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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05   

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VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05 (https://dejure.org/2005,3038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 13 S 881/05 (https://dejure.org/2005,3038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 13 S 881/05 (https://dejure.org/2005,3038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a VwGO - Vermittlung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch türkischen Asylbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Beantragung einer Abänderung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Möglichkeit der Vermittlung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch einen Asylbewerber an seine Familienangehörigen ; Geltung der Anhörungsrüge für ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 152 a; ARB Nr. 1/80 Art. 7 S. 1; VwGO § 80 Abs. 7
    D (A), Türkei, Türken, Wohnsitz, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitnehmer, Asylbewerber, Anhörungsrüge, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Asylbewerber, Familienangehörige, Abänderungsantrag, rechtliches Gehör, Anhörung, Entscheidungszeitpunkt, ...

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 152 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 7; VwGO § 80 Abs. 7; VwGO § 152 a
    Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis, aufschiebende Wirkung, sonstiges Gerichtsverfahrensrecht - Anhörungsrüge, Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 59 (Ls.)
  • NJW 2006, 1020 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 219
  • VBlBW 2005, 395
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04

    Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Das Verwaltungsgericht hat in materiell-rechtlicher Sicht ausgeführt, dem Antragsteller komme auch dann keine Rechtsstellung nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 zu, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit seines Vaters im Rahmen des Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtlich unschädlich seien (siehe dazu Beschluss des Senats vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - und neuerdings OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 -10 A 11017/04 -, InfAuslR 2005, 238); es fehle nämlich an weiteren Rechtsvoraussetzungen.

    Allerdings ist das supranationale Aufenthaltsrecht nicht davon abhängig, dass es der Inhaber "sofort wahrnehmen will" (so jedenfalls OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 a.a.O. S. 241), und an den Umfang der Tätigkeit werden in der Rechtsprechung des EuGH keine überhöhten Anforderungen gestellt (s. dazu die Nachweise bei Gutmann, GK-AuslR, Art. 6 ARB 1/80 Rdnr. 81).

    Die Frage, welche Bedeutung die Arbeitslosigkeit des Vaters von Mitte 2002 bis Oktober 2004 für die assoziationsrechtliche Rechtsstellung des Antragstellers hat, ist bereits im Beschluss des Senats vom 16.12.2004 behandelt worden, so dass hierauf verwiesen werden kann (vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 a.a.O. und HessVGH, Beschluss vom 29.12.2004 - 12 TG 3649/04 -juris, auch zu der Frage, ob der Stammberechtigte des Art. 7 ARB 1/80 nicht seinerseits eine der Rechtsstellungen des Art. 6 ARB 1/80 erworben haben muss).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 18 B 2599/04

    D (A), Türken, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aussetzung der Abschiebung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Die Antragsgegnerin ist diesen Einwendungen des Antragstellers mit dem Verweis auf die von ihm angegriffene gerichtliche Entscheidung und mit dem Vortrag entgegen getreten, auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.11.2004 im Fall Cetincaya setze ein Recht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 die Absicht der Arbeitsaufnahme voraus (Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 93), und der Antragsteller habe erst im vorliegenden Beschwerdeverfahren eine Bescheinigung der "Lernen-Fördern-Trägergesellschaft-gGmbH" vorgelegt, während für die Zeit vorher entsprechender Vortrag fehle.

    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 25.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Es führt aus (BVerwG, Urteil vom 06.12.2001 - 3 C 25.01 -, NVwZ 2002, 864), nach der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 6 ARB 1/80 sei es unbeachtlich, ob der türkische Staatsangehörige als "Arbeitnehmer" oder "Familienangehöriger eines Arbeitnehmers" nach Deutschland eingereist sei oder diese Eigenschaft erst nach seiner Einreise begründet habe.

