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   VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449   

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https://dejure.org/2020,33258
VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449 (https://dejure.org/2020,33258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.11.2020 - 10 CS 20.2449 (https://dejure.org/2020,33258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. November 2020 - 10 CS 20.2449 (https://dejure.org/2020,33258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Beschränkung einer Versammlung wegen Infektionsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BayVersG Art. 15; 7. BayIfSMV § 7
    Coronabedingte Beschränkung einer öffentlichen Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurück

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurück

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurückgewiesen ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurück - Versammlung darf Verweigerung von Hygienemaßnahmen untersagt werden

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2064

    Beschränkung der Teilnehmer einer Versammlung und Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Das RKI, dem der Gesetzgeber im Bereich des vorbeugenden Infektionsschutzes besonderes Gewicht einräumt (§ 4 IfSG; vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - Rn. 25 m.w.N.), schätze die Lage in Deutschland auch in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zu Covid-19 als sehr ernst und dynamisch ein.

    Es ist bereits fraglich, ob die an herkömmliche Gefahrbegriffe des allgemeinen Sicherheitsrechts anknüpfende Unterscheidung von Störern und Nichtstörern ohne Weiteres auf behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie anwendbar sind, da die Gefahr nicht von einzelnen Personen als solchen, sondern von deren Zusammenkommen in einer Versammlung ausgeht (vgl. zu § 28 Abs. 1 IfSG BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 36; Schmidt, COVID-19, § 16 Rn. 60; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 25.6.2020 - 1 S 1739/20 - juris Rn. 26; ebenso BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 27).

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (hierzu und zum Folgenden zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Es ist bereits fraglich, ob die an herkömmliche Gefahrbegriffe des allgemeinen Sicherheitsrechts anknüpfende Unterscheidung von Störern und Nichtstörern ohne Weiteres auf behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie anwendbar sind, da die Gefahr nicht von einzelnen Personen als solchen, sondern von deren Zusammenkommen in einer Versammlung ausgeht (vgl. zu § 28 Abs. 1 IfSG BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 36; Schmidt, COVID-19, § 16 Rn. 60; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 25.6.2020 - 1 S 1739/20 - juris Rn. 26; ebenso BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 27).

    Selbst wenn man die Versammlungsteilnehmer als Nichtstörer ansehen wollte, wäre ihre Inanspruchnahme aus Gründen der effektiven Gefahrenabwehr grundsätzlich gerechtfertigt, da ein Vorgehen gegen Störer vorliegend nicht gleichermaßen möglich bzw. erfolgsversprechend ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 37 f.; BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994

    Zuschauerverbot für Sportveranstaltungen wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Vielmehr erscheint die Gesamtbewertung durch das RKI, die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei weiterhin hoch, für Risikogruppen sehr hoch, nachvollziehbar und plausibel (vgl. zuletzt auch BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 20 NE 20.1994 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Das Robert-Koch-Institut, dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), schätzt in der erneut überarbeiteten Risikobewertung vom 26. Oktober 2020 die Lage in Deutschland auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung weiterhin insgesamt als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch ein (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2020 - 1 S 1739/20

    Verpflichtung zur Abgabe von Kontaktdaten bei Besuch von Gaststätten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Es ist bereits fraglich, ob die an herkömmliche Gefahrbegriffe des allgemeinen Sicherheitsrechts anknüpfende Unterscheidung von Störern und Nichtstörern ohne Weiteres auf behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie anwendbar sind, da die Gefahr nicht von einzelnen Personen als solchen, sondern von deren Zusammenkommen in einer Versammlung ausgeht (vgl. zu § 28 Abs. 1 IfSG BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 36; Schmidt, COVID-19, § 16 Rn. 60; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 25.6.2020 - 1 S 1739/20 - juris Rn. 26; ebenso BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 29.05.2020 - 10 CE 20.1291

    Ausnahmegenehmigung für Versammlung mit 10.000 Teilnehmern -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Versammlungen werden mit zunehmender Teilnehmerzahl immer unübersichtlicher und für den Veranstalter wird es somit immer schwieriger, auf die Einhaltung der Auflagen hinzuwirken, so dass eine ausreichende Ordnerzahl zur Verfügung stehen muss (BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 10 CE 20.1291 - juris 9; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris).
  • VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103

    Versammlungsverbot aufgrund von Infektionsgefahren

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Soweit der Antragsteller rüge, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tageslndizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet M. der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weise die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich sei es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen werde, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergebe (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Selbst wenn man die Versammlungsteilnehmer als Nichtstörer ansehen wollte, wäre ihre Inanspruchnahme aus Gründen der effektiven Gefahrenabwehr grundsätzlich gerechtfertigt, da ein Vorgehen gegen Störer vorliegend nicht gleichermaßen möglich bzw. erfolgsversprechend ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 37 f.; BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236

    Keine Versammlung mit 10.000 Teilnehmern wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
    Versammlungen werden mit zunehmender Teilnehmerzahl immer unübersichtlicher und für den Veranstalter wird es somit immer schwieriger, auf die Einhaltung der Auflagen hinzuwirken, so dass eine ausreichende Ordnerzahl zur Verfügung stehen muss (BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 10 CE 20.1291 - juris 9; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 11 ME 139/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Coronavirus; COVID-19;

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2063

    Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots während der Corona-Pandemie (Bayern)

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    Der Senat verweist insofern auf die dargestellte Regelvermutung in § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV sowie auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).
  • VG Bremen, 02.12.2020 - 5 V 2748/20

