Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2546
VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16 (https://dejure.org/2017,2546)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 (https://dejure.org/2017,2546)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 (https://dejure.org/2017,2546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr aufgrund des Konsums von ärztlich verordnetem Cannabis

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 4 S 1 StVG, § 11 Abs 1 FeV, Anl 4 Nr 9.2.1 FeV, Anl 4 Nr 9.6.2 FeV, Anl 4 Vorbem 3 FeV
    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal beschafftem Haschisch

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung des Fahrerlaubniserteilungsantrags; Regelmäßiger Konsum von Cannabis; Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis bei ADHS; Keine Gleichsetzung von illegal beschafften Cannabis mit cannabishaltigem Arzneimittel; ...

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr aufgrund des Konsums von ärztlich verordnetem Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Fahreignung bei täglichem Konsum von Cannabis

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.03.2017)

    Cannabis-Konsum: Führerschein verweigert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 291
  • DÖV 2017, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus der Einnahme von Betäubungsmitteln nach den Nummern 9.1 oder 9.2.1 der Anlage 4 der FeV hergeleitet werden, da insoweit die in den Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 der FeV definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (vgl. Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - Blutalkohol 50, 108; siehe auch Senatsurteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95).

    Während bei der illegalen regelmäßigen Einnahme von Cannabis die Fahreignung ohne weiteres ausgeschlossen ist (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), ist bei einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis eine einzelfallorientierte Beurteilung der Fahreignung unter Würdigung der individuellen Aspekte erforderlich, die sowohl aus verkehrsmedizinischer Sicht die Erkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst als auch aus verkehrspsychologischer Sicht die individuelle Leistungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, die Compliance des Patienten gegenüber der Therapie, die Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Auflage, Kapitel 3.12.2, S. 201 f.; Kapitel 3.14.1 und 3.14.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung a.a.O.; Graw/Mußhoff, Blutalkohol 53, 289 ff.).

    So ist es nur folgerichtig, dass in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen der ärztlich verordneten Einnahme eines betäubungsmittelhaltigen Arzneimittels (bzw. der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit ausschließlich auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG erworbenen Medizinal-Cannabisblüten) einerseits und der eigenmächtigen Einnahme einer illegal beschafften Droge andererseits (vgl. z. B. Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 - DAR 2013, 288; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167 - SVR 2011, 389; SächsOVG, Beschluss vom 06.05.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 46, 296; VG Würzburg, Beschluss vom 26.10.2016 - W 6 K 16.986 - juris; VG München, Beschluss vom 07.09.2016 - M 26 S 16.3079 - juris; VG Meiningen, Beschluss vom 07.05.2012 - 2 E 180/12 Me - juris; zu § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG siehe etwa König in Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 24a StVG Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus der Einnahme von Betäubungsmitteln nach den Nummern 9.1 oder 9.2.1 der Anlage 4 der FeV hergeleitet werden, da insoweit die in den Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 der FeV definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (vgl. Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - Blutalkohol 50, 108; siehe auch Senatsurteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95).

    Während bei der illegalen regelmäßigen Einnahme von Cannabis die Fahreignung ohne weiteres ausgeschlossen ist (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), ist bei einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis eine einzelfallorientierte Beurteilung der Fahreignung unter Würdigung der individuellen Aspekte erforderlich, die sowohl aus verkehrsmedizinischer Sicht die Erkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst als auch aus verkehrspsychologischer Sicht die individuelle Leistungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, die Compliance des Patienten gegenüber der Therapie, die Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Auflage, Kapitel 3.12.2, S. 201 f.; Kapitel 3.14.1 und 3.14.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung a.a.O.; Graw/Mußhoff, Blutalkohol 53, 289 ff.).

    So ist es nur folgerichtig, dass in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen der ärztlich verordneten Einnahme eines betäubungsmittelhaltigen Arzneimittels (bzw. der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit ausschließlich auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG erworbenen Medizinal-Cannabisblüten) einerseits und der eigenmächtigen Einnahme einer illegal beschafften Droge andererseits (vgl. z. B. Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 - DAR 2013, 288; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167 - SVR 2011, 389; SächsOVG, Beschluss vom 06.05.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 46, 296; VG Würzburg, Beschluss vom 26.10.2016 - W 6 K 16.986 - juris; VG München, Beschluss vom 07.09.2016 - M 26 S 16.3079 - juris; VG Meiningen, Beschluss vom 07.05.2012 - 2 E 180/12 Me - juris; zu § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG siehe etwa König in Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 24a StVG Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine solche regelmäßige Einnahme von Cannabis jedenfalls dann vorliegt, wenn über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.2009 - 3 C 1.08 - BVerwGE 133, 186; Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 2 StVG Rn. 55).

