Rechtsprechung
VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BBG § 88
Dienstbefreiung nur für tatsächlich geleistete Mehrarbeit bei Anordnung durch den Dienstherrn - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Dienstbefreiung nur für tatsächlich geleistete Mehrarbeit bei Anordnung durch den Dienstherrn
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBG § 88
Bundesbeamtenrecht; Mehrarbeit; Erkrankung; Arbeitszeitkonto (keine) Zeitgutschrift; Freizeitausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
- VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Mehrarbeit im Sinn des § 88 Satz 2 BBG ist der Dienst, den der einer Arbeitszeitregelung unterliegende Beamte aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamts über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus - das heißt nicht im Rahmen des normalen Arbeitsumfangs - verrichtet (BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 23.15 - juris Rn. 13 m.w.N.).Voraussetzung für den Freizeitausgleich ist, dass Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt worden ist; es kommt nicht darauf an, ob sie auch angeordnet oder genehmigt werden durfte (BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 23.15 - juris Rn. 12).
Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 23.15 - juris Rn. 14 m.w.N.).
Rechtlich unerheblich ist es, ob die Mehrarbeit auch angeordnet werden durfte, was der Kläger in Zweifel zieht, oder ob die Voraussetzungen der Mehrarbeit dokumentiert wurden (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 23.15 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03
Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 2004 - 2 C 14.03 -, auf die sich der Kläger beruft, ist nicht einschlägig.Mit der Frage, "ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 2004 - 2 C 14.03 - auch auf die hiesige Konstellation anwendbar ist, da dort eine Differenzierung ausdrücklich nicht erfolgte", wirft der Kläger schon keine konkrete Rechtsfrage im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf.
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Keine Zeitgutschrift für wegen Krankheit nicht geleistete Mehrarbeit
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 8. August 2017 - B 5 K 16.380 - wird abgelehnt.
- VG Berlin, 20.06.2007 - 7 A 50.07
Beamtenrecht: Stundengutschrift bei krankheitsbedingter Abwesenheit von im …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Dass ein Beamter allein durch die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit nicht "beansprucht" ist, also auch diese Formulierung auf die tatsächliche Mehrarbeitsleistung abstellt, drängt sich ebenfalls auf (…OVG NW, U.v. 29.7.1998 - 12 A 2686.96 juris Rn. 2;… vgl. auch B.v. 28.12.2010 - 1 A 367.09 - juris Rn. 8;… SächsOVG, B.v. 22.3.2016 - 2 A 374.14 - juris Rn. 33; VG Berlin, U.v. 20.6.2007 - 7 A 50.07 - juris Rn. 14). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2021 - 10 A 10224/21
Arbeitszeit von Polizeibeamten; Anrechnung von Ruhepausen auch an Tagen, an denen …
Ein darüber hinausgehendes (allgemeines) Verschlechterungsverbot in dem Sinne, dass ein Beamter im Falle einer erlaubten Abwesenheit vom Dienst in jeder Hinsicht zu so zu stellen wäre, als hätte er seinen Dienst geleistet, kann diesem Grundsatz nicht entnommen werden (vgl. etwa: BayVGH, Beschluss vom 1. März 2018 - 6 ZB 17.2184 -, juris, keine Zeitgutschrift bei angeordneter Mehrarbeit sowie VGH BW, Urteil vom 19. November 2019 - 4 S 533/19 -, juris, keine Anrechnung von ausgefallenen Dienstzeiten auf eine Jahresvorgabe für die Anzahl zu leistender Wochenend- und Feiertagsdienste).