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   VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147   

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VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147 (https://dejure.org/2016,1620)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2016 - 14 ZB 15.147 (https://dejure.org/2016,1620)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 (https://dejure.org/2016,1620)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Untersagung von Arbeiten zum Umbruch von Grünland in Ackerland; Freistellung der "täglichen Wirtschaftsweise" des Landwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen durch die sog. Landwirtschaftsklausel; Wechsel einer landwirtschaftlichen Nutzungsart; Umbruch ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BayNatSchG, § 14 Abs. 1 BNatSchG
    Naturschutzrecht: Die Umwandlung von für die Wanderschäferei genutztem Grünland zu Ackerland unterfällt nicht der "Landwirtschaftsklausel" des Art. 6 Abs. 4 BayNatSchG | Vorläufige Untersagungsverfügung; Umbruch von Grünland in Ackerland; Landwirtschaftsklausel; Wechsel ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BayNatSchG, § 14 Abs. 1 BNatSchG
    Naturschutzrecht: Die Umwandlung von für die Wanderschäferei genutztem Grünland zu Ackerland unterfällt nicht der "Landwirtschaftsklausel" des Art. 6 Abs. 4 BayNatSchG | Vorläufige Untersagungsverfügung; Umbruch von Grünland in Ackerland; Landwirtschaftsklausel; Wechsel ...

  • rewis.io

    Landwirtschaftsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Untersagung von Arbeiten zum Umbruch von Grünland in Ackerland; Freistellung der "täglichen Wirtschaftsweise" des Landwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen durch die sog. Landwirtschaftsklausel; Wechsel einer landwirtschaftlichen Nutzungsart; Umbruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umwandlung von Grünland zu Ackerland unterfällt der so genannten Landwirtschaftsklausel

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BayNatSchG, § 14 Abs. 1 BNatSchG
    Naturschutzrecht: Die Umwandlung von für die Wanderschäferei genutztem Grünland zu Ackerland unterfällt nicht der "Landwirtschaftsklausel" des Art. 6 Abs. 4 BayNatSchG | Vorläufige Untersagungsverfügung; Umbruch von Grünland in Ackerland; Landwirtschaftsklausel; Wechsel ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 397
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft gilt jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht für solche Veränderungen der Landschaft, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen oder diese effektiver gestalten sollen (vgl. BVerwG, B. v. 4.6.2003 - 4 BN 27.03 - ZfBR 2004, 390 zum gleichlautenden § 8 BNatSchG i. d. F. vom 21.9.1998 - BNatSchG a. F.; BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 19; B. v. 18.9.2014 - 14 ZB 11.603 - juris Rn. 10).

    Die sog. Landwirtschaftsklausel will die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen freistellen; dazu gehört der Wechsel einer landwirtschaftlichen Nutzungsart nicht (vgl. BVerwG, B. v. 4.6.2003 - 4 BN 27.03 - ZfBR 2004, 390; OVG RhPf, U. v. 20.9.2000 - 8 A 12418/99 - NuR 2001, 287).

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Die sog. Wanderschäferei stellt aber - im Gegensatz zur sonstigen Weidewirtschaft - eine ganz besondere Form der Landwirtschaft dar, bei der der Schäfer mit seiner Herde von Pachtfläche zu Pachtfläche zieht, um dort - gegen Zahlung des Pachtzinses - seine Schafe weiden zu lassen (BVerwG, U. v. 13.4.1983 - 4 C 62.78 - DÖV 1983, 816).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13

    Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Allerdings ist die Frage, welcher Regelungsgehalt einem Verwaltungsakt zukommt, nach dem objektiven Empfängerhorizont zu beurteilen, wobei zwar maßgeblich auf den Tenor des Verwaltungsakts abzustellen ist, ergänzend aber auch die Begründung des Verwaltungsakts herangezogen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2014 - 3 C 7.13 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 5 ZB 13.1366

    Familienname; Melderegister

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Um eine solche zu begründen, muss der Rechtsmittelführer (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt; Darlegungen zu offensichtlichen Punkten sind dabei entbehrlich (Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 72 m. w. N.; BayVGH, B. v. 17.9.2014 - 5 ZB 13.1366 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 18.09.2014 - 14 ZB 11.603

    Naturschutzrechtliche Erlaubnis; Ausnahme von den Beschränkungen des Verbots der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft gilt jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht für solche Veränderungen der Landschaft, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen oder diese effektiver gestalten sollen (vgl. BVerwG, B. v. 4.6.2003 - 4 BN 27.03 - ZfBR 2004, 390 zum gleichlautenden § 8 BNatSchG i. d. F. vom 21.9.1998 - BNatSchG a. F.; BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 19; B. v. 18.9.2014 - 14 ZB 11.603 - juris Rn. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2000 - 8 A 12418/99
    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Die sog. Landwirtschaftsklausel will die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen freistellen; dazu gehört der Wechsel einer landwirtschaftlichen Nutzungsart nicht (vgl. BVerwG, B. v. 4.6.2003 - 4 BN 27.03 - ZfBR 2004, 390; OVG RhPf, U. v. 20.9.2000 - 8 A 12418/99 - NuR 2001, 287).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft gilt jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht für solche Veränderungen der Landschaft, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen oder diese effektiver gestalten sollen (vgl. BVerwG, B. v. 4.6.2003 - 4 BN 27.03 - ZfBR 2004, 390 zum gleichlautenden § 8 BNatSchG i. d. F. vom 21.9.1998 - BNatSchG a. F.; BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 19; B. v. 18.9.2014 - 14 ZB 11.603 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16

    Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland

    Es handelt sich dabei nicht um die im Rahmen des § 14 Abs. 2 BNatSchG privilegierte landwirtschaftliche Nutzung, sondern um deren Vorbereitung (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 22.12.2006 - 1 B 34/06 -, juris, RdNr. 13 ff.; BayVGH, Beschl. v. 02.02.2016 - 14 ZB 15.147 -, juris, RdNr. 9; Möckel, NuR 2016, 814 (817], NuR 2012, 225 [227 f.]).

    Die Annahme, dass ein Grünlandumbruch an anderen Standorten nicht der guten fachlichen Praxis und daher kraft gesetzlicher Vermutung auch nicht den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege widerspreche, würde schon voraussetzen, dass der den Umbruch durchführende Landwirt sich auf die sog. Landwirtschaftsklausel berufen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.02.2016, a.a.O., RdNr. 10).

  • VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16

    Ackerland; Eingriff; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; Grünland; gute

    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer ständigen bzw. gelegentlichen Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort (ohne bisherigen Tiefenumbruch unter Verwendung einer Drainage bei Pflügen in nur geringen Tiefen) zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch unter Zerstörung einer natürlichen Moorauflage von beachtlicher Dimension ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer überwiegend Grünland- und allenfalls gelegentlichen Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der Privilegierung der Landwirtschaftsklausel bzw. der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18

    Beseitigung eines Walnussbaumbestandes zum Zwecke der Umwandlung in Ackerland als

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung fällt insbesondere auch der Umbruch einer Grünlandfläche in Ackerland nicht unter das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft, weil dadurch die Voraussetzungen für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung als Ackerland erst geschaffen werden sollen, die Maßnahme also nicht der Ausübung landwirtschaftlicher Bodennutzung, sondern deren Vorbereitung dient (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/15 -, juris, Rn. 87, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris, Rn. 9; HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 1996 - 6 UE 2562/95 -, RdL 1997, 168 und juris, Rn. 19).
  • VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14

    Ackerland; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; gute landwirtschaftliche

    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer ständigen bzw. gelegentlichen Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort (ohne bisherigen Tiefenumbruch unter Verwendung einer Drainage bei Pflügen in nur geringen Tiefen) zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch unter Zerstörung einer natürlichen Moorauflage von beachtlicher Dimension ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort (ohne bisherigen Tiefenumbruch unter Verwendung einer Drainage bei Pflügen in nur geringe Tiefen) zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der Privilegierung der Landwirtschaftsklausel bzw. der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.644

    Erfolglose Klage gegen Anordnung der Umwandlung eines umgebrochenen Grundstücks

    Der Umbruch von Dauergrünland zu Ackerland unterfällt nicht der landwirtschaftlichen Bodennutzung im Sinne der Urproduktion (Müller-Walter in Lorz/Konrad/Mühlbauer/Müller-Walter/Stöckel, Naturschutzrecht, 3. Aufl. 2013, § 44 Rn. 36 f.) und ist demnach - wie in anderen vergleichbaren Vorschriften - nicht von der Landwirtschaftsklausel gedeckt (BVerwG, B. v. 4.6.2003 - 4 BN 27.03 - juris Rn. 9; BayVGH, U. v. 2.2.2106 - 14 ZB 15.147 - juris Rn. 9; U. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - NuR 1989, 182; in Bezug auf Art. 6 Abs. 4 BayNatSchG: Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, Stand April 2016, Art. 6 Rn. 24).
  • VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17

    Grünlandumbruch; Naturschutzrecht; Reitplatz; Wiederherstellungsanordnung

    Die Annahme, dass ein Grünlandumbruch an anderen Standorten nicht der guten fachlichen Praxis und daher kraft gesetzlicher Vermutung auch nicht den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege widerspreche, würde schon voraussetzen, dass der den Umbruch durchführende Landwirt sich auf die sog. Landwirtschaftsklausel berufen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.2.2016 - 14 ZB 15.147 -, juris, Rn. 10).
  • VG Minden, 08.03.2023 - 9 L 941/22
    vgl. zu den Fällen des Grünlandumbruchs OVG LSA, Urteil vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 -, juris, Rn. 87; Bay.VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris, Rn. 9; SH VG, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 B 34/06 -, juris, Rn. 14 ff.
  • VG Potsdam, 24.01.2023 - 14 K 519/19
    Es handelt sich dabei nicht um die im Rahmen des § 14 Abs. 2 BNatSchG privilegierte landwirtschaftliche Nutzung, sondern um deren Vorbereitung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 02. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris Rn. 9; VG Schleswig, Urteil vom 22. Dezember 2006 - 1 B 34/06 -, juris Rn. 13 ff.).
  • VG Stade, 19.01.2023 - 1 B 1887/22

    Eingriff; Feldhecke; Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung;

    Standortverbessernde Maßnahmen, mit denen eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche erst ermöglicht oder effektiver gestaltet werden soll und ebenso wenig landwirtschaftliche Maßnahmen, die - wie hier - nicht den in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 1 BNatSchG genannten Anforderungen an eine gute fachliche Praxis entsprechen, wonach die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente zu erhalten sind ( BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 - 4 C 4/18 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschl. v. 02.02.2016 - 14 ZB 15.147 -, juris Rn. 9), gehören hierzu nicht.
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