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   VGH Bayern, 01.12.2017 - 8 M 17.2329   

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https://dejure.org/2017,50419
VGH Bayern, 01.12.2017 - 8 M 17.2329 (https://dejure.org/2017,50419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2017 - 8 M 17.2329 (https://dejure.org/2017,50419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 8 M 17.2329 (https://dejure.org/2017,50419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 66 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 6 und Abs. 8 GKG; § 3 Abs. 1 und 2, § 28 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 20 Abs. 1 und 2 GKG; Nr. 5120, Nr. 9003, Nr. 9000 KV GKG; § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO
    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Festsetzung einer Dokumentenpauschale sowie einer Pauschale für die Aktenversendung

  • rechtsportal.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein Vertretungszwang im Kostenerinnerungsverfahren; Verfahrensgebühr; Pauschale für Aktenversendung; Dokumentenpauschale; Nachforderung; Einwendungen gegen die Sachentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.02.2015 - 15 M 15.260

    Erinnerung gegen Kostenansatz; kein Vertretungszwang im

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2017 - 8 M 17.2329
    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Insoweit kann ihr Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2..2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 8 ZB 17.701

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Versäumnis der Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2017 - 8 M 17.2329
    Mit Beschluss vom 28. September 2017 (8 ZB 17.701) hat der Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Februar 2017 als unzulässig abgelehnt und der Klägerin die Kosten des Antragsverfahrens auferlegt.
  • VGH Bayern, 31.07.2018 - 8 M 18.1425

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

    Insoweit kann sein Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 31.07.2018 - 8 M 18.1427

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

    Insoweit kann sein Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 8 C 18.161

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts

    Die Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung gegen den mit einer gerichtlichen Kostenrechnung geltend gemachten Ansatz der Gerichtskosten (vgl. § 3 Abs. 2, § 19 GKG) kann gemäß § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigen erhoben werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 5; B.v. 1.3.2018 - 8 C 18.23 - juris Rn. 2; Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG-FamGKG, Stand Nov. 2017, § 66 GKG Rn. 85).

    Die Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9; Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG - FamGKG, Stand Nov. 2017, § 66 GKG Rn. 42, 55 jew. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 M 18.1674

    Erinnerung, Kostenansatz, Unterschrift, Sachbehandlung

    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

    Insoweit kann sein Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 8 C 18.23

    Vertretungserfordernis, Streitwertfestsetzung, Prozeßbevollmächtigter, Erinnerung

    Anders als bei der Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung gegen den mit einer gerichtlichen Kostenrechnung geltend gemachten Ansatz der Gerichtskosten (vgl. § 3 Abs. 2, § 19 GKG), die nach der insoweit vorrangigen Regelung des § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigen erhoben werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 5), gilt der Vertretungszwang gemäß § 165 Satz 2, § 151 Satz 3, § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch bei einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten für unter den Beteiligten zu erstattende Kosten nach § 146 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 8 C 17.2520; OVG BB, B.v. 17.2.2017 - OVG 3 K 16.17 - AGS 2017, 247 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 30.11.2022 - 4 K 2477/22

    Keine persönliche Kostenfreiheit vor den Verwaltungsgerichten

    Kosten werden nicht erstattet, § 66 Abs. 8 GKG (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24.06.2009 - 5 B 303/09 -, juris Rn. 6; VGH Bayern, Beschluss vom 01.12.2017 - 8 M 17.2329 -, juris Rn. 10).
  • VG München, 08.04.2019 - M 22 M 19.1014

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenansatz

    Die Erinnerung gegen den Kostenansatz kann jedoch ausschließlich auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).
  • VG München, 22.11.2018 - M 22 M 18.5166

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenansatz

    Die Erinnerung gegen den Kostenansatz kann jedoch ausschließlich auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).
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