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   VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04   

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https://dejure.org/2004,3508
VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04 (https://dejure.org/2004,3508)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2004 - 10 S 1116/04 (https://dejure.org/2004,3508)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2004 - 10 S 1116/04 (https://dejure.org/2004,3508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kundendienst- und Montagefahrzeuge, die Werkzeug und Reparaturmaterialien als Ausrüstung ständig mit sich führen, dienen der Güterbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Feststellungsklage; Transport von Gegenständen oder Waren von einem Ort zu einem anderen als Güterbeförderung ; Fahrzeuge als zum Transport von Gegenständen bestimmt und geeignet; Anwendbarkeit der Verordnung für Fahrzeuge mit einem ...

  • Judicialis

    VwGO § 43 Abs. 2; ; BGB § 97; ; FPersV § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; FPersV § 6 Abs. 2 Nr. 1; ; FPersV § 7 Abs. 1 Nr. 5; ; FPersV § 7 Abs. 1 Nr. 7; ; EWGVO 3820/85 Art. 4; ; EWGVO 3820/85 Art. 13 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage, Subsidiarität, feststellender Verwaltungsakt, Ermächtigungsgrundlage, Güterbeförderung, Personenbeförderung, Ausnahmetatbestand, zulässiges Gesamtgewicht, Werkstattwagen, Kundendienstfahrzeug, Verkaufswagen, Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 968 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Sigmaringen, 04.03.2004 - 6 K 208/03

    Einhaltung der Sozialvorschriften für Fahrpersonal von Kundendienst- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsrecht Sigmaringen vom 04. März 2004 - 6 K 208/03 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 04.03.2004 - 6 K 208/03 - zu ändern und festzustellen, dass bei den von ihr eingesetzten Montagefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2, 8 t und nicht mehr als 3, 5 t nicht die Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr, insbesondere nicht die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr gemäß der Fahrpersonalverordnung und der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85, anwendbar sind.

  • EuGH, 21.03.1996 - C-335/94

    Mrozek und Jäger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04
    Für Bereiche, die nicht der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 unterliegen, sind die Mitgliedstaaten für den Erlass von Vorschriften über Lenkzeiten zuständig (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.1996, C-335/94, Slg. I-1573, Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Bestimmungen der Verordnung, insbesondere die Ausnahmeregelungen der Art. 4 und 13, unter Berücksichtigung der genannten Zielsetzung der Verordnung zu bestimmen (vgl. EuGH, Urt. v. 17.03.1998, C-387/96, Rn. 14; Urt. v. 21.03.1996, C-335/94, Slg. I-1573, Rn. 9).

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04
    Denn bereits der Einfluss, den eine dem Kläger günstige Entscheidung auf die Beurteilung der Schuldfrage ausüben kann, rechtfertigt das Feststellungsinteresse (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1969 - I C 86.64 -, BVerwGE 31, 177).
  • VGH Bayern, 02.09.1986 - 26 B 83 A.2240
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04
    Eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage (vgl. zu diesem Erfordernis, Bay VGH, Urt. v. 02.09.1986 - 26 B 83 A. 2240 -, NVwZ 1988, 944) zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes des Inhalts, dass Fahrer von bestimmten Fahrzeugen nicht von § 6 Abs. 1 FPersV erfasst werden und deshalb keine Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Art. 1, 6, 7 Abs. 1, 2, 4 und 5 sowie Art. 8 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 einzuhalten haben, ist auch nicht ersichtlich.
  • EuGH, 17.03.1998 - C-387/96

    Sjöberg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Bestimmungen der Verordnung, insbesondere die Ausnahmeregelungen der Art. 4 und 13, unter Berücksichtigung der genannten Zielsetzung der Verordnung zu bestimmen (vgl. EuGH, Urt. v. 17.03.1998, C-387/96, Rn. 14; Urt. v. 21.03.1996, C-335/94, Slg. I-1573, Rn. 9).
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