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   VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88   

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VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88 (https://dejure.org/1989,3825)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.1989 - 1 S 3675/88 (https://dejure.org/1989,3825)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 (https://dejure.org/1989,3825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • vereinsknowhow.de

    GG Art. 9 I, II; VereinsG § 3; VwGO § 80 V
    Sofortige Vollziehung eines Vereinsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 61
  • NVwZ 1990, 282 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1018 NVwZ 1990, 272 (Leitsatz 1
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1970 - V 531/70
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88
    Ein Vereinsmitglied, das durch das Vereinsverbot in seinem durch Art. 9 I GG gewährleisteten Recht betroffen ist, ist jedenfalls klage- und antragsbefugt, wenn auch der verbotene Verein selbst die Verbotsverfügung angefochten hat (im Anschluß an VGH Mannheim, JZ 1971, 457).

    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des VGH Mannheim (JZ 1971, 457), der sich der Senat anschließt, ist ein Vereinsmitglied, das durch das Verbot in seinem durch Art. 9 I GG gewährleisteten Recht betroffen ist, Vereine zu bilden, ihnen anzugehören und sich darin zu betätigen, jedenfalls dann klage- und antragsbefugt, wenn auch der verbotene Verein selbst die Verbotsverfügung angefochten hat.

    Da eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, die Allgemeinheit besonders schwer gefährdet, ist die sofortige Vollziehung des Verbots einer Vereinigung dann geboten, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Vereinigung nach Art. 9 II GG i.V. mit § 31 VereinsG verboten ist (VGH Mannheim, JZ 1971, 457).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L), welcher der Senat folgt, ist für das Verbot einer strafgesetzwidrigen Vereinigung nach Art. 9 II Alt. l GG die Einleitung eines Strafverfahrens oder gar eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht erforderlich.

    Nicht erforderlich ist, daß die Strafgesetzwidrigkeit den Hauptzweck oder die Haupttätigkeit der Vereinigung ausmacht oder auf Dauer besteht (BVerwG, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2016 - 7 B 10327/16

    Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für Verbot des Vereins "Hells

    Da eine Vereinigung, deren Zweck der Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, die Allgemeinheit besonders schwer gefährdet, ist die sofortige Vollziehung des Verbots einer Vereinigung regelmäßig dann geboten, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die Vereinigung nach Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 VereinsG verbotene Zwecke verfolgt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61 [61]; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1996 - 1 S 2580/95 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16

    Eilentscheidung bestätigt: Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für

    Insbesondere eine Überprüfung des Vorliegens von Verbotsgründen nach § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz - VereinsG - i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz - GG - kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren nur der Vereinsmitglieder nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 -, juris, Rn. 11; Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris, Rn. 14, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 -, juris, Rn. 5 und vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 -, juris; jeweils mit Ausführungen zum Inhalt des eingeschränkten Rügerechts der Mitglieder; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61 [61], zur Zulässigkeit der kumulativen Anfechtung durch den verbotenen Verein und die Mitglieder).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 5 D 103/93

    Verein; Verbot eines Vereins; Freundeskreis Freiheit für Deutschland

    Soweit der VGH Baden-Württemberg entschieden hat, daß Mitglieder einer verbotenen Vereinigung neben der gegen das Vereinsverbot klagenden Vereinigung klagebefugt sind, sich also einer Klage der Vereinigung anschließen können, Beschlüsse vom 5. August 1970 - V 531/70 -, JZ 1971, S. 457 , und vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, S. 61; vgl. auch Reichert/Dannecker, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 5. Aufl. 1993, Rdnr. 2943, ist in Anwendung dieser Rechtsprechung eine Klagebefugnis der Kläger insoweit zweifelhaft, als eine Klage der verbotenen Vereinigung nicht (mehr) anhängig ist, nachdem die Kläger die ursprünglich im Namen des erhobene Klage zurückgenommen haben.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluß vom 31. Juli 1989, a.a.O.; Planker, a.a.O., S. 115.

  • VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09

    Antrag eines Naturschutzverbandes auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Neubau

    3 Dieser Antrag ist nach § 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO zwar statthaft, aber unzulässig, denn es fehlt dem Antragsteller an der Antragsbefugnis, die wegen der Akzessorietät des vorläufigen Rechtschutzes nur derjenige besitzt, der hinsichtlich des angegriffenen Verwaltungsakts im Hauptsacheverfahren gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 A 4.92 -, NVwZ 1993, 565; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61; Beschl. v. 07.09.1994 - 5 S 2108/94 -, NuR 1995, 264; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 80 Rn. 134 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 1 S 3626/88

    Zum Verbot eines überregionalen Motorradclubs wegen strafgesetzwidrigen

    Der Senat hat durch zwei Beschlüsse vom 31.7.1989 (1 S 3675/88 und 1 S 3776/88) die Anträge von zwei Mitgliedern des Vereins auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die Verbotsverfügung abgelehnt.
  • VG Sigmaringen, 28.02.2017 - 4 K 618/17

    Grundschule; Hausverbot gegen Erziehungsberechtigten wegen Bedrohung der

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs, dessen aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden soll, ein wesentliches Kriterium (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2016 - 4 K 4895/16

    Unterrichtsausschluss eines Schülers wegen Holocaustverharmlosung und

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs, dessen aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden soll, ein wesentliches Kriterium (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61).
  • VG Arnsberg, 10.03.2022 - 9 L 223/22
    vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 16. Januar 2020 - 15 B 814/19 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2020 - 2 B 202/12 -, juris Rn. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, 61.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1996 - 1 S 2580/95

    Sofortige Vollziehung eines Vereinsverbotes wegen Spendenbetrügereien des

    Da eine Vereinigung, deren Zweck der Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, die Allgemeinheit besonders schwer gefährdet, ist die sofortige Vollziehung des Verbots einer Vereinigung dann geboten, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Vereinigung nach Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 VereinsG verbotene Zwecke verfolgt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.7.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61).
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