Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes; Beschäftigungsverhältnis; übernommene Arbeitnehmer; Bezug von Transferkurzarbeitergeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschäftigung von durch eine Transfergesellschaft zum Zwecke der Qualifizierung und Übermittlung übernommenen Arbeitnehmern auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 73 Abs. 1 SGB IX; Berechnung der Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 71 Abs. 1, § 73 Abs. 1, 2 und 3, § 77 SGB IX, § 216b SGB III, § 7 Abs. 1 und 2 SGB IV
Schwerbehindertenrecht | Ausgleichsabgabenpflicht von sog. Transfergesellschaften; Begriff des Arbeitsplatzes im Schwerbehindertenrecht
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 71 Abs. 1, § 73 Abs. 1, 2 und 3, § 77 SGB IX, § 216b SGB III, § 7 Abs. 1 und 2 SGB IV
Schwerbehindertenrecht | Ausgleichsabgabenpflicht von sog. Transfergesellschaften; Begriff des Arbeitsplatzes im Schwerbehindertenrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschäftigung von durch eine Transfergesellschaft zum Zwecke der Qualifizierung und Übermittlung übernommenen Arbeitnehmern auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 73 Abs. 1 SGB IX; Berechnung der Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
- VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.335
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
- BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Bei der Beschäftigungspflicht und der Erhebung der Ausgleichabgabe im Schwerbehindertenrecht steht nicht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund, sondern ihre Antriebs- und Ausgleichsfunktion (vgl. BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 139, vom 1.10.2004 NJW 2005, 737 und vom 10.11.2004 NVwZ 2005, 321).Bei der Klägerin ist jedenfalls eine Ausgleichsfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 26.5.1981 a.a.O.) gegeben, was sie letztlich nicht bestreitet.
Allein vor diesem besonderen Hintergrund hat das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (…a.a.O.) bei der "Kurzarbeit Null" in den neuen Bundesländern weder eine Antriebs- noch eine Ausgleichsfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 26.5.1981 a.a.O., vom 1.10.2004 a.a.O. …und vom 10.11.2004 a.a.O.) als gegeben angesehen.
Diese rechtfertigt es aber, die Abgabepflicht für alle Unternehmen festzusetzen (so BVerfG vom 26.5.1981 a.a.O.).
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Gleiches habe das Bundessozialgericht zur Freistellungsphase bei Altersteilzeit hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BSG vom 25.8.2004 Az. B 12 KR 22/02 R ) bzw. der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung (vgl. BSG vom 24.9.2008 Az. B 12 KR 22/07 R) entschieden, wenn bei Fortbestand der rechtlichen Beziehungen aufgrund gesetzlicher Anordnung oder vertraglicher Abrede der Arbeitnehmer von der Leistungspflicht befreit werde.Diese Qualifikation ist als hinreichendes Substitut (vgl. BSG vom 24.9.2008 a.a.O.) für die Arbeitsleistung im üblichen Sinne zu verstehen.
Beispiele in der Rechtsprechung sind etwa der Verzicht auf die Arbeitsleistung bis zum Wirksamwerden einer Kündigung (vgl. BSG vom 24.9.2008 NZA-RR 2009, 272, m.w.N.; vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 …und vom 18.9.1973 a.a.O.) und auch der Zeitraum zwischen der tatsächlichen Beendigung der Arbeitsleistung und dem in einem Kündigungsschutzprozess festgestellten Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. BSG vom 25.9.1981 BSGE 52, 152).
Derartige Sachverhalte gewährleisten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 24.9.2008 a.a.O.) in einem für die Annahme einer Beschäftigung ausreichendem Maß gleichermaßen eine gemeinsame Bestätigung des vertraglichen Bandes wie insbesondere ein hinreichendes Substitut für die Arbeitspflicht, ohne dass es auf die Wiederaufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung entscheidend ankommt.
- OVG Brandenburg, 27.05.1998 - 4 A 133/97
Berechnung der Ausgleichsabgabe nach SchwbG: zum Arbeitsplatzbegriff - zur …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
31 Umfasst sind nach der Rechtsprechung auch Arbeitsverhältnisse, bei denen die Beschäftigten in Kurzarbeit stehen (vgl. OVG Thüringen vom 6.7.1995 ThürVBl 1996, 11; OVG Brandenburg vom 27.5.1998 Az. 4 A 133/97 ), weil originärer Zweck die Erhaltung des Arbeitsplatzes sei und es auf die ständige Besetzung des Arbeitsplatzes nicht ankomme (…zustimmend: Trenk-Hinterberger, a.a.O., § 73 RdNr. 10;… Düwell, a.a.O., § 73 RdNr. 22; Knittel, SGB IX, Stand: April 2011, § 73 RdNr. 17).Die bisherigen Arbeitgeber übernahmen dabei durch die formelle Aufrechterhaltung der Arbeitsverhältnisse quasi eine staatliche Aufgabe für die noch nicht funktionierenden Arbeitsämter (vgl. OVG Brandenburg vom 27.5.1998 Az. 4 A 133/97).
Billigkeitserwägungen, die darüber hinaus eine analoge Anwendung von § 73 Abs. 3 SGB IX rechtfertigen könnten (vgl. zur analogen Anwendung von § 7 Abs. 3 SchwbG i.d.F. vom 26.8.1986: OVG Brandenburg vom 27.5.1998, a.a.O.), sind hier schon deshalb nicht erforderlich, weil die Klägerin in Gewinnerzielungsabsicht tätig ist.
- BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Bei der Beschäftigungspflicht und der Erhebung der Ausgleichabgabe im Schwerbehindertenrecht steht nicht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund, sondern ihre Antriebs- und Ausgleichsfunktion (vgl. BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 139, vom 1.10.2004 NJW 2005, 737 und vom 10.11.2004 NVwZ 2005, 321).Allein vor diesem besonderen Hintergrund hat das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (…a.a.O.) bei der "Kurzarbeit Null" in den neuen Bundesländern weder eine Antriebs- noch eine Ausgleichsfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 26.5.1981 a.a.O., vom 1.10.2004 a.a.O. …und vom 10.11.2004 a.a.O.) als gegeben angesehen.
Auch bei einem Unternehmen, das etwa nach seinem Gegenstand und seiner Organisation Schwerbehinderte nicht beschäftigen bzw. nicht finden kann, betrifft das lediglich die Antriebs-, nicht aber die Ausgleichsfunktion (vgl. BVerfG vom 1.10.2004 a.a.O.).
- BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Die Fallkonstellationen der Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. BayLSG vom 21.1.2010 Az. L 9 AL 489/05 zur Altersteilzeit in der Freistellungsphase; vgl. nunmehr § 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX) und des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 18.9.1973 BSGE 36, 161 zur Freistellung von der Arbeitsleistung, vom 25.9.1981 BSGE 52, 152 zum Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 zur entgeltlichen Freistellung bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses) seien aber mit der vorliegenden Betreuung in der Transfergesellschaft nicht vergleichbar.Das folge auch aus den Regelungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a SGB IV. Das gelte auch dann, wenn eine Wiederaufnahme der Arbeit nicht vorgesehen sei (vgl. BSG vom 25.9.1981 a.a.O. …und vom 25.10.1990 a.a.O.).
Beispiele in der Rechtsprechung sind etwa der Verzicht auf die Arbeitsleistung bis zum Wirksamwerden einer Kündigung (vgl. BSG vom 24.9.2008 NZA-RR 2009, 272, m.w.N.; vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 …und vom 18.9.1973 a.a.O.) und auch der Zeitraum zwischen der tatsächlichen Beendigung der Arbeitsleistung und dem in einem Kündigungsschutzprozess festgestellten Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. BSG vom 25.9.1981 BSGE 52, 152).
- BSG, 25.10.1990 - 12 RK 40/89
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Die Fallkonstellationen der Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. BayLSG vom 21.1.2010 Az. L 9 AL 489/05 zur Altersteilzeit in der Freistellungsphase; vgl. nunmehr § 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX) und des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 18.9.1973 BSGE 36, 161 zur Freistellung von der Arbeitsleistung, vom 25.9.1981 BSGE 52, 152 zum Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 zur entgeltlichen Freistellung bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses) seien aber mit der vorliegenden Betreuung in der Transfergesellschaft nicht vergleichbar.Das folge auch aus den Regelungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a SGB IV. Das gelte auch dann, wenn eine Wiederaufnahme der Arbeit nicht vorgesehen sei (…vgl. BSG vom 25.9.1981 a.a.O. und vom 25.10.1990 a.a.O.).
