Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 2 S 1966/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrolle einer Verwaltungsgebührensatzung: Gebührenkalkulation; hier: Melderegisterauskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 14 S 1378/88
Zur Festsetzung der Gebühr für eine Werbetafel - Ermessen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 2 S 1966/93
Ausgehend hiervon ist in der Rechtsprechung geklärt, daß der Satzungsgeber Ermessen auszuüben hat und die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr, die ausschließlich auf den Verwaltungsaufwand oder ausschließlich auf das Interesse des Gebührenpflichtigen abhebt, fehlerhaft ist (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.1990, KStZ 1991, 35). - BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82
Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 2 S 1966/93
Die Frage einer Abwälzbarkeit der Gebühr auf Dritte muß sich bei der Beachtung des Gebühreninteresses nicht als wesentlich aufdrängen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9.11.1984, KStZ 1985, 107 = BWVPr. 1985, 83). - BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 34.89
Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 1 S. 3 SchulG Schleswig-Holstein
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 2 S 1966/93
Auch ist die Antragsgegnerin nicht wegen der deutlich niedrigeren Gebührensätze anderer Gemeinden des Landes mit Blick auf Art. 3 GG gehalten, sich deren Gebührensätze zu eigen zu machen (vgl. BVerfGE 51, 43, 59; BVerwG, Urteil vom 20.4.1990 - 7 C 34.89 -). - BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 2 S 1966/93
Auch ist die Antragsgegnerin nicht wegen der deutlich niedrigeren Gebührensätze anderer Gemeinden des Landes mit Blick auf Art. 3 GG gehalten, sich deren Gebührensätze zu eigen zu machen (vgl. BVerfGE 51, 43, 59; BVerwG, Urteil vom 20.4.1990 - 7 C 34.89 -).
- VG Karlsruhe, 06.04.2017 - 3 K 5074/15
Verwaltungsgebührenerhebungsrecht für Negativzeugniserteilung; Unangemessenheit …
Eine Gebühr, die nur eines der beiden Kriterien berücksichtigt, ist grundsätzlich rechtsfehlerhaft (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.01.1995, BWGZ 1995, 369). - VG Freiburg, 04.05.2011 - 4 K 623/11
Erhebung von Gebühren für eine verdachtsunabhängige Vorortkontrolle
Sie beruht auf den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 und 2 - VwGebS - und der Nr. 1.14.72.1 der Anlage 3, einer satzungsrechtlichen Regelung (§ 2 Abs. 1 KAG), der auch eine bei summarischer Prüfung rechtmäßige Kalkulation der Gebühren für Maßnahmen nach § 36 Abs. 3 WaffG ( siehe hierzu Beschlussvorlage für den Gemeinderat der Antragsgegnerin vom 08.10.2010, Drucksache G-10/062 ) zugrunde liegt ( vgl. hierzu u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.01.1995 - 2 S 1966/93 -, juris ). - VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93
Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1
Die Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) muß von dem Ziel getragen sein, das Gebührenaufkommen möglichst auf die voraussichtlichen Kosten zu beschränken (…vgl. Seeger, aaO, § 8 KAG, Anm. 6.1; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 31.1.1995 - 2 S 1966/93 -).
- VG Stuttgart, 24.05.2016 - 5 K 1396/14 Denn der Rechtsprechung, die diese Sichtweise in der Vergangenheit im Hinblick auf den vormaligen § 8 Abs. 2 KAG vertreten hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.01.1995 - 2 S 1966/93 -, juris, Ls. 1), ist durch die Formulierung des § 11 Abs. 2 Satz 1 KAG die Grundlage entzogen worden.
Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr, die ausschließlich auf den Verwaltungsaufwand oder ausschließlich auf das Interesse des Gebührenpflichtigen abhebt, ist fehlerhaft, es sei denn, die Amtshandlung ist ohne Bedeutung für den Gebührenschuldner oder hat keinen Verwaltungsaufwand verursacht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.01.1995 - 2 S 1966/93 -, juris, Rn. 19; VG Stuttgart…, Urteil vom 13.08.2013 - 5 K 2177/12 -, juris, Rn. 24).
- VG Stuttgart, 13.08.2013 - 5 K 2177/12
Mindestgebühr von 210 Euro für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle
Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr, die ausschließlich auf den Verwaltungsaufwand oder ausschließlich auf das Interesse des Gebührenpflichtigen abhebt, ist fehlerhaft, es sei denn, eine Amtshandlung ist ohne Bedeutung für den Gebührenschuldner oder hat keinen Verwaltungsaufwand verursacht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.1995, BWGZ 1995, 369). - VG Freiburg, 20.03.2000 - 3 K 2780/99
Grundsatz der Kostendeckung bei Meldeauskünften
Dieser gebietet, die Gebühren so zu bemessen, dass das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 31.01.1995 - 2 S 1966/93 -, BWGZ 1995, 369, zur Vorgängersatzung der hier streitigen Satzung ergangen; Seeger/Gössl, KAG § 8 Anm. 6.1;… Weiss, KAG, § 8 Rdn. 9).Dabei sind die im Normenkontrollbeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 31.01.1995 (a.a.O.) genannten Bedenken im Hinblick auf den Ansatz von Kosten für die EDV-Anlage grundsätzlich ausgeräumt.