Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- esolde.uni-bayreuth.de
Privatrechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses | Kommunale Einrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsweg für einen Immissionsabwehranspruch bei Ausgehen der Belästigungen von durch die öffentliche Hand vermietete Schlichtwohnungen; Voraussetzungen für die Qualifizierung von Immissionen als öffentlich-rechtlich; Bedeutung unbefristeter zivilrechtlicher ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 06.08.2003 - AN 11 K 03.312
- VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
- VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451
- VGH Bayern, 03.03.2004 - 22 B 03.2451
- BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 468
Wird zitiert von ... (3)
- VG Göttingen, 24.07.2014 - 1 A 221/12
Abwendung von Eigentumsstörungen
Ein im öffentlichen Recht begründeter Anspruch könnte nur bestehen, wenn die Beeinträchtigungen von einer Anlage oder Einrichtung ausgehen würden, die ein Träger öffentlicher Gewalt öffentlichen Zwecken gewidmet hat oder schlicht hoheitlich betreibt (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77/87 -, BVerwGE 81, 197; BGH, Urteil vom 05.02.1993 - V ZR 62/91 -, BGHZ 121, 248; BayVGH, Beschluss vom 02.02.2004 - 22 B 03.2451 -, NVwZ-RR 2004, 468).Konstitutives Merkmal einer öffentlichen Einrichtung ist eine - zumindest konkludent erfolgte - Widmung, die den öffentlichen Nutzungszweck bestimmt und den jeweiligen Benutzerkreis festlegt (BayVGH, Beschluss vom 02.02.2004, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
Rechtsfehlerhafte Klageabweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs, …
Soweit die Berufung zugelassen worden ist, wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 22 B 03.2451 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht. - VG München, 04.10.2012 - M 7 E 12.4163 Eine solche Entscheidung berührt nur das Innenverhältnis zwischen dem Einrichtungsträger und den einzelnen Benutzern; sie ändert nichts am Rechtscharakter einer öffentlichen Einrichtung (BayVGH vom 2.2.2004 Az. 22 B 03.2451 RdNr. 9 -juris-).