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VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 38a, § 18a, § 19c, § 5 Abs. 1 Nr. 1
Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Sicherung des Lebensunterhalts einer alleinerziehenden Mutter aus Marokko
- rechtsportal.de
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Sicherung des Lebensunterhalts einer alleinerziehenden Mutter aus Marokko
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.10.2020 - M 12 K 20.3371
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12
Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Die Feststellung eines atypischen Falls beruht jedoch auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30). - BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Bei der Einkommens- und Bedarfsberechnung ist grundsätzlich der Personenkreis zugrunde zu legen, der sich aus den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft gemäß § 9 Abs. 1 und 2 SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 2 bis 3a SGB II ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4/12 - juris Rn. 26 m.w.N.). - BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Rechtsfragen, die höchstrichterlich hinreichend geklärt sind, sind nicht als klärungsbedürftig anzusehen (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 33 f.;… vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 36 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Dabei richten sich der Unterhaltsbedarf und das anrechenbare Einkommen bei erwerbstätigen Ausländern im Grundsatz nach den Bestimmungen des SGB II (vgl. BVerwG, B.v. 26.8.2008 - 1 C 32/07 - juris Rn. 19). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16). - OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Ein solcher ist mit Blick auf die Corona-Pandemie auch nicht anderweitig ersichtlich (vgl. im Ergebnis: SächsOVG, B.v. 15.12.2020 - 2 B 201/20 - juris Rn. 17 f.). - VGH Bayern, 24.04.2014 - 10 ZB 14.524
Sicherung des Lebensunterhalts; unverschuldeter Sozialhilfebezug; Ausnahmefall; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Es gilt daher grundsätzlich verschuldensunabhängig (vgl. BayVGH, B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 7 m.w.N.). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (…vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139
Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Der Mittelzufluss muss verlässlich sein und unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulassen (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2020 - 10 C 20.139 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 18;… B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).Die Feststellung einer derartigen Atypik beruht auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (…vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 18;… B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).Die Feststellung einer derartigen Atypik beruht auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (…vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 26).