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   VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912   

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VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912 (https://dejure.org/2020,18327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912 (https://dejure.org/2020,18327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. April 2020 - 14 ZB 19.32912 (https://dejure.org/2020,18327)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    So betrifft der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht etwa das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie es etwa bei einer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung oder bei einer ohne Teilnahmemöglichkeit aller Beteiligten durchgeführten mündlichen Verhandlung oder bei verweigerter Akteneinsicht der Fall sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - ESVGH 47, 275; B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 124a Rn. 114 a.E.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es der Klagepartei objektiv unzumutbar gewesen wäre, binnen der Rechtsmittelfrist Ausführungen darüber zu machen, was sie im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs insoweit vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Kriterium VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Damit ist das Verwaltungsgericht dem Gebot, den Beteiligten grundsätzlich zu allen vom Gericht für entscheidungserheblich gehaltenen Erkenntnismitteln rechtliches Gehör zu gewähren (§ 108 Abs. 2 VwGO), nicht gerecht geworden (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3).

    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

    Selbst soweit ein Verwaltungsgericht gehalten sein sollte, tatsächlichen oder vermeintlichen Widersprüchen im Sachvortrag von Asylbewerbern durch Nachfragen im Einzelnen nachzugehen, folgen daraus keine weitergehende Anforderungen an eine gerichtliche Hinweispflicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 a.a.O. Rn. 5).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn ein Tatsachengericht Schlussfolgerungen aus dem tatsächlichen Vorbringen zieht, die nicht den Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen und von ihm für unrichtig gehalten werden (BVerwG, B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhaltswürdigung liegt aber ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nur bei spezifisch auf das rechtliche Gehör bezogenen Fehlern vor, etwa wenn bei einer Entscheidung ein aktenwidriger Vortrag zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 30.85 - NJW 1988, 275) oder sich das Gericht einer sachlichen Auseinandersetzung mit entscheidungserheblichem Vorbringen entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 3 B 40.14 u.a. - LKV 2015, 30 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grundsätze der Beweiswürdigung in der Regel schon nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Nr. 67 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14

    Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhaltswürdigung liegt aber ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nur bei spezifisch auf das rechtliche Gehör bezogenen Fehlern vor, etwa wenn bei einer Entscheidung ein aktenwidriger Vortrag zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 30.85 - NJW 1988, 275) oder sich das Gericht einer sachlichen Auseinandersetzung mit entscheidungserheblichem Vorbringen entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 3 B 40.14 u.a. - LKV 2015, 30 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Eine derartige informelle Äußerung steht einer Zeugenvernehmung weder formell noch inhaltlich gleich (vgl. BVerwG, B.v. 12.4.2006 - 6 PB 1.06 - juris Rn. 15 m.w.N.), womit sich die Antragsbegründung aber nicht auseinandersetzt und damit nicht darlegt, weshalb es sich dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen sollen, gerade auf diese bloß informelle Anhörung explizit einzugehen.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann darin liegen, dass entscheidungserheblicher Vortrag von einem Gericht nicht zur Kenntnis genommen wird oder unerwogen bleibt (BVerfG, B.v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216/229 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97

    Zulassung der Beschwerde: verweigerte Akteneinsicht - Gehörsrüge - Umfang der

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 20/96

    Informatorische Anhörung des in erster Instanz vernommenen Zeugen durch das

  • BVerwG, 01.10.1993 - 6 P 7.91

    Auseinandersetzung mit dem entscheidungserheblichen Vortrag eines

  • BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485

    Erfolglose Rüge von Gehörsverstoß in Asylstreitverfahren

    Soweit mit der Kritik an den unter 1. genannten zwei Passagen der Entscheidungsgründe, die insbesondere mit der langjährigen Homogenität des Vortrags iranischer Staatsangehöriger zu Flucht- und Nachfluchtgründen, deren Konversion zum Christentum als Massenphänomen und dem Wissen iranischer Asylbewerber, dass sie einen Pass nur dann erhalten werden, wenn sie ihn persönlich im iranischen Generalkonsulat in Deutschland - unter Vorlage einer Freiwilligkeitserklärung und von iranischen Identitätsnachweisen - beantragen, argumentieren, der Sache nach auch ein Gehörsverstoß in Form einer Überraschungsentscheidung gerügt wird (vgl. BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 14 ZB 19.32912 - Rn. 16 ff., zur Veröffentlichung vorgesehen; B.v. 25.3.2020 - 14 ZB 19.31009 - n.v. Rn. 19 ff.; B.v. 26.2.2020 - 14 ZB 19.31771 - juris Rn. 7 ff.), genügt die Antragsbegründung § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nicht.
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