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   VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96   

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VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96 (https://dejure.org/1996,3143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.1996 - 3 S 2576/96 (https://dejure.org/1996,3143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 1996 - 3 S 2576/96 (https://dejure.org/1996,3143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens: Verletzung der kommunalen Planungshoheit wegen rechtsirriger Nichtbeachtung einer Veränderungssperre nach BauGB § 14 Abs 3; Anspruch auf Untersagung des Baubeginns bzw Baueinstellung; Anwendungsbereich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der kommunalen Planungshoheit wegen irrtümlicher Nichtbeachtung einer Veränderungssperre; Anspruch der Gemeinde auf Untersagung des Baubeginns bzw. Baueinstellung; Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 BauGB; Neueinreichung des Bauantrags bei geänderten Bauvorlagen

  • rechtsportal.de

    Verletzung der kommunalen Planungshoheit wegen irrtümlicher Nichtbeachtung einer Veränderungssperre; Anspruch der Gemeinde auf Untersagung des Baubeginns bzw. Baueinstellung; Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 BauGB ; Neueinreichung des Bauantrags bei geänderten Bauvorlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen geänderte Bauvorlagen im Kenntnisgabe-verfahren der Gemeinde erneut vorgelegt werden? (IBR 1997, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 80
  • VBlBW 1997, 141
  • ZfBR 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Auch im letzteren Fall wird die gemeindliche Mitwirkungsbefugnis objektiv verletzt (vgl zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt BVerwG, Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, UPR 1992, 262 = PBauE § 36 BauGB Nr. 3).

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn sachliche Gründe für ein Untätigbleiben vorliegen, wie etwa bei offensichtlich rechtswidriger Versagung des Einvernehmens oder bei einem unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung erheblichen treuwidrigen Verhalten der Gemeinde (vgl zu letzterem BVerwG, Urteil vom 12.12.1991, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Da im Kenntnisgabeverfahren keine Baugenehmigung erlassen wird, gegen die die Gemeinde vorgehen könnte, kommt der in § 59 Abs. 4 S 1 LBO erwähnten Möglichkeit, den Baubeginn gemäß § 47 Abs. 1 LBO zu untersagen bzw für den Zeitraum nach Baubeginn die Baueinstellung gemäß § 64 Abs. 1 LBO anzuordnen, insoweit die Funktion eines Ausgleichs für das fehlende präventive Baugenehmigungsverfahren zu (vgl zu § 7 Abs. 1 S 2 BaufreistVO VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, BauR 1995, 219 = VBlBW 1995, 320).

    Aufgrund der Bedeutung der gemeindlichen Planungshoheit steht der Gemeinde bei einem ohne ihr erforderliches Einvernehmen geplanten bzw bereits begonnen Bauvorhaben deshalb regelmäßig ein Anspruch auf Untersagung des Baubeginns bzw auf Baueinstellung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.10.1994, aaO, zum Anspruch eines Nachbarn gegen die Baurechtsbehörde auf Einschreiten bei Verstoß eines Vorhabens gegen nachbarschützende Vorschriften).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Zur Sicherung der städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde darf die Veränderungssperre eingesetzt werden (vgl BVerwG, Beschluß vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, ZfBR 1994, 145 = PBauE § 1 Abs. 5 BauGB Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1981 - 3 S 1419/80

    Untersagung eines ungenehmigten Diskothekenbetriebs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Eine Vorhabensänderung ist dann nicht mehr unwesentlich, wenn sie die Frage der Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften neu aufwirft (vgl VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, BauR 1989, 70 und Urteil vom 25.11.1981 - 3 S 1419/80; Sauter, Landesbauordnung für Baden- Württemberg, 2. Aufl, § 52 Rdnr 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Einvernehmens der Gemeinde; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Eine von der Baugenehmigungsbehörde ohne das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilte Baugenehmigung ist im gerichtlichen Verfahren auf den Widerspruch der Gemeinde aufzuheben, ohne daß es auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im übrigen ankommt (vgl VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 23.5.1995 - 8 S 3600/94 -, VBlBW 1995, 364, und Beschluß vom 16.11.1995 - 3 S 2994/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Eine Vorhabensänderung ist dann nicht mehr unwesentlich, wenn sie die Frage der Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften neu aufwirft (vgl VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, BauR 1989, 70 und Urteil vom 25.11.1981 - 3 S 1419/80; Sauter, Landesbauordnung für Baden- Württemberg, 2. Aufl, § 52 Rdnr 110).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69

    Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Diese tritt bei anzeigepflichtigen Vorhaben mit Ablauf der im jeweiligen Bauanzeigeverfahren für den Beginn der Bauausführung vorgesehenen Wartefrist ein (vgl BVerwG, Urteil vom 10.12.1971 - IV C 33, 34, 35.69 -, DVBl 1972, 221, 224 = BVerwGE 39, 154; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 14 Rdnr 64a; Lemmel in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl, § 14 Rdnr 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1995 - 3 S 2295/94

    Abgrenzung von Änderungsbaugenehmigung zu Nachtragsgenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Der Frage, ob es sich bei einem geänderten Vorhaben gegenüber der ursprünglichen Planung um ein "aliud" handelt, kommt etwa bei der Beurteilung des von einer Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutzes (vgl BVerwG, Beschluß vom 27.7.1994 - 4 B 48.94 -, DVBl 1995, 34) oder für die Abgrenzung einer unselbständigen Nachtragsgenehmigung von einer "neuen" Baugenehmigung Bedeutung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 3 S 2295/94 -, BauR 1996, 372).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Der Frage, ob es sich bei einem geänderten Vorhaben gegenüber der ursprünglichen Planung um ein "aliud" handelt, kommt etwa bei der Beurteilung des von einer Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutzes (vgl BVerwG, Beschluß vom 27.7.1994 - 4 B 48.94 -, DVBl 1995, 34) oder für die Abgrenzung einer unselbständigen Nachtragsgenehmigung von einer "neuen" Baugenehmigung Bedeutung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 3 S 2295/94 -, BauR 1996, 372).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Der Frage, ob es sich bei einem geänderten Vorhaben gegenüber der ursprünglichen Planung um ein "aliud" handelt, kommt etwa bei der Beurteilung des von einer Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutzes (vgl BVerwG, Beschluß vom 27.7.1994 - 4 B 48.94 -, DVBl 1995, 34) oder für die Abgrenzung einer unselbständigen Nachtragsgenehmigung von einer "neuen" Baugenehmigung Bedeutung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 3 S 2295/94 -, BauR 1996, 372).
  • VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03

    Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch

    Derartige Änderungen sind dann als unwesentlich anzusehen, wenn sie, wie Reparaturen, auf eine Erhaltung des Bestands eines Gebäudes und zur Wahrung seines bisherigen Nutzungszwecks gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.09.1996, VBlBW 1997, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2633/00

    Vorläufige Untersagung eines Bauvorhabens im Kenntnisgabeverfahren - Frist -

    Die im Kenntnisgabeverfahren vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

    Die vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt deshalb bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00

    Kenntnisgabeverfahren, Frist, Bauvorlagen, Änderung

    Die im Kenntnisgabeverfahren vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

    Die vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt deshalb bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96

    Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47 Abs 6

    Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes erfordert im Kenntnisgabeverfahren den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten des Nachbarn grundsätzlich bereits dann, wenn das kenntnisgabepflichtige Vorhaben gegen öffentlich-rechtliche nachbarschützende Vorschriften verstößt und hierdurch geschützte Belange des Nachbarn mehr als nur geringfügig berührt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.9.1996 - 3 S 2576/96 -, und vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, BauR 1995, 219 = VBlBW 1995, 320 zu § 7 Abs. 1 S. 2 BaufreistVO; ebenso VG München, Beschluß vom 24.5.1996, Bay VBl. 1997, 54).
  • VG Ansbach, 11.12.2019 - AN 9 K 18.02337

    Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung

    Auch kleinere Abweichungen, die die Identität des Vorhabens nicht in Frage stellen, reichen daher aus (VGH Mannheim v. 30.9.1996, VBlBW 1997, 141 = BRS 59 Nr. 99).
  • VG Würzburg, 06.04.2022 - W 5 S 22.441

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Baueinstellung, Errichtung eines

    Auch kleinere Abweichungen, die die Identität des Vorhabens nicht in Frage stellen, reichen daher aus (Decker in Busse/Kraus, BayBO, Art. 75 Rn. 56 m.V.a. VGH Mannheim, B.v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - juris).
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