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   VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96   

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VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96 (https://dejure.org/1996,7713)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.1996 - 5 S 1570/96 (https://dejure.org/1996,7713)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 5 S 1570/96 (https://dejure.org/1996,7713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einschränkung des Anliegergebrauchs für einen Feldweg zum Schutze eines Feuersalamandervorkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96
    Wenn der Antragsteller letztere zur "Grundlage" seines Betriebs macht, so nimmt er lediglich eine nicht von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Chance wahr (vgl Senatsbeschluß v 07.09.1994 - 5 S 2108/94 - mwN - UPR 1995, 76).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96
    Vor dem Hintergrund des durch Art. 14 Abs. 1 GG verbürgten Anliegergebrauchs einer öffentlichen Straße ist nur nochmals zu betonen, daß die Bedürfnisse der Anlieger nur in ihrem Kern geschützt sind, wobei die Vorbelastung der betreffenden Grundstücke durch die Situation, in die sie hineingestellt sind, zu beachten ist (vgl BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschl v 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358).
  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96
    Dem stehen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.09.1993 - 11 C 37.92 (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 27) - und des beschließenden Senats v 03.08.1995 - 5 S 3563/94 (NVwZ-RR 1996, 306 = NZV 1996, 167) - nicht entgegen.
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96
    Bedenken sind bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein gebotenen und möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage auch gegen den naturschutzrechtlichen Teil der Anordnung vom 23.02.1996 nicht von der Hand zu weisen und zwar deshalb, weil die hierfür herangezogene Vorschrift des § 30 Abs. 5 NatSchG BW wonach die Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung für die Lebensstätten besonders geschützter Arten, insbesondere ihre Standorte, Brutstätten und Wohnstätten, zeitlich befristete besondere Schutzmaßnahmen festlegen kann, wegen des abschließenden Regelungscharakters der Straßenverkehrsordnung als sachlich begrenzten Ordnungsrechts für die Benutzung einer öffentlichen Straße (vgl BVerfG, Beschl v 09.10.1984 - 2 BvL 10/82 -, NJW 1985, 371) möglicherweise nicht als Rechtsgrundlage für die verfügte zeitweise Wegesperrung in Betracht kommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96
    Dem stehen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.09.1993 - 11 C 37.92 (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 27) - und des beschließenden Senats v 03.08.1995 - 5 S 3563/94 (NVwZ-RR 1996, 306 = NZV 1996, 167) - nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1982 - 5 S 605/81

    Naturschutz; zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an einem Wasserlauf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96
    In diesem Zusammenhang kann sich der Antragsgegner wohl nicht auf das Senatsurteil vom 13.10.1982 - 5 S 605/91 (NuR 1983, 315) - berufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2002 - 5 S 1608/02

    Beschränkung des Gemeingebrauchs umfaßt Sondernutzungen

    Die Antragsgegnerin hat nicht etwa gegenüber den Antragstellern eine Anordnung im Sinn von § 14 Abs. 1 StrG erlassen, der ausnahmsweise schon vor Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen Regelungsqualität zukommen könnte (vgl. zu einem solchen Fall VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1996 - 5 S 1570/96 - BWGZ 1997, 495 = NuR 1997, 290).
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