    Jedenfalls berührt dies alles nicht die durch eine Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr trotz regelmäßigen Konsums von - illegal beschafften - Cannabis resultierende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, wie sie nach der fachlichen Einschätzung des für die Erstellung der Begutachtungsleitlinien eingesetzten Sachverständigengremiums besteht (vgl. nur Senatsurteil vom 13.12.2007 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15

    Ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabis - Dauerbehandlung mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    Ein täglicher Konsum von Cannabis, das zu einem beträchtlichen Teil illegal beschafft wird, schließt grundsätzlich nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV die Fahreignung aus, auch wenn der Betroffene aufgrund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie Medizinal-Cannabis aus der Apotheke erwerben darf (Bestätigung VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 3 K 3375/15 - juris).

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Juni 2016 - 3 K 3375/15 - wird abgelehnt.

  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.2013 - 7 B 9.13 - juris; BayVGH, Beschluss vom 03.02.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 124a Rn. 49, 54).
  • VGH Bayern, 03.02.2016 - 10 ZB 15.1413

    Ausweisung wegen Unterstützung des "Islamischen Staates"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.2013 - 7 B 9.13 - juris; BayVGH, Beschluss vom 03.02.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 124a Rn. 49, 54).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann nicht dazu dienen" Beweisanträge zu ersetzen" die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können" jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG" Beschlüsse vom 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris und vom 05.03.2010 - 5 B 7.10 - juris).
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    "wobei hierbei zu berücksichtigen sein wird, dass auf Grundlage der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Verfahren 7 K 5217/12 eine Erweiterung der Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG dahingehend ausgesprochen wurde, dass nicht nur Medizinal-Cannabis auf Grundlage der Erlaubnis aus der Apotheke erworben werden kann, sondern - als kostengünstigere Alternative - auch Cannabis zu therapeutischen Zwecken und somit mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten selbst angebaut werden soll".
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann nicht dazu dienen" Beweisanträge zu ersetzen" die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können" jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG" Beschlüsse vom 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris und vom 05.03.2010 - 5 B 7.10 - juris).
  • VG Meiningen, 07.05.2012 - 2 E 180/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Einnahme nicht ausschließlich ärztlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
    So ist es nur folgerichtig, dass in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen der ärztlich verordneten Einnahme eines betäubungsmittelhaltigen Arzneimittels (bzw. der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit ausschließlich auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG erworbenen Medizinal-Cannabisblüten) einerseits und der eigenmächtigen Einnahme einer illegal beschafften Droge andererseits (vgl. z. B. Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 - DAR 2013, 288; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167 - SVR 2011, 389; SächsOVG, Beschluss vom 06.05.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 46, 296; VG Würzburg, Beschluss vom 26.10.2016 - W 6 K 16.986 - juris; VG München, Beschluss vom 07.09.2016 - M 26 S 16.3079 - juris; VG Meiningen, Beschluss vom 07.05.2012 - 2 E 180/12 Me - juris; zu § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG siehe etwa König in Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 24a StVG Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 10 S 2162/10

    Verwertbarkeit einer Haaranalyse im Fahrerlaubnisrecht

  • VG München, 07.09.2016 - M 26 S 16.3079

    Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Cannabis

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • VG Würzburg, 26.10.2016 - W 6 K 16.986

    Keine PKH - Fehlende Fahreignung durch Ritalinkonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2016 - 10 S 234/15

    Prüfung der Eignung eines Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bei

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2013 - 12 ME 289/12

    Anordnung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung bei Fahrt

  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

  • OVG Sachsen, 06.05.2009 - 3 B 1/09

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel; Verdacht auf Medikamentenmissbrauch;

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

  • VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 6 K 4574/18

    Medizinal-Cannabis und Fahrerlaubnis

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 16 B 1544/18 -, juris, Rn. 2; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. April 2019 - 11 B 18.2482 -, juris, Rn. 23; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, juris, Rn. 6 m.w.N.; VG Trier, Urteil vom 20. September 2018 - 2 K 11388/17.TR -, juris, Rn. 30; Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, in: DAR 2018, S. 190, 196; Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Cannabismedizin und Straßenverkehr, Blutalkohol 2017, S. 239; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45 Aufl. 2019, § 2 StVG Rn. 62a und 65.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 16 B 1544/18 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, juris, Rn. 8; VG Trier, Urteil vom 20. September 2018 - 2 K 11388/17.TR -, juris, Rn. 30; Müller/Rebler, Medikamente und Fahreignung, Blutalkohol 2018, S. 204, 216 f.

