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   VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730   

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https://dejure.org/2018,5703
VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730 (https://dejure.org/2018,5703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730 (https://dejure.org/2018,5703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 20 ZB 17.30730 (https://dejure.org/2018,5703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 102 Abs. 1 S. 2, § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Ausbleiben von Beteiligten wegen Verkürzung der Ladungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Prozesspartei auf Verlegung des Termins der mündlichen Verhandlung; Verhandlung und Entscheidung in Abwesenheit des Klägers sowie seines Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Ausbleiben von Beteiligten wegen Verkürzung der Ladungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Anspruch einer Prozesspartei auf Verlegung des Termins der mündlichen Verhandlung; Verhandlung und Entscheidung in Abwesenheit des Klägers sowie seines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    Irak; Berufungszulassung (abgelehnt); Gehörsrüge; verkürzte Ladungsfrist; Vertagungsgesuch abgelehnt; Kläger für Bevollmächtigten nicht erreichbar; Verhandlung trotz Ausbleiben des Klägers sowie seines Bevollmächtigten; Terminsverlegung; Erreichbarkeit für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730
    Die Verkürzung der Ladungsfrist ohne anerkannten Grund führt jedoch für sich genommen nicht zu einem revisibelen Verfahrensfehler im Sinne des § 138 VwGO (BVerwG, U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - NJW 1985, 340 m.w.N.; Kopp/Schenke a.a.O.; Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 457).

    Denn der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694; U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - NJW 1985, 340 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730
    Denn der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694; U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - NJW 1985, 340 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 427/11

    Terminsbestimmung in Scheidungssache: Rechtzeitige Geltendmachung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730
    Deshalb werden der Tag des Zugangs der Ladung sowie der Tag der mündlichen Verhandlung nicht mitgerechnet (vgl. BGH, B.v. 5.6.2013 - XII ZB 427/11 - juris Rn. 11; Geiger in Eyermann, VwGO, § 102 Rn. 17).
  • OVG Hamburg, 29.09.2022 - 5 Bf 75/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrechtsstreit; rechtliches Gehör und

    Nur ergänzend wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass allein eine Verkürzung der Ladungsfrist gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 VwGO, auch wenn - wie hier - ein anerkannter Grund hierfür nicht erkennbar ist, noch nicht die Annahme einer Gehörsverletzung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1984, 8 C 1.83, NJW 1985, 340, juris Rn. 8 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 1.2.2018, 20 ZB 17.30730, juris Rn. 4 m.w.N.; Dolderer, in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 102 Rn. 73 f.) und dass, wie ausgeführt [vgl. hierzu oben unter 2. a)], die Prozessordnung im Asylrechtsstreit einen generellen Anspruch auf eine persönliche Anhörung anwaltlich vertretener Kläger nicht vorsieht.
  • VG Augsburg, 05.06.2020 - Au 3 K 18.30428

    Anforderungen an ärztliches Attest für Verhandlungsunfähigkeit

    Denn bei anwaltlicher Vertretung wird das rechtliche Gehör durch den Prozessbevollmächtigten vermittelt (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 20 ZB 17.30730 - juris Rn. 6 f.).
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