    Dies sei jedoch "nicht einmal ansatzweise erfolgt" (BVerwG, Urteil vom 06.12.2001 a.a.O.), und es sei auch zu berücksichtigen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner späteren Rechtsprechung die rechtliche Stellung von Flüchtlingen und Staatenlosen im Rahmen des Gemeinschaftsrechts gestärkt und deren Einbeziehung in Art. 51 EGV (nunmehr Art. 42) grundsätzlich gebilligt habe.

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen im Wesentlichen den Begriff des "Wanderarbeitnehmers" verwendet, wenn er den Erwerb der assoziationsrechtlichen Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 prüft (s. etwa EuGH vom 11.11.2004 - C 467/02 -, Cetincaya, InfAuslR 2005, 198, RdNr. 25 m.w.N.; s. auch Urteil vom 02.06.2005 - C 136/03-, Dörr, RdNr. 66; ähnlich auch OVG Münster a.a.O.); das bedeutet - über die Beschreibung des Regelfalls hinaus - aber nicht unbedingt, dass abweichend von der früheren Rechtsprechung (Entscheidung des EuGH vom 06.06.1995 - C 434/93 -, NVwZ 1995, 1093, 1094) die Einzelumstände der Einreise und des erstmaligen Aufenthalts von ausschlaggebender Bedeutung sind.

    Auch für die Ordnungsmäßigkeit einer während eines bestimmten Zeitraums ausgeübten Beschäftigung genügt es, dass die nationalen Rechtsvorschriften eingehalten sind, die die Voraussetzungen der Einreise und der Beschäftigungsausübung regeln (EuGH, Urteil vom 06.06.1995 a.a.O. RdNr. 27 u. 28; s. auch Gutmann in GK-AufenthG, RdNr. 86 s. zu Art. 6 ARB 1/80; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.04.1993 - 1 C 14.92 -, InfAuslR 1993, 258 für den Fall der Einreise zu Familiennachzugszwecken).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2005 - 11 K 74/05 - geändert; der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - wird abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat in materiell-rechtlicher Sicht ausgeführt, dem Antragsteller komme auch dann keine Rechtsstellung nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 zu, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit seines Vaters im Rahmen des Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtlich unschädlich seien (siehe dazu Beschluss des Senats vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - und neuerdings OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 -10 A 11017/04 -, InfAuslR 2005, 238); es fehle nämlich an weiteren Rechtsvoraussetzungen.

  • BVerwG, 14.04.1993 - 1 C 14.92

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Auch für die Ordnungsmäßigkeit einer während eines bestimmten Zeitraums ausgeübten Beschäftigung genügt es, dass die nationalen Rechtsvorschriften eingehalten sind, die die Voraussetzungen der Einreise und der Beschäftigungsausübung regeln (EuGH, Urteil vom 06.06.1995 a.a.O. RdNr. 27 u. 28; s. auch Gutmann in GK-AufenthG, RdNr. 86 s. zu Art. 6 ARB 1/80; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.04.1993 - 1 C 14.92 -, InfAuslR 1993, 258 für den Fall der Einreise zu Familiennachzugszwecken).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00

    Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).
  • VGH Hessen, 29.12.2004 - 12 TG 3649/04

    Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger, die ein Aufenthaltsrecht nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Die Frage, welche Bedeutung die Arbeitslosigkeit des Vaters von Mitte 2002 bis Oktober 2004 für die assoziationsrechtliche Rechtsstellung des Antragstellers hat, ist bereits im Beschluss des Senats vom 16.12.2004 behandelt worden, so dass hierauf verwiesen werden kann (vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 a.a.O. und HessVGH, Beschluss vom 29.12.2004 - 12 TG 3649/04 -juris, auch zu der Frage, ob der Stammberechtigte des Art. 7 ARB 1/80 nicht seinerseits eine der Rechtsstellungen des Art. 6 ARB 1/80 erworben haben muss).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02

    Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

  • OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04

    Fiskalisches Interesse an der Vermeidung weiterer Strafvollstreckung begründet

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

  • EuGH, 14.03.2000 - C-102/98

    FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05

    Ein Asylberechtigter kann seinen Familienangehörigen kein assoziationsrechtliches

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 VR 1.04

    D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte,

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Die vom Kläger unter Berufung auf Renner (ZAR 2005, 295 ) vertretene Auffassung, der Aufenthalt von türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 besitzen, könne nur im Wege einer Feststellungs- und nicht einer Ermessensentscheidung beendet werden, teilt der Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 324/05

    Voraussetzungen der Ausweisung eines in Deutschland geborenen Türken gemäß § 53

    Die Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger bestimmt sich nach § 55 AufenthG (Ermessensausweisung, st. Rspr. d. BVerwG seit dem Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315); die Grundsätze, die für die Aufenthaltsbeendigung von EU-Bürgern gelten (vgl. § 6 FreizügG/EU), sind nicht entsprechend anzuwenden (a.A. Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport v. 30.1.2006 - 45.22-12361 - unter Berufung auf Renner, ZAR 2005, 295 f.).

    Mit diesem Erlass hat das Niedersächsische Ministerium sich die Auffassung von Renner zu eigen gemacht, die dieser in seinem Aufsatz in ZAR 2005, S. 295 f. niedergelegt hat (ebenso Renner AuslR, 8.Aufl., § 4 AufenthG Rdnr. 110 f.; § 6 FreizügG/EU Rdnr. 7 ff.).

    Der Auffassung des Beklagten, mit der er dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 30. Januar 2006 (Az. 45.22-12361-) und der dort übernommenen Meinung von Renner (ZAR 2005, S. 295) folgt und eine Ermessensentscheidung nicht für erforderlich hält, vermag der Senat nicht zuzustimmen.

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Es kann offen bleiben, ob (vor allem angesichts der beschriebenen Entwicklung) die Gleichsetzung eines einzelnen Aspekts eines unionsrechtlich-autonomen Regelungskomplexes mit einem durch die nationale Rechtsordnung geprägten Rechtsbegriff sinnvoll ist (dies hat bereits Renner bezweifelt, ZAR 2005, 295 ff); jedenfalls ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend gemeinschaftsrechtlich geregelte Ausweisungen davon auszugehen, dass eine Ermessensentscheidung der durch das Urteil vom 2. September 2009 festgelegten besonderen Art vorliegt, also eine Ermessensentscheidung, die der bereits in den Entscheidungen vom 7. Oktober 1978 und vom 29. September 1993 angedeuteten, nicht "nur die Gesetzmäßigkeit" betreffenden, also tendenzfreien und alle gemeinschaftsrechtlich relevante Belange erfassenden Überprüfung unterliegt (in seiner Entscheidung vom 10.2.1012 Az. 11 S 1361/11 - Abschnitt 3.a der Entscheidungsgründe - übersieht dies der VGH Baden-Württemberg; in der Entscheidung von 16.4.2012 - Az. 11 S 4/12 RdNr. 34 - geht er jedoch unter Bezugnahme auf RdNr. 85 der Vorabentscheidung "Ziebell" ebenfalls davon aus, dass nicht nur die Behörden, sondern auch die Gerichte alle relevanten Faktoren abwägen müssen).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

    Der Senat hat seine gegenteilige Auffassung, es lasse sich dem Europäischen Gemeinschaftsrecht nicht entnehmen, dass freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger - und entsprechend assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige - ausschließlich im Wege einer behördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden dürfen (vgl. etwa Senatsurteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -, VBlBW 2003, 289 f.; ebenso zuletzt Renner, ZAR 2005, 295 ff.) im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung aufgegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 1705/06

    Zum Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen nach Art 7 S 1 EWGAssRBes

    Vor diesem Hintergrund kann es den Erwerb der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80 auch nicht hindern, dass die Mutter des Klägers ursprünglich nicht als Wanderarbeitnehmerin, sondern als Asylbewerberin in das Bundesgebiet eingereist ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2005 - 13 S 881/05 -, NVwZ 2006, 219 = InfAuslR 2005, 408 m.w.N.; Hailbronner, AuslR Kommentar, D 5.2 Art. 7 ARB 1/80 Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

    Denn selbst wenn nach dem Gemeinschaftsrecht eine rein deklaratorische Feststellung des Verlustes des Freizügigkeits-/ARB-Rechts geboten sein sollte, welche bereits durch die tatsächliche gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft in Form der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit eingetreten wäre, so Gutmann, InfAuslR 2005, 215; Renner, ZAR 2005, 295; s. aber EuGH, Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-482/01, C-493/01, Orfanopoulos, Rn. 95-99, ergeht im deutschen Recht nach der Rechtsprechung des BVerwG zwar eine Ermessensentscheidung nach § 55 AufenthG, diese muss aber die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze und Grundrechte, einschließlich der EMRK, beachten, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 29.02 -, a.a.O. und vom 15. März 2005 - 1 C 2.04 -, a.a.O.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Eine Parallelität der Verfahren - die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge nach gehörsverletzenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts steht nach § 152 a VwGO wegen § 152 VwGO außer Frage - würde nicht nur den Grundsatz der Rechtsmittelklarheit verletzen, sondern wäre auch mit der vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Fristenregelung nicht vereinbar: Das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist gerade nicht fristgebunden, während der Gesetzgeber die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Ablauf der in § 152 a Abs. 2 S. 1 VwGO genannten Frist als nicht mehr relevant ansieht (vgl. VGH Mannheim, B. v. 30.06.2005 - 13 S 881/05 - NVwZ 2006, 219).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 18 A 142/06

    Ausländerrecht: Ermessensausweisung bei assoziationsberechtigtem türkischen

    Die als erstes vom Kläger formulierte Rechtsfrage, die auf Grund der in Bezug genommenen Literaturmeinungen sinngemäß nur so verstanden werden kann, ob ein türkischer Staatsangehöriger, der sich auf ein Aufenthaltsrecht nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.9.1980 - ARB 1/80 - berufen kann, in Form einer Ermessensentscheidung ausgewiesen werden darf oder ob der Verlust des Aufenthaltsrechts nur im Wege einer deklaratorischen, gerichtlich voll überprüfbaren Feststellung, die rechtlich gebunden und nicht von einem behördlichen Handlungsermessen abhängig ist, erfolgen kann, - so Renner, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 7.7.2005 - C-383/03 - (Dogan), ZAR 2005, 295, 297; Gutmann, Die verborgene Altfallregelung für ausgewiesene Unionsbürger, InfAuslR 2005, 125 - ist höchstrichterlich bereits geklärt.
  • VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04

    Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht,

    Denn selbst wenn nach dem Gemeinschaftsrecht eine rein deklaratorische Feststellung des Verlustes des Freizügigkeits-/ARB-Rechts geboten sein sollte, welche bereits durch die tatsächliche gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft in Form der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit eingetreten wäre, so Gutmann, InfAuslR 2005, 215; Renner, ZAR 2005, 295; s. aber EuGH, Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-482/01, C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, a.a.O., Rn. 95 bis 99, ergeht im deutschen Recht nach der Rechtsprechung des BVerwG zwar eine Ermessensentscheidung nach § 55 AufenthG, diese muss aber die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze und Grundrechte, einschließlich der EMRK, beachten, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 29.02 -, a.a.O. und vom 15. März 2005 - 1 C 2.04 -, a.a.O.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2006 - 1 S 734/06

    Ausländer; Ausweisung; Schutz der Familie; Straffälligkeit

    Denn nach der Asylanerkennung der Eltern ist dem Antragsteller im Jahre 1996 nach den Vorschriften des Ausländergesetzes eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt worden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2005 - 13 S 881/05 - , NVwZ 2006, 219 ).
  • VG Ansbach, 26.11.2015 - AN 14 S 15.50435

    Rechtliches Gehör, Anhörungsrüge, Asylverfahren, Polen, systemische Mängel

  • VGH Bayern, 22.11.2010 - 1 CS 10.2629

    Auschluss des Rückgriffs auf das Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2

  • VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
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