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   VGH Bayern, 02.04.2019 - 22 CS 19.280   

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https://dejure.org/2019,10992
VGH Bayern, 02.04.2019 - 22 CS 19.280 (https://dejure.org/2019,10992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2019 - 22 CS 19.280 (https://dejure.org/2019,10992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2019 - 22 CS 19.280 (https://dejure.org/2019,10992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 152a; BImSchG § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 3, § 17 Abs. 4a S. 1
    Anhörungsrüge - Sicherheitsleistung für immissionsschutzrechtliche Nachsorgepflicht

  • rewis.io

    Anhörungsrüge - Sicherheitsleistung für immissionsschutzrechtliche Nachsorgepflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 22 CS 18.2003

    Sicherheitsleistung für den Fall der Insolvenz bei Abfallentsorgungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2019 - 22 CS 19.280
    Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde der Antragstellerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 9. Januar 2019 - 22 CS 18.2003 - zurückgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 22 CS 18.2003 Bezug genommen.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2019 - 22 CS 19.280
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 122/146; BVerwG vom 22.5.2006 NJW 2006, 2648/2650, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2019 - 22 CS 19.280
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 122/146; BVerwG vom 22.5.2006 NJW 2006, 2648/2650, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 22 ZB 20.245

    Sicherheitsleistung für Bauschuttrecycling-Anlage

    Eine Anhörungsrüge gegen diesen Beschluss war erfolglos (BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 22 CS 19.280).

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge einschließlich der beigezogenen Akten zu den beim Verwaltungsgerichtshof durchgeführten Verfahren 22 CS 18.2003 und 22 CS 19.280 Bezug genommen.

    Er hat allerdings (wie schon in seinem Beschluss zur Anhörungsrüge ausgeführt wurde, vgl. B.v. 2.4.2019 - 22 CS 19.280 - juris Rn. 7) die sich aus der Anwendung der Vollzugshinweise ergebenden Rechtsfolgen anders als die Klägerin bewertet.

    Dies hat übrigens die Klägerin selbst bereits mit ihrer Anhörungsrüge eingeräumt, in der sie bemängelte (Schriftsatz vom 6.2.2019 im Verfahren 22 CS 19.280, S. 2 Nr. 1), der Verwaltungsgerichtshof habe zu Unrecht angenommen, der Behörde stehe ein Ermessen nur zu, soweit es um die Art und die Höhe der Sicherheitsleistung gehe (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 22 CS 19.280 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 01.07.2020 - 22 ZB 19.299

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden und steuerrechtlicher

    Diese geltend gemachten Umstände und ihre Entscheidungserheblichkeit sind darzulegen (BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 22 CS 19.280 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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