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   VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 B 12.2287   

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https://dejure.org/2014,17182
VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 B 12.2287 (https://dejure.org/2014,17182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2014 - 15 B 12.2287 (https://dejure.org/2014,17182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 15 B 12.2287 (https://dejure.org/2014,17182)
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  • VG Würzburg, 18.12.2003 - W 5 K 03.187
    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 B 12.2287
    Das gilt unabhängig davon, dass die Untere Denkmalschutzbehörde die Herausgabe gemäß Art. 15 Abs. 3 DSchG auch von einem möglichen Ersteigerer verlangen könnte, da die unerlaubt vom Denkmal getrennten Teile mit einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Rückführung "vorbelastet" sind (vgl. zum Fortbestand der Erlaubnispflicht nach Art. 6 Abs. Satz 1 Nr. 2 DSchG für die Entfernung von Ausstattungsgegenständen eines Schlosses bei Verkauf oder Versteigerung und Übereignung an einen neuen Eigentümer: VG Würzburg, U. v. 18.12.2003 - W 5 K 03.187 - juris Rn. 5, 6 und 38-40).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 B 12.2287
    Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Unternehmerpfandrecht (§ 647, § 1257 BGB) gleichrangig neben den Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmenden Vorschriften des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler stehen (vgl. zur Gleichrangigkeit von bürgerlichem Recht und öffentlich-rechtlichen Gesetzen bei der Inhaltsbestimmung des Eigentums allgemein: BVerfG, B. v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 Ls. 4).
  • VGH Bayern, 16.01.2012 - 2 B 11.2408

    Denkmalschutz muss Barrierefreiheit nicht weichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 B 12.2287
    Ein Baudenkmal einschließlich seiner Ausstattungsstücke ist grundsätzlich in seiner überkommenen Form zu erhalten und seiner Substanz zu schützen, nicht erforderliche Eingriffe sind zu vermeiden (Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 DSchG; vgl. auch BayVGH, U. v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - BayVBl. 2012, 403 Rn. 23 m.w.N.).
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