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   VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439   

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VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439 (https://dejure.org/2019,5442)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439 (https://dejure.org/2019,5442)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2019 - 7 ZB 18.1439 (https://dejure.org/2019,5442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayEUG Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,Art. 43 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 5; VwGO § 86 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 4; BaySchFG Art. 8 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 38
    Schülerbeförderung

  • rewis.io

    Schülerbeförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für die Beförderung der Tochter mit dem privaten Kfz zwischen dem Wohnort und der Grundschule

  • rechtsportal.de

    Schülerbeförderung; Kostenerstattungsanspruch; Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen; Beförderung mittels privaten Kraftfahrzeugs; ernstliche Zweifel; Kraftfahrzeug; Grundschule; Mietwagen; Verfahrensmangel; Zulassungsgrund; Gastschulverhältnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623

    Wird einem Schüler auf Antrag seiner Erziehungsberechtigten aus zwingenden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liegt darin nicht (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris Rn. 9).

    Da Gastschüler im Sinn des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG - und nur um ein solches Gastschulverhältnis handelt es sich vorliegend nach dem unmissverständlichen Wortlaut im Bescheid vom 28. August 2014 - von der Beförderungspflicht des Schulaufwandsträgers kraft Gesetzes (ausnahmslos) ausgeschlossen sind, kommen entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht die Ausnahmebestimmungen des § 2 Abs. 3 und 4 SchBefV zur Anwendung, die - nur bei bestehender Beförderungspflicht - Ausnahmen in Bezug auf die Beförderung der Schüler zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule zulassen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 a.a.O. juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24

    Das Schulprofil "Inklusion" (Art. 30b Abs. 3 BayEUG) stellt für Schüler mit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Ungeachtet dessen befasst sich das von den Klägern zitierte Urteil des Senats vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (NJW 2014, 2135) nicht mit der Frage der Erstattung von Beförderungskosten bei einem Gastschulverhältnis nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG.

    Die Ausführungen des Senats im Urteil vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (NJW 2014, 2135) lassen sich daher auch wegen der unterschiedlichen Sachlage nicht auf den vorliegenden Fall übertragen - unabhängig davon, dass vorliegend eine Beförderungspflicht bereits nach § 2 Abs. 1 Satz 7 SchBefV gesetzlich ausgeschlossen ist.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    a) Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Divergenz in diesem Sinne liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PB 15.03 - NVwZ 2004, 889/890) mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz oder einem verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten übergeordneten Gerichte aufgestellten Rechts- oder Tatsachensatz oder einer inhaltsgleichen Rechtsvorschrift ausdrücklich oder konkludent abweicht und die Entscheidung darauf beruht (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2017 - 11 ZB 17.30654 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (stRspr., vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712/713; B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (stRspr., vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712/713; B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Es genügt nicht, wenn in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt worden ist (BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.; B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    a) Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
    Vielmehr geht es um die Kosten der Schülerbeförderung für einen die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums besuchenden Schüler, speziell um die Frage der nächstgelegenen Schule i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SchBefV und deren Bestimmung anhand der in § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 SchBefV festgelegten Kriterien (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - BayVBl 2013, 439 Rn. 22).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 17.30394

    Gebot des gesetzlichen Richters

  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 ZB 17.30654

    Asylrecht - Berufungszulassungsantrag

  • VG Ansbach, 02.02.2023 - AN 2 K 22.00558

    Schülerbeförderung, Objektive Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV,

    Jedenfalls weil die Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich darin übereinstimmten, dass für die anderweitige Beförderung aus wirtschaftlichen Gründen allein der Pkw, nicht aber das Taxi oder der Mietwagen, in Betracht kam, bedurfte die Klägerin auch keiner Genehmigung vorab, um den Pkw der Eltern an bestimmten Tagen schulwegbeförderungsrechtlich einzusetzen (vgl. allgemein zur Frage der zwingenden Vorabgenehmigung BayVGH, B.v. 1.3.2019 - 7 ZB 18.1439 - juris Rn. 12).
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