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   VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94   

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https://dejure.org/1994,11157
VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94 (https://dejure.org/1994,11157)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.1994 - 14 S 563/94 (https://dejure.org/1994,11157)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 1994 - 14 S 563/94 (https://dejure.org/1994,11157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Anzahl von Spielgeräten in Gastwirtschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94
    Der polizeirechtliche Grundsatz der Subsidiarität (vgl. § 3 Abs. 1 PolG) steht nicht entgegen, da das Gewerberecht insoweit keine spezialgesetzliche Eingriffsermächtigung enthält und den Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel nicht ausschließt (vgl. eingehend Urteil des Senats vom 01.09.1989, GewArch 1990, 403; ferner etwa Landmann/Rohmer, GewO, § 3 SpielV RdNr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 14 S 89/87

    Nachweis der besonderen Sachkunde als Versteigerer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94
    Die Geeignetheitsbescheinigung nach § 33 c Abs. 3 GewO regelt nicht die Anzahl der Gewinnspielgeräte, die aufgestellt werden dürfen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluß vom 02.03.1989, GewArch 1989, 163).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94
    Die Beklagte hat nicht etwa zugleich einen feststellenden Verwaltungsakt über die am Aufstellungsort zulässige Anzahl von Geldspielgeräten erlassen (was rechtlichen Bedenken ausgesetzt wäre; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22.10.1991, NVwZ 1992, 665; danach mangels Rechtsgrundlage Unzulässigkeit eines derartigen feststellenden Verwaltungsakts).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    bb) Was eine Schank- oder Speisewirtschaft i.S.d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Nr. 1 SpielV ist, ist grundsätzlich in Anknüpfung an das Gaststättenrecht zu bestimmen (VGH BW, Urt. vom 30.08.1994 - 14 S 563/94 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 11, B7).

    Der Geeignetheitsbestätigung kommt keine Klärungsfunktion in Bezug darauf zu, wie viele Geräte am Aufstellungsort zulässig sind (BVerwG, Urt. vom 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62), sie regelt nicht die Anzahl der Gewinnspielgeräte, die aufgestellt werden dürfen (VGH BW, Urt. vom 30.08.1994 - 14 S 563/94 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 11, B7).

  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

    Der Geeignetheitsbestätigung kommt keine Klärungsfunktion in Bezug darauf zu, wie viele Geräte am Aufstellungsort zulässig sind (BVerwG, U. v. 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62), sie regelt nicht die Anzahl der Gewinnspielgeräte, die aufgestellt werden dürfen (VGH BW, Urt. vom 30.08.1994 - 14 S 563/94 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 11, B7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19

    Schankwirtschaft; Geldspielgeräte; Aufstellort; Geeignetheitsbestätigung;

    Sie regelt - jedenfalls nicht ohne eine gesondert zu verfügende Inhaltsbestimmung (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 4 L 357.09 - juris; kritisch VG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 - juris Rn. 22) - nicht die Anzahl der erlaubten Gewinnspielgeräte (VGH Mannheim, Urteil vom 30. August 1994 - 14 S 563/94 - juris Rn. 20 ff. ).
  • VG Berlin, 21.09.2011 - 4 K 153.11

    Geeignetheitsbestätigung für eine bereits betriebene Schankwirtschaft

    Dabei legt das Gericht zugrunde, dass der Begriff der Schankwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV mit dem in § 1 Abs. 1 Nr. 1 GaststättenG übereinstimmt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 1994 - 14 S 563/94 - Rn. 26 zitiert nach Juris) und dass sich die Leistung des Gastwirts nicht nur in der Verabreichung von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle erschöpft, sondern auch die Schaffung eines diesen Verzehr fördernden Umfelds umfasst.
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