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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09   

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VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09 (https://dejure.org/2010,5126)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2010 - 2 S 2052/09 (https://dejure.org/2010,5126)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 2 S 2052/09 (https://dejure.org/2010,5126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von Anbaustraßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Norm grundsätzlich nur nach den im Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden höherrangigen Normen; Festlegung des gemeindlichen Eigenanteils nach den Kosten für die Herstellung von Anbaustraßen unabhängig von deren Verkehrsbedeutung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Norm grundsätzlich nur nach den im Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden höherrangigen Normen; Festlegung des gemeindlichen Eigenanteils nach den Kosten für die Herstellung von Anbaustraßen unabhängig von deren Verkehrsbedeutung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1584
  • DÖV 2010, 903
  • DÖV 2010, 903 DVBl 2010, 1584
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Eine hiervon abweichende Regelung in der von der Gemeinde zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung ist demnach - anders als bei den in § 33 Satz 1 Nr. 3 bis 7 KAG aufgeführten Erschließungsanlagen - nicht zulässig (Urteil des Senats vom 11.3.2010 - 2 S 2425/09 - Juris).

    Die Regelung berücksichtigt zum anderen, dass Erschließungsanlagen nicht nur den von ihnen erschlossenen Grundstücken zugute kommen, sondern auch allgemeinen Interessen dienen, und dass demgemäß durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen in aller Regel auch der Allgemeinheit ein Vorteil entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1984 - 8 C 52.83 - BVerwGE 70, 204 zu § 129 Abs. 1 BauGB sowie das zu § 23 Abs. 2 KAG 2009 ergangene Urteil des Senats vom 11.3.2010, aaO).

    Nach dem Urteil des Senats vom 11.3.2010 (aaO) hat der Gesetzgeber mit der in § 23 Abs. 2 KAG 2009 getroffenen Regelung, die - wie bereits ausgeführt - den gemeindlichen Eigenanteil an den beitragsfähigen Kosten für die Herstellung der in § 33 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAG aufgeführten Anbaustraßen und Wohnwege einheitlich und für die Gemeinde zwingend auf 5 % festlegt, diesen Spielraum nicht überschritten.

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Die Notwendigkeit zu einer solchen Differenzierung hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch grundsätzlich verneint (BVerwG, Urt. v. 26.5.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102; Urt. v. 12.12.1969 - IV C 100.68 - NJW 1970, 876; Urt. v. 31.1.1968 - IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90).

    Im Urteil vom 26.5.1989 (aaO) heißt es zur Begründung, die Aufnahme von Durchgangsverkehr sei ein Teil der "normalen" Funktion einer Straße und deshalb ohne Auswirkung auf die Höhe der Erschließungsbeiträge.

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Aufnahme des Durchgangsverkehrs ein Teil der "normalen" Funktion einer Straße ist (BVerwG, Urt. v. 26.5.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102).

  • VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2665/08

    Rechtsschutz gegen die Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Juni 2009 - 2 K 2665/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.6.2009 - 2 K 2665/08 - zu ändern und den Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 12.12.2007 aufzuheben.

  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    In die Betrachtung ist ferner einzubeziehen, dass Fahrspuren einer Straße, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, nicht zur Erschließung der Bauflächen im Sinne des § 33 S. 2 KAG erforderlich sind (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978 - 4 C 18.76 - NJW 1979, 2220; Urt. v. 8.8.1975 - IV C 74.73 - DÖV 1976, 347 zu der entsprechenden Regelung in § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB).

    Ebenso sind Fälle zu behandeln, in denen eine Erschließungsstraße besonders breit gebaut wird, um einen starken Durchgangsverkehr aufnehmen zu können (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978, aaO; Urt. v. 25.4.1975 - IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Eine Anbaustraße ist dementsprechend erst dann erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm erforderlichen nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen und die nach dem - regelmäßig formlosen - Bauprogramm erforderlichen flächenmäßigen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308; Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 14.89 - BVerwGE 87, 288).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Eine Anbaustraße ist dementsprechend erst dann erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm erforderlichen nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen und die nach dem - regelmäßig formlosen - Bauprogramm erforderlichen flächenmäßigen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308; Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 14.89 - BVerwGE 87, 288).
  • VGH Bayern, 27.06.2007 - 6 B 05.2563
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Als ausreichend ist eine Bearbeitung des Untergrunds und eine anschließende Bepflanzung anzusehen (BayVGH Urt. v. 27.6.2007 - 6 B 05.2563 - Juris), wobei aber der Bewuchs zumindest den Eindruck erwecken muss, nicht zufällig oder "von sich aus" entstanden zu sein.
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Die Notwendigkeit zu einer solchen Differenzierung hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch grundsätzlich verneint (BVerwG, Urt. v. 26.5.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102; Urt. v. 12.12.1969 - IV C 100.68 - NJW 1970, 876; Urt. v. 31.1.1968 - IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Maßgebend ist vielmehr das durch die tatsächlichen Verhältnisse, wie Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägte (äußere) Erscheinungsbild, wie es sich im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urt. v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139; Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12; Urt. v. 21.9.1979 - 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
    Die Notwendigkeit zu einer solchen Differenzierung hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch grundsätzlich verneint (BVerwG, Urt. v. 26.5.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102; Urt. v. 12.12.1969 - IV C 100.68 - NJW 1970, 876; Urt. v. 31.1.1968 - IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 2.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

  • BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83

    Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74

    Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

    Ungeachtet der vom Klägervertreter vorgebrachten Argumentation, dass die Beklagte mangels Aufklärbarkeit des Inhalts der im Jahr 1961 existierenden Erschließungsbeitragsatzung für die Gemeinde xxx sich so behandeln lassen müsse, als ob in diesem Zeitraum eine wirksame Erschließungsbeitragssatzung bestanden habe, wurden von der Beklagten keinerlei Umstände vorgetragen, die gegen die Wirksamkeit ihrer Erschließungsbeitragssatzungen aus den Jahren 1980 und 1988 oder aus dem Jahr 2005 sprechen könnten; solche sind auch nicht ersichtlich (vgl. zu den im Rahmen der Begutachtung durch die xxx noch bestehenden Zweifel aufgrund der Festlegung eines absoluten Gemeindeanteils in der Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 2005 nunmehr die Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2010 - 2 S 2052/09 -, BWGZ 2010, 765).
  • VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09

    Erschließungsbeitragsrecht: Keine fingierte Abschnittsbildung, freiwillige

    Bedenken gegen die Gültigkeit der Satzung, insbesondere im Hinblick auf den gemeindlichen Eigenanteil, bestehen nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2010 -2 S 2052/09 - BWGZ 2010, 765-767).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines

    Maßgebend ist vielmehr das durch die tatsächlichen Verhältnisse, wie Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägte (äußere) Erscheinungsbild, wie es sich im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139; Urteil vom 22.03.1996 - 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12; Urteil vom 21.09.1979 - 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24; Senatsurteil vom 30.06.2010 - 2 S 2052/09 - juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1686/15

    Klärung der Selbstständigkeit einer Stichstraße im vorläufigen

    Maßgebend ist vielmehr das durch die tatsächlichen Verhältnisse, wie Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägte (äußere) Erscheinungsbild, wie es sich im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139; Urteil vom 22.03.1996 - 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12; Urteil vom 21.09.1979 - 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24; Senatsurteil vom 30.06.2010 - 2 S 2052/09 - juris Rn. 31).
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