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   VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19   

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https://dejure.org/2019,32801
VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19 (https://dejure.org/2019,32801)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 (https://dejure.org/2019,32801)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 2019 - 4 S 2577/19 (https://dejure.org/2019,32801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, § 23 Abs 4 BeamtStG
    Entlassung; in Ausbildung befindlicher Polizeibeamter; Trunkenheitsfahrt mit 1,88 Promille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeibeamter; Beamter auf Widerruf; Entlassung; Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de

    BeamtStG § 23 Abs. 4 S. 1-2; GG Art. 12 Abs. 1
    Rechtfertigung der Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen nur einer Trunkenheitsfahrt mit 1,88 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK); Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung eines Polizeibeamten durch Vornahme des ...

  • rechtsportal.de

    BeamtStG § 23 Abs. 4 S. 1-2; GG Art. 12 Abs. 1
    Rechtfertigung der Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen nur einer Trunkenheitsfahrt mit 1,88 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK); Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung eines Polizeibeamten durch Vornahme des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen einer Trunkenheitsfahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 411 (Ls.)
  • DÖV 2020, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Bewährung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - und vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, jeweils Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Bewährung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - und vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, jeweils Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Bewährung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - und vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, jeweils Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Die vom Dienstherrn vorzunehmende Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung ist - ebenso wie die der fachlichen Eignung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, jeweils Juris) und anders als die der gesundheitlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - und Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, beide Juris) - ein Akt wertender Erkenntnis.
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Die vom Dienstherrn vorzunehmende Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung ist - ebenso wie die der fachlichen Eignung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, jeweils Juris) und anders als die der gesundheitlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - und Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, beide Juris) - ein Akt wertender Erkenntnis.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Die vom Dienstherrn vorzunehmende Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung ist - ebenso wie die der fachlichen Eignung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, jeweils Juris) und anders als die der gesundheitlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - und Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, beide Juris) - ein Akt wertender Erkenntnis.
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Die vom Dienstherrn vorzunehmende Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung ist - ebenso wie die der fachlichen Eignung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, jeweils Juris) und anders als die der gesundheitlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - und Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, beide Juris) - ein Akt wertender Erkenntnis.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19
    Denn auch aus einmaligem Fehlverhalten können begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung abgeleitet werden, wenn dieses die charakterlichen Mängel des Betroffenen hinreichend deutlich zu Tage treten lässt (BVerwG, Beschluss vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 -, Juris Rn. 10).
  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.08.2020, a.a.O. und vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 und 10.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beil. 2013, 58; 3-facher Betrag der monatlichen Anwärterbezüge; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.09.2019, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 - und vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters

    Auch aus einem einmaligen Fehlverhalten können begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung abgeleitet werden, wenn dieses die charakterlichen Mängel des Beamten hinreichend deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 30. September 2019 - 4 S 2577/19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 4 S 1473/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, Juris Rn. 6).
  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.08.2020, a.a.O. und vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Zweifel an der

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.2018 - 1 WB 31.17 -, Juris Rn. 40; Senatsbeschlüsse vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, Juris Rn. 6, und vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, Juris Rn. 5, jew. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Insoweit unterscheidet sich der Fall deutlich von den Fällen, in denen nach Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf eine Straftat begangen wurde und daher eine Entlassung im Raum steht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, juris) oder von Fällen, in denen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anders als hier verschwiegen wurde oder der Bewerber sich nicht offen dazu eingelassen hat (vgl. dazu, dass Nicht- oder Falschangaben in Bezug auf frühere Ermittlungsverfahren die charakterliche Eignung ausschließen können etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2013 - 4 S 2426/12 - n.v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.10.2013 - 1 B 1131/13 -, juris).
  • VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. September 2019 - 4 S 2577/19 -, juris Rn. 6).
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