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   VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21   

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VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21 (https://dejure.org/2022,2885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2022 - 11 S 1085/21 (https://dejure.org/2022,2885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 11 S 1085/21 (https://dejure.org/2022,2885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 19c Abs 1 AufenthG 2004, § 9 Abs 1 BeschV 2013
    Klärung des Begriff Aufenthaltserlaubnis ist schwierige Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit; Auslegung des Wortes "Aufenthaltserlaubnis"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -) seien unter Aufenthaltserlaubnissen in diesem Sinne nur Aufenthaltserlaubnisse zu verstehen, die auf einer behördlichen Zulassung des Ausländers zum Arbeitsmarkt beruhten.

    Soweit es sich in den Gründen seiner Entscheidung mit § 19c AufenthG in Verbindung mit § 9 BeschV auseinandersetzt, orientiert es sich am Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - und teilt die Auffassung des Antragsgegners, dass die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes keinen Anlass gebe, von der bisherigen Auslegung des Begriffs der "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV abzurücken.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar mit seinem Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - (juris Rn. 19 ff.) geklärt, dass sich § 9 Abs. 1 BeschV in der damaligen Fassung dieser Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut nicht auf Aufenthaltserlaubnisse bezieht, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigen.

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21
    Der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommene Paradigmenwechsel habe sich daher auf die Rechtsstellung der Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug nicht ausgewirkt (Sächs. OVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.08.2021 - 11 L 609/21 - juris Rn. 31 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 L 581/20 - juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 19.05.2020 - M 25 S 20.1456 u.a. - juris Rn. 29; in diesem Sinne wohl auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 19c Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21
    Hinsichtlich der Ablehnung des Antrags auf Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis war auch im Eilrechtsschutzverfahren der volle Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen, da der Antragstellerin bereits ein längerfristiger legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht worden war; soweit sich das Eilrechtsschutzbegehren der Antragstellerin auch auf eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung bezieht, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 - juris Rn. 102 und vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 - juris Rn. 5).
  • VG Leipzig, 13.01.2021 - 3 L 581/20
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21
    Der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommene Paradigmenwechsel habe sich daher auf die Rechtsstellung der Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug nicht ausgewirkt (Sächs. OVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.08.2021 - 11 L 609/21 - juris Rn. 31 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 L 581/20 - juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 19.05.2020 - M 25 S 20.1456 u.a. - juris Rn. 29; in diesem Sinne wohl auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 19c Rn. 5).
  • VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456

    Aufenthalt zur Zwecke der Erwerbstätigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21
    Der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommene Paradigmenwechsel habe sich daher auf die Rechtsstellung der Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug nicht ausgewirkt (Sächs. OVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.08.2021 - 11 L 609/21 - juris Rn. 31 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 L 581/20 - juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 19.05.2020 - M 25 S 20.1456 u.a. - juris Rn. 29; in diesem Sinne wohl auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 19c Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21

    Fachkraft; Blaue Karte EU

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21
    Der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommene Paradigmenwechsel habe sich daher auf die Rechtsstellung der Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug nicht ausgewirkt (Sächs. OVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.08.2021 - 11 L 609/21 - juris Rn. 31 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 L 581/20 - juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 19.05.2020 - M 25 S 20.1456 u.a. - juris Rn. 29; in diesem Sinne wohl auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 19c Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21
    Hinsichtlich der Ablehnung des Antrags auf Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis war auch im Eilrechtsschutzverfahren der volle Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen, da der Antragstellerin bereits ein längerfristiger legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht worden war; soweit sich das Eilrechtsschutzbegehren der Antragstellerin auch auf eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung bezieht, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 - juris Rn. 102 und vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung - uneingeschränkter

    Da es sich um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung handelt, stellt sich hier nicht die Frage, ob auch nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes daran festzuhalten ist, dass die von § 9 Abs. 1 BeschV vorausgesetzte Aufenthaltserlaubnis keine solche sein darf, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - juris; dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 11 S 1085/21 - juris).
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