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   VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178   

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VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178 (https://dejure.org/2023,6430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2023 - 3 BV 21.2178 (https://dejure.org/2023,6430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2023 - 3 BV 21.2178 (https://dejure.org/2023,6430)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 3 CE 20.2959

    Reduzierung der Teilzeitbeschäftigung einer Grundschullehrerin

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    Die vorangegangene verwaltungspolitische Entscheidung zur erforderlichen Personalstärke und zum Einsatz der vorhandenen Lehrkräfte an den Grundschulen beruhe auf der Bayerischen Lehrerbedarfsprognose 2020; sie treffe gemäß Art. 92 Abs. 2 BayBG die maßgebliche Prognose für die Entscheidung im Rahmen des Art. 88 BayBG (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 3 CE 20.2959 - juris Rn. 15).

    Eine rückwirkende Herabsetzung der Wochenstundenzahl für das abgelaufene Schuljahr scheidet schon deswegen aus, weil die Klägerin in diesem Schuljahr tatsächlich 24 Wochenstunden (mit entsprechender Besoldung) statt der begehrten 21 Wochenstunden leisten musste und geleistet hat, nachdem ein von ihr angestrengtes Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO in zwei Instanzen erfolglos geblieben ist (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 3 CE 20.2959).

    Dabei beruhe die diesen Rechtsbegriff vorprägende verwaltungspolitische Entscheidung zur erforderlichen Personalstärke und zum Einsatz der vorhandenen Lehrkräfte an den Grundschulen auf der Bayerischen Lehrerbedarfsprognose 2020, die nach Art. 92 Abs. 2 BayBG von der obersten Dienstbehörde getroffen worden sei und die grundlegende Entscheidung für die einzelnen in der Vollzugsbekanntmachung getroffenen Regelungen darstelle (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 3 CE 20.2959 - juris Rn. 15; Heizer, BeckOK Beamtenrecht Bayern, Stand: 1.9.2022, BayBG Art. 88 Rn. 11).

  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    2.1 Ein solches Interesse ist im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige, hier ablehnende Verwaltungsentscheidung oder Maßnahme ergehen wird (stRspr, etwa BVerwG, U.v. 15.3.2022 - 6 B 22.22 - juris Rn. 13, 20; U.v. 15.3.2022 - 1 A 1.21 - juris Rn. 20; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 271).

    Das geltend gemachte Fortsetzungsfeststellungsinteresse muss dabei als Sachentscheidungsvoraussetzung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BVerwG, U.v. 15.3.2022 - 1 A 1.21 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    Entsprechendes gilt für die Behauptung, ihre Rechtsposition "wäre ...verbessert, wenn die Klage in Form der Fortsetzungsfeststellungsklage zu ihren Gunsten ausfällt"; das hierfür in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Leits.

    Schließlich wird die Klägerin durch die Verneinung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses auch nicht um die "Früchte der bisherigen Prozessführung gebracht" (BVerwG, U.v. 16.5.2013, a.a.O. Rn. 13), denn solche hat sie bislang nicht "ernten" können, wenn man bedenkt, dass sowohl ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht als auch ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in zwei Instanzen erfolglos geblieben ist.

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 B 15.620

    Dem unterlegenen Bewerber um einen Jahrmarkt-Standplatz kann die Erhebung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    Der Übergang ist auch noch im Berufungsverfahren möglich und stellt keine Klageänderung dar, sondern eine Einschränkung des Klageantrags (§ 173 Satz 1 i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO; BayVGH, U.v. 22.7.2015 - 22 B 15.620 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 23.11.2022 - 6 B 22.22

    Wird das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu Unrecht bejaht und ergeht ein

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    2.1 Ein solches Interesse ist im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige, hier ablehnende Verwaltungsentscheidung oder Maßnahme ergehen wird (stRspr, etwa BVerwG, U.v. 15.3.2022 - 6 B 22.22 - juris Rn. 13, 20; U.v. 15.3.2022 - 1 A 1.21 - juris Rn. 20; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 271).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    In der Sache verteidigt der Beklagte das angefochtene Urteil; das Verwaltungsgericht habe den Begriff der dienstlichen Belange im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - juris) ausgelegt und angewendet.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    Für das Feststellungsinteresse ist vielmehr entscheidend, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen künftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften geklärt werden können (BVerwG, U.v. 18.12.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953

    Keine weitere Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
    Eine rückwirkende Herabsetzung der Wochenstundenzahl für das abgelaufene Schuljahr scheidet schon deswegen aus, weil die Klägerin in diesem Schuljahr tatsächlich 24 Wochenstunden (mit entsprechender Besoldung) statt der begehrten 21 Wochenstunden leisten musste und geleistet hat, nachdem ein von ihr angestrengtes Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO in zwei Instanzen erfolglos geblieben ist (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 3 CE 20.2959).
  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Es besteht keine Wiederholungsgefahr im Sinne einer so hinreichend bestimmten Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen künftig eine gleichartige ablehnende Verwaltungsentscheidung ergehen werde (stRspr, BVerwG, B.v. 23.11.2022 - 6 B 22/22 - juris Rn. 13; U.v. 15.03.2022 - 1 A 1/21 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 01.03.2023 - 3 BV 21.2178 - juris Rn. 18).
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