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   VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22   

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VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22 (https://dejure.org/2022,16115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 (https://dejure.org/2022,16115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 12 S 485/22 (https://dejure.org/2022,16115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 71 Abs 1 S 2 AufenthG 2004
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen isolierte Abschiebungsandrohung; landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierte Abschiebungsandrohung; Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Zuständigkeit; Regierungspräsidium Karlsruhe; Untere Ausländerbehörde

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit für den Erlass der Abschiebungsandrohung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1880/19

    Erledigung des Rechtsstreits um Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis; Wechsel der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Das gilt auch für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit für den Erlass eines entsprechenden Bescheides (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.2021 - 11 S 1880/19 -, juris Rn. 6).

    31 Maßgeblich für die Auslegung einer auf § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG beruhenden landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung - wie hier - ist neben ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung im Regelungssystem - dem Zweck der Regelung entsprechend - insbesondere der Gedanke der Praktikabilität (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.09.2021 - 11 S 1880/19 -, juris Rn. 11, und vom 23.01.2001 - 11 S 97/00 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Der Senat übersieht auch nicht die Entscheidung des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 23.09.2021 - 11 S 1880/19 - in der insbesondere Folgendes ausgeführt wurde (vgl. juris Rn. 18):.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20

    Streitwert in Fällen einer isolierten Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Dabei sind angesichts dessen, dass die Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise (Nr. 1 des angefochtenen Bescheids) mit der Abschiebungsandrohung (Nr. 2 des Bescheids) einen einheitlichen Verwaltungsakt bildet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.01.2021 - 12 S 3969/20 -, juris Rn. 6, und vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 37), die Ausführungen des Verwaltungsgerichts unter I. 2. lit. a) und b) im angefochtenen Beschluss dahingehend zu verstehen, dass sie die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung unter Setzung einer Frist zur freiwilligen Ausreise von 30 Tagen insgesamt betreffen.

    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Nr. 3 des Bescheids) führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG - gleich einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG - ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. zu alledem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2021 - 12 S 3969/20 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 11 S 97/00

    Sachlich zuständige Behörde für die Ausweisung straffälliger Ausländer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    31 Maßgeblich für die Auslegung einer auf § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG beruhenden landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung - wie hier - ist neben ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung im Regelungssystem - dem Zweck der Regelung entsprechend - insbesondere der Gedanke der Praktikabilität (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.09.2021 - 11 S 1880/19 -, juris Rn. 11, und vom 23.01.2001 - 11 S 97/00 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Diesem Sinn und Zweck dürfte ein Zuständigkeitsübergang für den Erlass einer Abschiebungsandrohung, die eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 39, und vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18), durch die Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels in Fällen wie dem vorliegenden widersprechen.
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Dies folgt aus § 9 Abs. 1 Satz 1 AAZuVO, wonach über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 2 AufenthG (und damit auch über dessen Erlass, der regelmäßig in der Befristungsentscheidung gesehen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 u.a. -, juris Rn. 72) die Behörde entscheidet, die die Abschiebungsandrohung erlässt.
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Diesem Sinn und Zweck dürfte ein Zuständigkeitsübergang für den Erlass einer Abschiebungsandrohung, die eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 39, und vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18), durch die Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels in Fällen wie dem vorliegenden widersprechen.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Weder erfolgt eine Auseinandersetzung mit § 11 AufenthG sowie mit Art. 11 RL 2008/15/EG (Rückführungsrichtlinie), die den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots ausdrücklich vorsehen, noch mit der - auch höchstrichterlichen - Rechtsprechung, dass sich familiäre Belange selbst dann, wenn es um Kinder geht, nicht immer gegenüber gegenläufigen öffentlichen Interessen durchzusetzen vermögen (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 18.10.2006 - 46410/99 -, juris Rn. 57 ff.; EuGH, Urteil vom 27.06.2006 - C-540/03 -, juris Rn. 58 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45 ff., vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff., und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 23; BVerwG, Beschlüsse vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 5 ff., vom 21.07.2015 - 1 B 26.15 -, juris Rn. 5, und vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954

