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   VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14   

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VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14 (https://dejure.org/2015,10255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.2015 - 4 S 483/14 (https://dejure.org/2015,10255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 2015 - 4 S 483/14 (https://dejure.org/2015,10255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufhebung der Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines früheren Berufssoldaten; Zuständigkeitsverteilung zwischen Versorgungsträger und Familiengericht nach Inkrafttreten der Übergangsvorschrift § 49 VersAusglG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung eines am 01.09.2009 noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Anpassungsverfahrens für die Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift des § 49 VersAusglG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines am 01.09.2009 noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Anpassungsverfahrens für die Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift des § 49 VersAusglG

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 1 S 1 VersAusglG, § 49 VersAusglG, § 4 VersorgAusglHärteG, § 9 VersorgAusglHärteG, § 34 Abs 5 VersAusglG
    Aufhebung der Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines früheren Berufssoldaten; Zuständigkeitsverteilung zwischen Versorgungsträger und Familiengericht nach Inkrafttreten der Übergangsvorschrift § 49 VersAusglG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 49
    Voraussetzung eines am 01.09.2009 noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Anpassungsverfahrens für die Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift des § 49 VersAusglG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Unterhaltsvergleich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14
    Der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15.11.2013 (- 10 A 10662/13 -, Juris) zugrunde gelegten - und nicht näher begründeten - Auffassung, gemäß § 49 VersAusglG gelte für (alle) Verfahren, in denen ein Antrag auf Unterbleiben der Kürzung vor dem 01.09.2009 gestellt worden sei, weiter das VAHRG, vermag der Senat aus den oben dargelegten Gründen in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2013 - L 9 R 5715/11 -, Juris).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 ZB 12.4

    Kürzung von Versorgungsbezügen aufgrund Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14
    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr in einem Beschluss vom 22.04.2013 (- 3 ZB 12.4 -, Juris) die Frage der Zuständigkeit des Familiengerichts gemäß § 34 Abs. 1 VersAusglG für einen Abänderungsantrag aufgeworfen, sie aber offen gelassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 9 R 5715/11

    Berücksichtigung des aus einem Versorgungsausgleich resultierenden Abschlages bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14
    Der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15.11.2013 (- 10 A 10662/13 -, Juris) zugrunde gelegten - und nicht näher begründeten - Auffassung, gemäß § 49 VersAusglG gelte für (alle) Verfahren, in denen ein Antrag auf Unterbleiben der Kürzung vor dem 01.09.2009 gestellt worden sei, weiter das VAHRG, vermag der Senat aus den oben dargelegten Gründen in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2013 - L 9 R 5715/11 -, Juris).
  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.1071

    Keine ernstlichen Zweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14
    41 Soweit die Beklagte auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.09.2011 (- 14 ZB 11.1071 -, Juris) und ein Urteil des VG Ansbach vom 06.12.2011 (- AN 1 K 11.00816 -, Juris) hingewiesen hat, lagen diesen Entscheidungen jeweils besondere Fallgestaltungen zugrunde.
  • VG Ansbach, 06.12.2011 - AN 1 K 11.00816

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs; keine Aussetzung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14
    41 Soweit die Beklagte auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.09.2011 (- 14 ZB 11.1071 -, Juris) und ein Urteil des VG Ansbach vom 06.12.2011 (- AN 1 K 11.00816 -, Juris) hingewiesen hat, lagen diesen Entscheidungen jeweils besondere Fallgestaltungen zugrunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 4 S 221/13

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines früheren Soldaten um

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14
    Es soll vermieden werden, dass die Praxis über einen langen Zeitraum zwei Rechtsordnungen nebeneinander anwenden muss (Senatsurteil vom 03.12.2013 - 4 S 221/13 -, Juris).
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