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   VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941   

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VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941 (https://dejure.org/2021,19701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2021 - 10 ZB 21.941 (https://dejure.org/2021,19701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 10 ZB 21.941 (https://dejure.org/2021,19701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 38a, § 18a, § 19c, § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Sicherung des Lebensunterhalts einer alleinerziehenden Mutter aus Marokko

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Sicherung des Lebensunterhalts einer alleinerziehenden Mutter aus Marokko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Die Feststellung eines atypischen Falls beruht jedoch auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Bei der Einkommens- und Bedarfsberechnung ist grundsätzlich der Personenkreis zugrunde zu legen, der sich aus den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft gemäß § 9 Abs. 1 und 2 SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 2 bis 3a SGB II ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4/12 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Rechtsfragen, die höchstrichterlich hinreichend geklärt sind, sind nicht als klärungsbedürftig anzusehen (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 33 f.; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Dabei richten sich der Unterhaltsbedarf und das anrechenbare Einkommen bei erwerbstätigen Ausländern im Grundsatz nach den Bestimmungen des SGB II (vgl. BVerwG, B.v. 26.8.2008 - 1 C 32/07 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Ein solcher ist mit Blick auf die Corona-Pandemie auch nicht anderweitig ersichtlich (vgl. im Ergebnis: SächsOVG, B.v. 15.12.2020 - 2 B 201/20 - juris Rn. 17 f.).
  • VGH Bayern, 24.04.2014 - 10 ZB 14.524

    Sicherung des Lebensunterhalts; unverschuldeter Sozialhilfebezug; Ausnahmefall;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Es gilt daher grundsätzlich verschuldensunabhängig (vgl. BayVGH, B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139

    Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
    Der Mittelzufluss muss verlässlich sein und unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulassen (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2020 - 10 C 20.139 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 18; B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Feststellung einer derartigen Atypik beruht auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 18; B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Feststellung einer derartigen Atypik beruht auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 26).

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