    Kein rechtmäßiger Aufenthalt bei visumfreier Einreise mit der Absicht des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Beantragt ein nach Anhang II EU-VisaVO von der Visumpflicht befreiter Ausländer, der bereits bei der Einreise einen Daueraufenthalt anstrebt, einen Aufenthaltstitel, so entsteht keine Fiktionswirkung, weil der Aufenthalt mangels Einreise mit dem erforderlichen Visum nicht rechtmäßig ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.10.2020 - 10 Cs 20.1954 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 14; Samel in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 36).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Weder erfolgt eine Auseinandersetzung mit § 11 AufenthG sowie mit Art. 11 RL 2008/15/EG (Rückführungsrichtlinie), die den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots ausdrücklich vorsehen, noch mit der - auch höchstrichterlichen - Rechtsprechung, dass sich familiäre Belange selbst dann, wenn es um Kinder geht, nicht immer gegenüber gegenläufigen öffentlichen Interessen durchzusetzen vermögen (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 18.10.2006 - 46410/99 -, juris Rn. 57 ff.; EuGH, Urteil vom 27.06.2006 - C-540/03 -, juris Rn. 58 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45 ff., vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff., und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 23; BVerwG, Beschlüsse vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 5 ff., vom 21.07.2015 - 1 B 26.15 -, juris Rn. 5, und vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 -, juris Rn. 4).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
    Weder erfolgt eine Auseinandersetzung mit § 11 AufenthG sowie mit Art. 11 RL 2008/15/EG (Rückführungsrichtlinie), die den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots ausdrücklich vorsehen, noch mit der - auch höchstrichterlichen - Rechtsprechung, dass sich familiäre Belange selbst dann, wenn es um Kinder geht, nicht immer gegenüber gegenläufigen öffentlichen Interessen durchzusetzen vermögen (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 18.10.2006 - 46410/99 -, juris Rn. 57 ff.; EuGH, Urteil vom 27.06.2006 - C-540/03 -, juris Rn. 58 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45 ff., vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff., und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 23; BVerwG, Beschlüsse vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 5 ff., vom 21.07.2015 - 1 B 26.15 -, juris Rn. 5, und vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

  • VGH Bayern, 10.04.2012 - 10 CS 12.62

    Abschiebungsandrohung; vollziehbare Ausreisepflicht; Fiktionswirkung

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 5 S 2546/16

    Stellung eines bestimmten Antrags im Beschwerdeverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2021 - 2 M 124/21

    Abschiebungsandrohung; (vollziehbare) Ausreisepflicht; Vorliegen eines

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 12 S 953/19

    (Keine Reduzierung des Auffangstreitwerts im Eilverfahren bei einer faktischen

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2021 - 12 S 3227/21

    Anspruch auf Zuweisung eines erreichbaren Betreuungsplatzes

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Die im vorliegenden Fall verfügte Abschiebungsandrohung, die ihrerseits die Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4, Art. 6 und Art. 7 Abs. 1 UAbs. 1 Richtlinie 2008/115/EG darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 41, 45 und 56, m.w.N., und EuGH-Vorlage vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 -, juris Rn. 18, 21; Senatsbeschluss vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 -, juris Rn. 44; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 334 ), verstößt gegen die Verpflichtung zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung nach Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG und ist daher rechtswidrig.
  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    Sollte - entgegen der Rechtsauffassung der Kammer - das Ermessen zur Erteilung eines Titels nach § 16a oder § 16f AufenthG eröffnet sein, käme es allein auf mögliche Ermessensfehler für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 - zur Veröffentlichung vorgesehen), überwiegende Gründe, die für eine Erteilung sprechen könnten, hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht (siehe oben).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2023 - 12 S 474/22

    Rechtmäßiger Aufenthalt aufgrund von EGRL 109/2003 Art 16 Abs 1

    Soweit das Verwaltungsgericht die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich der gegenüber dem Antragsteller in Ziffer 4. im Bescheid des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 23.10.2020 verfügten Abschiebungsandrohung (die mit der unter Ziffer 3. im genannten Bescheid gesetzten Frist zur freiwilligen Ausreise einen einheitlichen Verwaltungsakt bildet, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 -, juris Rn. 10 m.w.N.) sowie des unter Ziffer 7. in dem genannten Bescheid angeordneten Einreise- und Aufenthaltsverbots von zwei Jahren ab der Abschiebung abgelehnt hat, ist der Beschwerde schon deshalb nicht stattzugeben, weil insoweit den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht entsprochen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21

    Zuständigkeit des baden-württembergischen Regierungspräsidiums für die

    b) Maßgeblich für die Auslegung einer auf § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG beruhenden landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung sind neben ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung im Regelungssystem der Zweck der Regelung, was den Gedanken der Praktikabilität und der klaren Handhabbarkeit einschließt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse 23.01.2001 - 11 S 97/00 - juris Rn. 5, und vom 25.09.2000 - 13 S 1721.99 - juris Rn. 2; siehe dies aufgreifend auch die Beschlüsse des Gerichtshofs vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 -, juris Rn. 31, und vom 23.09.2021 - 11 S 1880/19 -, juris Rn. 11).
  • VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23

    Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf

    Beantragt ein nach Anhang II der EU-Visum-Verordnung ( Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.11.2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, J. vom 28.11.2018) von der Visumpflicht befreiter Ausländer, der bereits bei der Einreise einen Daueraufenthalt anstrebt, einen Aufenthaltstitel, so entsteht keine Fiktionswirkung, weil der Aufenthalt mangels Einreise mit dem erforderlichen Visum nicht rechtmäßig ist (VGH BW, Beschl. v. 30.05.2022 - 12 S 485/22 , juris Rn. 13 sowie v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 14; VGH München, Beschl. v. 01.10.2020 - 10 CS 20.1954 -, juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
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