02.2015, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2014 - 4 S 129/14

    Zulässigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach BesG BW 2010 § 23 Abs 1 und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Denn ein vor den maßgeblichen Stichtagen bestehendes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in einem anderen Bundesland genügt für die Anwendung der in § 23 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 1 und 3 LBesGBW geregelten Ausnahmen von der Besoldungsabsenkung nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2008 - 4 S 2952/06 - und vom 25.09.2014 - 4 S 129/14 -, Juris).

    Diesen Anforderungen genügt das Zulassungsvorbringen der Klägerin schon deswegen nicht, weil es nicht in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Senats vom 25.09.2014 (- 4 S 129/14 -, Juris) darlegt, dass eine Klärung der aufgeworfenen Frage im Berufungsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (Klärungsbedürftigkeit).

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Es ist ihm grundsätzlich unbenommen, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppe jederzeit für die Zukunft zu ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation liegen, zu kürzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, m.w.N., Juris).

    Sie nimmt eine Stufung innerhalb der Besoldungsgruppe der Eingangsämter der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, Juris) dahingehend vor, dass der Anspruch auf Bezüge nach den erfassten Eingangsämtern in den ersten drei Jahren nach seinem Entstehen abgesenkt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffs eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15
    Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt dabei nicht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 124a Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    Demgemäß habe auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis zuletzt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung geäußert (hierfür verweist der Beklagte auf VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 4 S 129/14 - und vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 - zwar sei die letztgenannte Entscheidung im Zulassungsverfahren ergangen, gleichwohl habe der VGH zum Ausdruck gebracht, dass er die Angemessenheit der Alimentation anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geprüft habe und eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht vorliege).

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sei bis zuletzt nicht von einer Verfassungswidrigkeit der Eingangsbesoldung ausgegangen (hierfür verweist der Beklagte erneut auf VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 4 S 129/14 - und vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 -).

    Dies zeige sich beispielsweise in dem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 30. Mai 2016 - 4 S 471/15 - entschiedenen Fall, in welchem die klagende Beamtin bereits 2004 in den staatlichen Schuldienst in Bayern getreten sei und deren Bezüge nach ihrem Wechsel in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2014 ebenfalls gemäß § 23 LBesGBW abgesenkt worden seien.

    Bestimmt sich danach nunmehr bereits die allgemeine Eingruppierung in die unterschiedlichen Besoldungsstufen nach der jeweiligen Erfahrung der Beamten und Richter im Amt und nicht mehr nach dem vom Lebensalter abhängigen Dienstalter, wie noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Vorprüfungsausschusses vom des Zweiten Senats vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, so ist nach Überzeugung der Kammer kein Raum mehr für eine zusätzliche "erweiterte und differenzierter ausgestaltete Stufung innerhalb der Besoldungsgruppe", die ihrerseits ja ebenfalls an die Erfahrung der Beamten und Richter anknüpft, aber neben das vom Gesetzgeber zur Bestimmung der amtsangemessenen Alimentation herangezogene System der Erfahrungsstufen tritt (anders zuletzt erneut - im Verfahren auf Zulassung der Berufung - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 -, juris in Anknüpfung an BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, S. 333).

    Mit der genannten Formulierung der Ausnahmevorschrift in § 23 Abs. 2 Nr. 1 LBesGBW unterfallen der Absenkung nämlich auch solche Beamte und Richter, die früher bereits in einem anderen Bundesland oder beim Bund vor dem genannten Stichtag in einem Beamten- oder Richterverhältnis standen und später in ein Dienstverhältnis nach Baden-Württemberg wechseln (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung wiederum nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 -, juris ).

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Nichtzulassungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. September 2014 (- 4 S 129/14 -) und 30. Mai 2016 (- 4 S 471/15 -) können - auch wenn man Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs als hier maßgebliche obergerichtliche Entscheidungen ansieht - zu dem für die noch streitgegenständlichen Ansprüche jeweils maßgeblichen Zeitpunkt keine entgegenstehende obergerichtliche Rechtsprechung begründen.

    Eine solche könnte allenfalls mit der weiteren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Mai 2016 (- 4 S 471/15 -) angenommen werden.

  • VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15

    Vereinbarkeit der Absenkung der Dienstbezüge mit dem Grundgesetz und der

    In seinem Beschluss vom 30.05.2016 (4 S 471/15) habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die achtprozentige Absenkung eines Bundeslandwechslers als nicht verfassungswidrig betrachtet.

    Die Absenkung des Grundgehalts ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie schon den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG nicht genügende Dienstbezüge weiter vermindern würde (vgl. zur unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 - Rn. 6, juris).

    Einen Anspruch auf Ausgleich einer Besoldungsminderung, die durch eine freiwillige bundesländerübergreifende Versetzung eintritt, gibt es nicht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 - und Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 -).

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