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   VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270   

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VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270 (https://dejure.org/2018,5720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2018 - 9 ZB 16.270 (https://dejure.org/2018,5720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2018 - 9 ZB 16.270 (https://dejure.org/2018,5720)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 1 Abs. 3, § 35 Abs. 3 S. 1
    Nachbarklage gegen Bau eines Wohn- und Pflegeheims in Ortsrandlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Nachbarn gegen den Bau eines Wohn- und Pflegeheims mit Generationenwohnungen in Ortsrandlage; Entstehen von unzumutbaren Lärmimmissionen bei Verwirklichung des Bauvorhabens

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Bau eines Wohn- und Pflegeheims in Ortsrandlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1
    Klage eines Nachbarn gegen den Bau eines Wohn- und Pflegeheims mit Generationenwohnungen in Ortsrandlage; Entstehen von unzumutbaren Lärmimmissionen bei Verwirklichung des Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 9 CS 15.1115

    Nachbarrechtsbehelf; Seniorenwohn- und -pflegeheim; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270
    Hiergegen erhob der Kläger Klage und stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. April 2015 (Az. AN 9 S 15.00314) ablehnte; die Beschwerde hiergegen blieb erfolglos (VGH, B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115).

    Ferner ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen keine Anhaltspunkte dafür, dass Rettungswageneinsätze hier ausnahmsweise nicht als sozialadäquate Lärmimmissionen hinzunehmen sind (vgl. bereits BayVGH, B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris Rn. 16).

    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass dem Kläger trotz der Gesamtbreite des Bauvorhabens von 47 m eine Sichtachse nach Südwesten und Südosten verbleibe und die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächen, die hier zum Prüfungsmaßstab der Baugenehmigung gehören (Art. 60 BayBO), ein Indiz dafür darstellten, dass keine erdrückende Wirkung vorliegt (BayVGH, B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris Rn. 13 f.).

  • BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270
    Daher bietet das Recht des Nachbarn, sich gegen ein Vorhaben im Außenbereich zur Wehr zu setzen, grundsätzlich keine Handhabe, auf die Aufstellung eines Bebauungsplans hinzuwirken; umgekehrt kann einem Außenbereichsvorhaben ein eventuell bestehendes objektiv-rechtliches Planungsgebot grundsätzlich nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2014 - 10 S 1853/13

    Beurteilungszeitpunkt bei immissionsschutzrechtlicher Drittanfechtung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270
    Die in der Zulassungsbegründung angeführte Rechtsprechung betrifft (Verpflichtungs-) Klagen des Bauherrn und Ausnahmefälle der Beeinträchtigung der Planungshoheit einer Gemeinde, die hier nicht einschlägig sind (vgl. VGH BW, B.v. 7.8.2014 - 10 S 1853/13 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270
    Hiergegen erhob der Kläger Klage und stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. April 2015 (Az. AN 9 S 15.00314) ablehnte; die Beschwerde hiergegen blieb erfolglos (VGH, B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115).
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 9 CS 16.2088

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270
    Das Gebot der Rücksichtnahme schützt ferner grundsätzlich nicht vor der Möglichkeit, in andere Grundstücke von benachbarten Häusern aus Einsicht nehmen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 9 CS 16.2088 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270
    Das Verwaltungsgericht hat damit zu Recht festgestellt, dass sich der Nachbarschutz des Klägers, dessen Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "G..." liegt, hier nur nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO für den beplanten Innenbereich bzw. - bei unterstellter Unwirksamkeit des Bebauungsplans für die dann gegebene Außenbereichslage des Baugrundstücks - nach dem in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB und der besonderen Ausformung in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - juris Rn. 11) bestimmt.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270
    Im Übrigen lässt sich aus einer Baugenehmigung, die zur Ausnutzung eines bloß augenblicklichen Lagevorteils am Rand des Außenbereichs Gelegenheit bietet, kein Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht oder vor Einsichtnahmemöglichkeiten von später genehmigten Gebäuden herleiten (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434

    Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung - Drittschutz verneint

    Allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen kann sich etwas Anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404

    Erfolglose Klage der Nachbarin gegen Maschinenhalle im Außenbereich

    Der von der Klägerin bemühte Widerspruch zu einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung bzw. Planungsbedürfnis im Hinblick auf mögliche bodenrechtliche Spannungen sowie eine möglicherweise objektive Rechtswidrigkeit des Bauvorhabens ist für den Erfolg einer Nachbarklage nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.867 - juris Rn. 70; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 11; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2023, § 35 Rn. 186).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543

    Abstandsflächen und das Rücksichtnahmegebot bei Sondereigentum

    c) Soweit die Antragstellerin Bezug nimmt auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu der im erstinstanzlichen Verfahren von der Antragstellerin gerügten Möglichkeit der Einsichtnahme, wird auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts verwiesen (BA S. 24; vgl. auch BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305

    Nachbarschutz gegen eine baurechtliche Genehmigung

    Es hat dabei darauf abgestellt, dass das Bauplanungsrecht Nachbarn grundsätzlich nicht vor Einsichtnahmemöglichkeiten von den angrenzenden Grundstücken aus schützt und sich allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen etwas anderes ergeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 9 ZB 18.912

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus

    Dies gilt grundsätzlich auch im Falle einer neu geschaffenen Einsichtnahmemöglichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 4 K 20.1848

    Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Mehrfamilienhaus

    Dies gilt grundsätzlich auch im Falle einer neu geschaffenen Einsichtnahmemöglichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 17.54

    Baurechtliche Nachbarklage - hier: abgelehnter Antrag auf Zulassung einer

    Allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 9 ZB 22.1112

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

    cc) Das erstinstanzliche Gericht hat zudem hinsichtlich der Zumutbarkeit von Einblicken zu Recht auf eine Betroffenheit besonders schutzbedürftiger Räume durch neue Einsichtnahmemöglichkeiten, die über das hinausgehen, was in Innenbereichslagen hinzunehmen ist, abgestellt (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18) und eine solche Situation nicht ersehen können.
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