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VGH Bayern, 01.07.2010 - 8 ZB 10.30124 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylantragstellung aus dem Ausland; Nicht-Asylantrag; Einstellung des Asylverfahrens wegen Versäumung von Mitwirkungsfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 11 K 20.30859
Unwirksame Asylantragstellung aus dem Ausland
Insofern geht die Kammer davon aus das es sich um einen sog. "Nicht-Asylantrag" gehandelt hat (…zur Begrifflichkeit und zum Meinungsstand vgl. Treiber in Fritz/Vormeier, GK-AsylG, § 13 Rn. 87 ff.; zu dieser Rechtsauffassung tendierend BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 3).Denn infolge einer Asylantragstellung aus dem Ausland können bereits zentrale Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers (vgl. § 15 AsylG) nicht erfüllt werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 3).
Denn unabhängig von der Frage, ob ein vom Asylantrag (sog. Asylgesuch) nach § 13 AsylG abzugrenzender förmlicher Asylantrag im vorliegenden Fall nicht persönlich nach § 14 Abs. 1 AsylG gestellt werden musste, sondern auf Grund der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 AsylG schriftlich gestellt werden konnte, hätte die Beklagte das Verfahren in entsprechender Anwendung der §§ 32a Abs. 2 und § 33 Abs. 1 und 2 AsylG einstellen können (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 5).
- VG Ansbach, 13.12.2022 - AN 17 E 22.50409
Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers
Da der Wiederaufnahme- bzw. Folgeschutzantrag noch vor der Rücküberstellung nach Griechenland am 18. August 2022 in Deutschland gestellt worden ist und der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO an diesen anknüpft, liegt kein Fall eines nicht möglichen Asylantrags vom Ausland aus vor (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.7.2012 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 3; OVG MV, B.v. 13.9.1996 - 3 M 79/96 - juris).