    Versammlungsrecht - Corona; Coronavirus; Versammlung; Versammlungsverbot

    Erforderlich ist danach, dass konkrete Anhaltspunkte für entsprechende Ähnlichkeiten bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.11.2020 - 10 CS 20.2745 -, S. 8, Beschl. v. 01.11.2020 - 10 CS 20.2449 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.805

    Klarstellung: BayVGH hat Beschränkungen von Versammlungen unter freiem Himmel

    (1) Zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der in § 7 12. BayIfSMV vorgesehenen Maßnahmen verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zur Maskenpflicht und zum Abstandsgebot aufgrund der Corona-Pandemie (BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 20 NE 21.171 - BeckRS 2021, 796; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.1999 - CoVuR 2020, 718; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - BeckRS 2020, 22906B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - BeckRS 2020, 12885; B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166 - BeckRS 2021, 787; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - BeckRS 2020.35582).

    § 7 Abs. 1 12. BayIfSMV konkretisiert die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG sowohl auf der Tatbestandswie auch auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2063; BayVGH, B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 Rn. 16) B.v. 16.3.2020 - 10 CS 21.772 Rn. 22.

  • VGH Bayern, 31.01.2021 - 10 CS 21.323

    Demonstration am 31. Januar 2021 in München bleibt auf stationäre Versammlung mit

    Der Senat verweist insofern auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249; B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 25 NE 21.1814

    Erfolgloser Eilantrag gegen Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel

    Zur Begründung kann zunächst auf die bisherige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Maskenpflicht aufgrund der Corona-Pandemie verwiesen werden (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 25 NE 21.1621 - BeckRS 2021, 18466; B.v. 30.3.2021 - 20 NE 21.805 - juris; B.v. 26.1.2021 - 20 NE 21.171 - BeckRS 2021, 796; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.1999 - CoVuR 2020, 718; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - BeckRS 2020, 22906; B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - BeckRS 2020, 12885; B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166 - BeckRS 2021, 787; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - BeckRS 2020.35582).
  • VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis wegen inner- und

    Selbst wenn Verfassungsverstöße vorliegen würden, würde das Widerstandsrecht erst eingreifen, wenn "andere Abhilfe nicht möglich ist", nämlich auch und gerade durch gerichtliche Kontrolle; das grundsätzliche staatliche Gewaltmonopol wird dadurch nicht in Frage gestellt (BayVGH, B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 24).
  • VG Regensburg, 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767

    Querdenker-Versammlung in Regensburg: Antrag auf Eilrechtsschutz bleibt ohne

    Insoweit ist geklärt, dass die Behörde unter Heranziehung dieser Maßstäbe bei ihrer Gefahrenprognose auch Erkenntnisse anlässlich anderer Versammlungsgeschehen einfließen lassen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für entsprechende Ähnlichkeiten mit diesen bestehen (vgl. BayVGH, B. v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn.20).

    In diesem Zusammenhang weist das Gericht darauf hin, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 1.000 Personen sogar bei der im Vergleich zum Dultplatz erheblich mehr Fläche aufweisenden Theresienwiese als rechtmäßig erachtet hat (BayVGH, B. v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449, juris Rn. 21), so dass die von der Antragsgegnerin festgesetzte Höchstteilnehmerzahl großzügig bemessen erscheint.

  • VG München, 04.11.2020 - M 13 E 20.5610

    (Keine) Untersagung von Beschränkungen einer Versammlung bezüglich Maskenpflicht,

    In beiden Eilverfahren ergingen Entscheidungen beider Rechtszüge (vgl. insoweit VG München, B.v. 31.10.2020 - M 13 S 20.5546; B.v. 31.10.2020 - M 13 S 20.5551; VGH München, B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - sowie B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2450).

    Das Vorbringen des Antragstellers, das lediglich einzelne Aspekte der Risikobewertung herausgreift, gibt keinen hinreichenden Anlass, diese Risikobewertung im Rahmen eines versammlungsrechtlichen Eilverfahrens infrage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - Rn. 17).

  • VGH Bayern, 19.10.2023 - 10 CS 23.1862

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Versammlungsverbot

    Die Antragsgegnerin hat aber keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür genannt, dass die vorliegend in Frage stehende Versammlung hinsichtlich Anmelder, Teilnehmerkreis, Teilnehmerzahl und Thema mit jenen Versammlungen hinreichend vergleichbar wäre und deswegen sicherheitsgefährdende Ereignisse in anderen Städten, wie insbesondere Berlin, für die Gefahrenprognose zu der hier streitgegenständlichen Versammlung herangezogen werden könnten (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Heranziehung von Erkenntnissen von früheren Versammlungen BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17; BayVGH; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 07.11.2020 - 10 CS 20.2583

    Versammlungsverbot täglicher "Querdenker"-Versammlungen (Sammelanmeldung) -

    Soweit der Antragsteller das Vorliegen einer Gefahrenlage bestreitet, nimmt der Senat Bezug auf seine Entscheidungen vom 1. November 2020 (10 CS 20.2449 bzw. 10 CS 20.2450), die den Beteiligten bekannt sind und deren Erwägungen auch für den vorliegenden Fall gelten.
  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 10 CS 22.233

    Maskenpflicht bei Versammlung

  • VGH Bayern, 07.11.2020 - 10 CS 20.2582

    Verbot einer "Querdenker"-Versammlung - Rechtsschutzbedürfnis für

  • VG Kassel, 20.10.2023 - 6 L 1708/23
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 10 CS 21.772

    Coronabedingte Beschränkungen einer geplanten Versammlung

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