Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2137
VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152 (https://dejure.org/2021,2137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2021 - 6 CS 20.3152 (https://dejure.org/2021,2137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 6 CS 20.3152 (https://dejure.org/2021,2137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 33 Abs. 5; BBG § 28 Abs. 2 S. 1, § 44 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, § 61 Abs. 1, § 78, § 92 Abs. 1 Nr. 1 lit. a; PostPersRG § 2 Abs. 2 S. 2, § 4 Abs. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versetzung aus dienstlichen Gründen

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versetzung aus dienstlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; Versetzung; Beschäftigungslosigkeit; Ortswechsel; Zumutbarkeit eines Umzugs; Betreuung von drei minderjährigen Kindern; dienstliche Gründe; Fürsorgepflicht; Beurlaubung; aufschiebende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 6 CS 19.1724

    Zumutbare Nachteile bei Versetzung einer seit Jahren beschäftigungslosen Beamtin

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen, deren berufliche Tätigkeit (lediglich) als Dienst gilt (§ 4 Abs. 1 PostPersRG), tritt indes an die Stelle des Amtes der neue (abstrakt zu verstehende) Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellenwechsels der Betriebswechsel (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B.v. 19.1.2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).

    Diese verfolgt wesentlich auch das Ziel, der seit geraumer Zeit beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Antragstellerin eine (Dauer-)Beschäftigung zu vermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 12; B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 7; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Das gilt umso mehr, wenn die Personalmaßnahme - wie hier - wesentlich auch das Ziel verfolgt, einem zuletzt beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten eine dauerhafte Beschäftigung zu übertragen (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 15; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32).

    Die Antragstellerin kann auch nicht beanspruchen, dass für sie eine wohnortnahe Stelle frei geräumt oder eingerichtet wird (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 21).

    Auf Grund dieser gesetzlichen Wertung ist es grundsätzlich und so auch im Fall der Antragstellerin nicht zu beanstanden, einen beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten, der keinen Antrag nach § 92 BBG stellt, durch Versetzung eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 27, 5 Stunden zu übertragen, die der privaten Entscheidung zur Betreuung von Angehörigen zuwiderläuft (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 25.9.2013 - 1 B 571/13 - juris Rn. 20; B.v. 7.6.2018 - 1 B 346/18 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 27).

    Die Antragstellerin kann auch unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation nicht die ungeschmälerte Fortzahlung der Besoldung unter gleichzeitiger Verschonung von der Dienstleistungspflicht verlangen (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19).

    Die Antragstellerin kann, wie oben bereits ausgeführt, auch nicht beanspruchen, dass für sie eine wohnortnahe Stelle frei geräumt oder eingerichtet wird (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Diese verfolgt wesentlich auch das Ziel, der seit geraumer Zeit beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Antragstellerin eine (Dauer-)Beschäftigung zu vermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 12; B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 7; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Das gilt insbesondere auch für die Belastungen, die auf einem Ortswechsel durch das ganze Bundesgebiet beruhen, denn jeder Bundesbeamte muss grundsätzlich damit rechnen, an verschiedenen Dienstorten in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 10; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 31; 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 30.9.2014 - 1 B 1001/14 - juris Rn. 21).

    Das gilt umso mehr, wenn die Personalmaßnahme - wie hier - wesentlich auch das Ziel verfolgt, einem zuletzt beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten eine dauerhafte Beschäftigung zu übertragen (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 15; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 6 ZB 18.324

    Rechtmäßige Versetzung eines Beamten zur Vermeidung von Beschäftigungslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Diese verfolgt wesentlich auch das Ziel, der seit geraumer Zeit beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Antragstellerin eine (Dauer-)Beschäftigung zu vermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 12; B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 7; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Das gilt insbesondere auch für die Belastungen, die auf einem Ortswechsel durch das ganze Bundesgebiet beruhen, denn jeder Bundesbeamte muss grundsätzlich damit rechnen, an verschiedenen Dienstorten in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 10; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 31; 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 30.9.2014 - 1 B 1001/14 - juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 4 S 869/17

    Zuweisung eines Telekom-Beamten; pflegebedürftige Angehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Auf Grund dieser gesetzlichen Wertung ist es grundsätzlich und so auch im Fall der Antragstellerin nicht zu beanstanden, einen beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten, der keinen Antrag nach § 92 BBG stellt, durch Versetzung eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 27, 5 Stunden zu übertragen, die der privaten Entscheidung zur Betreuung von Angehörigen zuwiderläuft (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 25.9.2013 - 1 B 571/13 - juris Rn. 20; B.v. 7.6.2018 - 1 B 346/18 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 27).
  • VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613

    Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 3. Dezember 2020 - M 21b S 20.5613 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Diese verfolgt wesentlich auch das Ziel, der seit geraumer Zeit beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Antragstellerin eine (Dauer-)Beschäftigung zu vermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 12; B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 7; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2013 - 1 B 571/13