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Es bestehen jedenfalls weiterhin erhebliche Zweifel, ob der Kläger den zuvor festgestellten illegalen Cannabiskonsum vollständig beendet hat, durch den die Privilegierung der Einnahme von Medizinal-Cannabis aber entfallen würde (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Insoweit enthalten die Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 der FeV speziellere Anforderungen für Eignungsmängel, die aus dem Gebrauch von psychoaktiven Arzneimitteln resultieren (vgl. BayVGH, Urteile vom 31.05.2023 - 11 ZB 23.152 - juris Rn. 16 und vom 29.04.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.07.2019 - 16 B 1544/18 - juris Rn. 2; VG Würzburg, Urteil vom 01.12.2021 - W 6 K 21.638 - juris Rn. 39; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 2 StVG Rn. 62a; Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 11 FeV Rn. 51, 59; zur Cannabiseinnahme im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 14).

    Die Dauerbehandlung des Klägers mit Medizinal-Cannabis führt grundsätzlich nur dann nicht im Sinne von Nummer 9.6 der Anlage 4 der FeV zum Verlust der Fahreignung wegen regelmäßigen Konsums (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Beschlüsse des Senats vom 16.01.2023 - 13 S 330/22 - juris Rn. 6 [hierzu Thielmann/Dietrich, GuP 2023, 100] und vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2023 - 11 CS 23.78 - juris Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 2 StVG Rn. 62a).

    Ob bei einer Dauermedikation mit Medizinal-Cannabis regelmäßig Anlass besteht, die Frage der Leistungsfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten oder durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären (in diese Richtung wohl Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl., S. 318 f.; Koehl, DAR 2017, 313, 315, DAR 2020, 74, 76 f., DAR 2022, 6, 9; Borgmann, Blutalkohol, Band 55, S. 120 f.; einschränkend Mußhoff/Graw, Blutalkohol, Band 56, S. 73, 82; vgl. zum Ganzen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 22 und vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 20), bevor - bei einem entsprechenden Gutachtenergebnis - davon ausgegangen werden kann, dass der medizinisch indizierte Cannabiskonsum keine Auswirkungen auf das Leistungsvermögen hat, bedarf hier keiner näheren Erörterung.

    Es ist Sache des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 11 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), ferner, dass das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 16 B 1544/18

    Voraussetzungen für die Annahme der Wiedererlangung der Kraftfahreignung;

    vgl. dazu: VGH Bad-Württ., Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, Justiz 2017, 396 = juris, Rn. 8; Saarl.

    vgl. VGH Bad-Württ., Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, Justiz 2017, 396 = juris, Rn. 8; Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff, in: Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Auflage 2018, S. 315 ff.; Koehl, Die Einnahme von Cannabis als Medikament und die Teilnahme am Straßenverkehr, DAR 2017, 313 (315).

  • VG Saarlouis, 09.07.2020 - 5 L 454/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Medizinalcannabis und einem "Covid-19-Notstand"

    [vgl. dazu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.07.2019 - 16 B 1544/18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 -, juris, Rz. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.09.2018 - 1 B 221/18 -, juris, Rz. 4 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.04.2019 - 11 B 18.2482 -, juris, Rz. 23; Beschluss der Kammer vom 18.11.2019 - 5 L 1719/19 - VG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2019 - 6 K 4574/19 -, juris, Rz. 29; Dauer, a.a.O., § 2 StVG Rz. 62a; Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 (196)] Demnach war der Antragsgegner hier befugt, der Frage nachzugehen, ob mit Blick auf die Dauerbehandlung des Antragstellers mit dem psychoaktiv wirkenden Stoff Cannabis als Arzneimittel eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß gegeben ist.

    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.07.2019 - 16 B 1544/18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 -, juris, Rz. 8; Graw/Brenner-Hartmann/ Haffner/Musshoff, in: Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl. 2018, S. 315 ff.; Koehl, Die Einnahme von Cannabis als Medikament und die Teilnahme am Straßenverkehr, DAR 2017, 313, 315].

  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Die Ungleichbehandlung ist insbesondere durch den unterschiedlichen Konsum- bzw. Einnahmezweck und die höhere Verlässlichkeit gerechtfertigt, mit der die Wirkung von Medizinal-Cannabis, das unter staatlicher Kontrolle hergestellt wird und dessen Qualität pharmazeutischen Standards entspricht (vgl. § 13 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage III zum BtMG; BVerwG, U.v. 6.4.2016 - 3 C 10.14 - BVerwGE 154, 352 = juris Rn. 34), eingeschätzt werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass er in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 440/443; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2 StVG Rn. 65; BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 Rn. 22; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.).

    Im Einzelfall kann die Fahreignung eines mit Medizinal-Cannabis behandelten Patienten durch eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Begutachtung zu beurteilen sein, welche die Grunderkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst und die individuelle Leistungsfähigkeit des Patienten, seine Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, seine Compliance, seine Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 a.a.O. Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis, wie sie hier vorliegt, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies mit Blick auf Nr. 9.6.2, Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl. 2018, S. 303 a.E.), das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O. S. 443; BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 9.2.2021 - 11 ZB 20.1894 - beck-online Rn. 22; vgl. auch OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8).
  • VG München, 20.06.2018 - M 7 K 16.4146

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheines wegen

    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus der Einnahme von Betäubungsmitteln nach den Nummern 9.1 oder 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV hergeleitet werden, da insoweit die in den Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 6).

    Während bei der illegalen regelmäßigen Einnahme von Cannabis die Fahreignung ohne weiteres ausgeschlossen ist (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), ist bei einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis eine einzelfallorientierte Beurteilung der Fahreignung unter Würdigung der individuellen Aspekte erforderlich, die sowohl aus verkehrsmedizinischer Sicht die Erkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst als auch aus verkehrspsychologischer Sicht die individuelle Leistungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, die Compliance des Patienten gegenüber der Therapie, die Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VG Köln, 27.11.2019 - 9 L 2250/19
    vgl. implizit Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. April 2019 - 11 B 18.2482 -, juris Rn. 30 und unter Bezugnahme auf die erforderliche Erlaubnis im Sinne von § 3 Abs. 2 BtMG auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, juris Rn. 9 und 12.

    vgl. erneut VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, juris Rn. 12.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, juris Rn. 12.

  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812

    Fahreignung bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 13 S 1800/21

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens;

  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 7 S 22.341

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachten

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 13 S 330/22

    Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauchs; Fortbestand der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19

    Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze

  • VG Würzburg, 19.10.2020 - W 6 S 20.1305

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2020 - 10 S 2012/19

    Zurechnung von Immissionen durch den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19

    Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18

    Kündigung eines fingierten Versorgungsvertrages durch Krankenkassenverbände;

  • VG Neustadt, 17.05.2018 - 1 L 367/18

    Zu Wirkungsweise und Anwendung der Medikamentes Ephedrin und Elvanse

  • VG Neustadt, 22.03.2017 - 1 L 153/17

    Führerscheinentzug wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 11 C 23.363

    Prozesskostenhilfe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Medizinalcannabis

  • VG Aachen, 14.12.2018 - 3 L 1028/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums und

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 11 ZB 20.1894

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums - Berufungszulassung

  • VG Köln, 23.12.2022 - 6 L 1886/22
  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 K 20.780

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 09.08.2021 - W 6 S 21.979

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung bei Einnahme von

  • VG München, 18.12.2019 - M 26 S 19.5055

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme von Medizinal-Cannabis -

  • VG Aachen, 19.10.2017 - 3 L 1246/17

    Fahrerlaubnis; Trennungsvermögen; Cannabis; Selbstmedikation; ärztliche

  • VG Würzburg, 01.12.2021 - W 6 K 21.638

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinal-Cannabis

  • VG Augsburg, 02.05.2017 - Au 7 S 17.241

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Entziehung der

  • VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen missbräuchlicher Einnahme von

  • VG Aachen, 14.04.2020 - 3 L 1440/19

    Fahrerlaubnis; Cannabis; regelmäßiger Konsum; Selbstmedikation; ärztliche

  • VG Bayreuth, 07.12.2018 - B 1 S 18.1140

    Einstweilige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Koblenz, 19.05.2022 - 4 K 66/22

    Fahreignung, Dauereinnahme, Medicinal-Cannabis

  • VG Bayreuth, 07.07.2023 - B 1 S 22.1097

    Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medizinal-Cannabis, Gutachten um gerichtliches

  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9 K 1152/23

    Fahreignung; regelmäßige Einnahme von Cannabis; Medizinalcannabis; ärztliche

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 K 20.500

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 1 K 21.570

    Fahreignung, Verordnung von Medizinal-Cannabis, Überprüfung der ärztlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht