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   VGH Bayern, 01.07.2010 - 8 ZB 10.30124   

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https://dejure.org/2010,53423
VGH Bayern, 01.07.2010 - 8 ZB 10.30124 (https://dejure.org/2010,53423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2010 - 8 ZB 10.30124 (https://dejure.org/2010,53423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 8 ZB 10.30124 (https://dejure.org/2010,53423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylantragstellung aus dem Ausland; Nicht-Asylantrag; Einstellung des Asylverfahrens wegen Versäumung von Mitwirkungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 11 K 20.30859

    Unwirksame Asylantragstellung aus dem Ausland

    Insofern geht die Kammer davon aus das es sich um einen sog. "Nicht-Asylantrag" gehandelt hat (zur Begrifflichkeit und zum Meinungsstand vgl. Treiber in Fritz/Vormeier, GK-AsylG, § 13 Rn. 87 ff.; zu dieser Rechtsauffassung tendierend BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 3).

    Denn infolge einer Asylantragstellung aus dem Ausland können bereits zentrale Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers (vgl. § 15 AsylG) nicht erfüllt werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 3).

    Denn unabhängig von der Frage, ob ein vom Asylantrag (sog. Asylgesuch) nach § 13 AsylG abzugrenzender förmlicher Asylantrag im vorliegenden Fall nicht persönlich nach § 14 Abs. 1 AsylG gestellt werden musste, sondern auf Grund der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 AsylG schriftlich gestellt werden konnte, hätte die Beklagte das Verfahren in entsprechender Anwendung der §§ 32a Abs. 2 und § 33 Abs. 1 und 2 AsylG einstellen können (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 5).

  • VG Ansbach, 13.12.2022 - AN 17 E 22.50409

    Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers

    Da der Wiederaufnahme- bzw. Folgeschutzantrag noch vor der Rücküberstellung nach Griechenland am 18. August 2022 in Deutschland gestellt worden ist und der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO an diesen anknüpft, liegt kein Fall eines nicht möglichen Asylantrags vom Ausland aus vor (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.7.2012 - 8 ZB 10.30124 - juris Rn. 3; OVG MV, B.v. 13.9.1996 - 3 M 79/96 - juris).
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