    Gewährleistung einer amtsangemessenen Beschäftigung der Beamten im Bereich der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Auf Grund dieser gesetzlichen Wertung ist es grundsätzlich und so auch im Fall der Antragstellerin nicht zu beanstanden, einen beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten, der keinen Antrag nach § 92 BBG stellt, durch Versetzung eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 27, 5 Stunden zu übertragen, die der privaten Entscheidung zur Betreuung von Angehörigen zuwiderläuft (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 25.9.2013 - 1 B 571/13 - juris Rn. 20; B.v. 7.6.2018 - 1 B 346/18 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 1 B 346/18

    Prüfung einer wohnortnahen Verwendung eines Beamten wegen der Pflege seines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Auf Grund dieser gesetzlichen Wertung ist es grundsätzlich und so auch im Fall der Antragstellerin nicht zu beanstanden, einen beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten, der keinen Antrag nach § 92 BBG stellt, durch Versetzung eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 27, 5 Stunden zu übertragen, die der privaten Entscheidung zur Betreuung von Angehörigen zuwiderläuft (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 25.9.2013 - 1 B 571/13 - juris Rn. 20; B.v. 7.6.2018 - 1 B 346/18 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 27).
  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen, deren berufliche Tätigkeit (lediglich) als Dienst gilt (§ 4 Abs. 1 PostPersRG), tritt indes an die Stelle des Amtes der neue (abstrakt zu verstehende) Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellenwechsels der Betriebswechsel (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B.v. 19.1.2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 1 B 1001/14

    Zuweisung; VCS GmbH; Anordnung des Sofortvollzugs; Vollziehungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
    Das gilt insbesondere auch für die Belastungen, die auf einem Ortswechsel durch das ganze Bundesgebiet beruhen, denn jeder Bundesbeamte muss grundsätzlich damit rechnen, an verschiedenen Dienstorten in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 10; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 31; 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 30.9.2014 - 1 B 1001/14 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Personenbezogener

  • OVG Hamburg, 04.06.2021 - 5 Bs 46/21

    Umsetzung eines im Bereich der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten;

    Dass ein - nicht gewünschter - Ortswechsel den Beamten belastet und dieser auch gesundheitlich ungünstiger ist als der gewünschte Verbleib am bisherigen Ort, liegt im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung bzw. Umsetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (wie VGH München, Beschluss vom 1.2.2021 - 6 CS 20.3152 -, Rn. 17).(Rn.24).

    All dies mag sich anders dargestellt haben in anderen Einzelfällen, in denen obergerichtliche Entscheidungen bei der Übertragung eines neuen Arbeitspostens bei der TPS nach vorheriger Beschäftigungslosigkeit von der Übertragung eines neuen abstrakt-funktionellen Aufgabenbereichs und damit von der Einschlägigkeit von (in jenen Fällen tatsächlich verfügter) Versetzungen ausgegangen sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 1.2.2021, 6 CS 20.3152, juris Rn. 11; Beschl. v. 13.7.2018, 6 CS 18.1205, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 25.3.2019, 1 B 1048/18, juris Rn. 5).

    aa) Allerdings ist bei der Ausübung des Umsetzungsermessens zu beachten, ob mit der Umsetzung ein Ortswechsel verbunden ist und ob der Ortswechsel voraussichtlich zu einer erheblichen Gesundheitsbeschädigung oder gar zum Eintritt vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit führen wird, was der Dienstherr in der Regel nicht wird in Kauf nehmen dürfen (vgl. zur Versetzung: VGH München, Beschl. v. 1.2.2021, a. a. O., Rn. 17; VG Würzburg, Urt. v. 26.11.2019, W 1 K 19.181, juris Rn. 31; Grigoleit in: Battis, a. a. O., § 28 Rn. 27).

    Dass ein - nicht gewünschter - Ortswechsel den Beamten und ggf. seine Familie belastet und dieser auch gesundheitlich ungünstiger ist als der gewünschte Verbleib am bisherigen Ort, liegt im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Ver- bzw. Umsetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (vgl. VGH München, Beschl. v. 1.2.2021, a. a. O., Rn. 17).

    Für den Dienstherrn besteht bereits keine Suchpflicht nach anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten, wie sie das Gesetz in § 44 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 bis 4 BBG zur Vermeidung einer Versetzung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand vorsieht; der Antragsteller kann auch nicht beanspruchen, dass für ihn eine wohnortnahe Stelle frei geräumt oder eingerichtet wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 1.2.2021, a. a. O., Rn. 19).

  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Dass ein - nicht gewünschter - Ortswechsel den Beamten und seine Familie belastet und auch gesundheitlich ungünstiger ist als der gewünschte Verbleib am bisherigen Ort, liegt im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 6 CS 20.3152 -, juris Rn. 17; OVG S-H, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 2 MB 3/20 -, juris Rn. 7; Plog/Wiedow, BBG 2009, Stand November 2019, § 28 Rn. 80 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht