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   VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887   

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VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887 (https://dejure.org/2023,2728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887 (https://dejure.org/2023,2728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 4 ZB 22.30887 (https://dejure.org/2023,2728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AsylG § 73b Abs. 3; StGB § 56 Abs. 2
    Rücknahme der Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen schwerer Straftat

  • rewis.io

    Rücknahme der Zuerkennung subsidiären Schutzes, Begehung einer schweren Straftat, Strafaussetzung zur Bewährung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887
    Wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil (UA S. 8 f.) zutreffend feststellte, kann auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Straftat von erheblicher Bedeutung" in § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG zurückgegriffen werden, da dieser Begriff inhaltsgleich mit demjenigen der schweren Straftat im Sinne des Art. 17 Abs. 1 Buchst. b der RL 2011/95/EU (EU-Anerkennung-RL) ist (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 16.14 - juris Rn. 22).

    Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu erhalten, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (BVerwG, U.v. 25.3.2015, a.a.O. Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887
    Die Schwere der Straftat, aufgrund derer eine Person vom subsidiären Schutz ausgeschlossen werden kann, ist anhand einer Vielzahl von Kriterien, wie u. a. der Art der Straftat, der verursachten Schäden, der Form des zur Verfolgung herangezogenen Verfahrens, der Art der Strafmaßnahme und der Berücksichtigung der Frage zu beurteilen, ob die fragliche Straftat in den anderen Rechtsordnungen ebenfalls überwiegend als schwere Straftat angesehen wird (EUGH, U.v. 13.9.2018, a.a.O., Rn. 56 unter Bezugnahme auf den Bericht des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen - EASO - von Januar 2016 mit dem Titel "Ausschluss: Artikel 12 und Artikel 17 der Anerkennungsrichtlinie - RL 2011/95/EU"; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.2.2010 - 10 C 7.09 - juris Rn. 47).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. September 2018 (C-369/17 - NVwZ-RR 2019, 119) ist es "Sache der zuständigen nationalen Behörde bzw. des zuständigen nationalen Gerichts, die oder das über den Antrag auf subsidiären Schutz entscheidet, die Schwere der fraglichen Straftat zu würdigen, wobei eine vollständige Prüfung sämtlicher besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls vorzunehmen ist", wie der Kläger bei der weiter erhobenen Verfahrensrüge der Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs selbst vorträgt.
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887
    Ein Gehörsverstoß liegt deshalb nur vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238/241).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263

    Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887
    Angebliche Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind jedoch nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887
    Das rechtliche Gehör sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
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