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   VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 8 S 1560/02   

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https://dejure.org/2002,3712
VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 8 S 1560/02 (https://dejure.org/2002,3712)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.10.2002 - 8 S 1560/02 (https://dejure.org/2002,3712)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 8 S 1560/02 (https://dejure.org/2002,3712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Flächenbaulast - rechnerischer Ausgleich für verdichtete Bebauung des begünstigten Grundstücks gescheitert - keine Unwirksamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens übernommenen Flächenbaulast; Löschung einer Flächenbaulast; Unwirksamkeit einer Befreiung; Geschossflächenzahl; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Notwendiger örtlicher Zusammenhang

  • Judicialis

    LBO § 71; ; LBO § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 71 § 72
    Baulast - Flächenbaulast, Befreiung, Unwirksamkeit, Löschung

  • rechtsportal.de

    LBauO § 71 § 72
    Baulast - Flächenbaulast, Befreiung, Unwirksamkeit, Löschung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Flächenbaulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 778 (Ls.)
  • BauR 2003, 1554
  • ZfBR 2003, 388 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 388 UPR 2003, 240 (Leitsatz) DÖV 2003, 778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 8 S 1560/02
    Das Verwaltungsgericht geht im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.2.1991 - 4 C 51.87 - (BVerwGE 88, 24) zutreffend davon aus, dass Baulasten mit planungsrechtlichem Inhalt für sich allein nicht geeignet sind, rechtliche Hindernisse auf dem Gebiet des Planungsrechts auszuräumen oder Begriffen dieses Rechtsgebietes einen anderen Inhalt zu verleihen, sondern nur im Einzelfall die tatsächlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Vorhabens im Wege der Befreiung schaffen können.

    Durch die Baulast und den mit ihr bewirkten rechnerischen Ausgleich für die verdichtete Bebauung des begünstigten Grundstücks können jedoch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von diesen Festsetzungen geschaffen werden (BVerwG, Urt. v. 14.2.1991, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 21.12.2011 - 4 A 150/11

    Verzicht auf eine Baulast; Stellplatz

    Das öffentliche Interesse am Fortbestand der Baulast entfällt, wenn das im Hinblick auf ihre Übernahme genehmigte Vorhaben nachträglich infolge einer Änderung der Sach- oder Rechtslage auch ohne die Baulast rechtmäßig geworden wäre (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.10.2002 - 8 S 1560/02 -, BauR 2003, 1554).
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