Beispiele in der Rechtsprechung sind etwa der Verzicht auf die Arbeitsleistung bis zum Wirksamwerden einer Kündigung (vgl. BSG vom 24.9.2008 NZA-RR 2009, 272, m.w.N.; vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 …und vom 18.9.1973 a.a.O.) und auch der Zeitraum zwischen der tatsächlichen Beendigung der Arbeitsleistung und dem in einem Kündigungsschutzprozess festgestellten Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. BSG vom 25.9.1981 BSGE 52, 152).
- BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72
Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Die Fallkonstellationen der Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. BayLSG vom 21.1.2010 Az. L 9 AL 489/05 zur Altersteilzeit in der Freistellungsphase; vgl. nunmehr § 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX) und des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 18.9.1973 BSGE 36, 161 zur Freistellung von der Arbeitsleistung, vom 25.9.1981 BSGE 52, 152 zum Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 zur entgeltlichen Freistellung bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses) seien aber mit der vorliegenden Betreuung in der Transfergesellschaft nicht vergleichbar.Ein (versicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis kann nach der Rechtsprechung auch ohne Arbeitsleistung bestehen, wenn - wie hier - ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag vorliegt, auf Grund dessen dem dienstbereiten Arbeitnehmer ein Entgelt geschuldet wird (vgl. BSG vom 18.9.1973 BSGE 36, 161).
Beispiele in der Rechtsprechung sind etwa der Verzicht auf die Arbeitsleistung bis zum Wirksamwerden einer Kündigung (vgl. BSG vom 24.9.2008 NZA-RR 2009, 272, m.w.N.; vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 und vom 18.9.1973 a.a.O.) und auch der Zeitraum zwischen der tatsächlichen Beendigung der Arbeitsleistung und dem in einem Kündigungsschutzprozess festgestellten Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. BSG vom 25.9.1981 BSGE 52, 152).
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Mit Blick auf das Interesse, möglichst viele schwerbehinderte Arbeitnehmer auf einen (Pflicht-)Arbeitsplatz zu vermitteln, bedarf es keiner weitergehenden Differenzierung (vgl. BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1252;… BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).Einer weiteren Differenzierung bedarf es nicht, weil dem Gesetzgeber bei der Bewältigung von Massenvorgängen, um die es sich bei der Ermittlung und Einziehung der Ausgleichsabgabe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch handelt, Typisierungen und Generalisierungen gestattet sind (vgl. BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1252;… BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93
Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Auch sind nach § 7 Abs. 2 SGB IV betriebliche Bildungsmaßnahmen dem Begriff der Beschäftigung gleichgesetzt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 13.11.2003 Az. L 7 U 777/03 ; offengelassen: BSG vom 10.3.1994 BSGE 74, 96 …und vom 14.9.2010 a.a.O.).(vgl. BSG vom 14.9.2010 NZA-RR 201, 319 und vom 10.3.1994 BSGE 74, 96).
- BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber würden nicht erbracht (Hinweis auf Arbeitnehmerbegriff: BVerwG vom 8.3.1999 NZA 1999, 826).Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. nur BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 und vom 8.3.1999 NZA 1999, 826;… BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 13.11.2003 - L 7 U 777/03
Unfallversicherungsschutz von Personen in Beschäftigungs- und …
- VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren) …
- BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84
Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die …
- BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …
- LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
Schwerbehindertenrecht - Feststellung der Zahl der Arbeitsplätze iS des § 73 SGB …
- BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 22/02 R
Krankenversicherung - Altersteilzeit - Freistellungsphase - entgeltliche …
- LSG Bayern, 17.12.2009 - L 14 R 679/08
Altersrente für langjährig Versicherte - Rentenberechnung - beitragsgeminderte …
- VGH Bayern, 13.03.2001 - 12 B 98.1813
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
Ausgleichsabgabe - Arbeitgeberbegriff im Schwerbehindertenrecht
- VGH Bayern, 21.09.2009 - 4 BV 07.498
Säumniszuschlag; Nichtiger Gewerbesteuermessbescheid; Rechtswidriger …
- BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe - …