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   VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78   

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VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78 (https://dejure.org/2023,10485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2023 - 11 CS 23.78 (https://dejure.org/2023,10485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2023 - 11 CS 23.78 (https://dejure.org/2023,10485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 7, Abs. 8, § 46 Abs. 1, Anlage 4 Nr. 9.4, Nr. 9.6
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei ärztlich verordneter Einnahme von Medizinalcannabis

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannabispatient, Missbräuchliche Einnahme von Medizinalcannabis, Verkehrsteilnahme nach Mischkonsum von Medizinalcannabis und Alkohol, Feststehende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, Austausch der Rechtsgrundlagen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsteilnahme nach Mischkonsum von Medizinalcannabis und Alkohol: Fahrerlaubnisentzug? ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 22.8.2022 - 11 CS 22.1202 - BeckRS 2022, 22199 Rn. 25; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).

    Eine missbräuchliche Einnahme, die z.B. bei einer Einnahme des Medikaments in zu hoher Dosis oder entgegen der ärztlichen Verschreibung angenommen werden kann, beurteilt sich nach Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV und schließt danach die Fahreignung aus (BayVGH, B.v. 16.1.2020, a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Zur Begründung hat der Senat dabei auf die Handlungsempfehlung zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation verwiesen, wonach der zusätzliche Einfluss von Alkohol bei der Verkehrsteilnahme aufgrund der damit verbundenen erheblichen Steigerung des Unfallrisikos generell auszuschließen ist (vgl. Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 440/447; s. dazu auch Health Canada, Information for Health Care Professionals, Cannabis [marihuana, marijuana] and the cannabinoids, 2018, S. 172 ff., abrufbar unter www.canada.ca; zur additiven, möglicherweise sogar synergistischen Wirkungen des Mischkonsums vgl. zudem BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 21).

    Ein fahrerlaubnisrelevanter Mischkonsum von Medizinalcannabis und Alkohol setzt folglich in zeitlicher Hinsicht eine Einnahme der Substanzen voraus, die zu einer Wirkungskumulation führen kann (so BVerwG, U.v. 14.11.2013, a.a.O. Rn. 26 zu Mischkonsum von nichtmedizinischem Cannabis und Alkohol).

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Insoweit definieren Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV speziellere Anforderungen für Eignungsmängel, die aus dem Gebrauch psychoaktiver Arzneimittel resultieren (BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - ZfSch 2019, 414 Rn. 23 m.w.N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Mischkonsum von Medizinalcannabis und Alkohol im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme als missbräuchliche Einnahme im Sinne der Nr. 9.4 der Anl. 4 zur FeV anzusehen bzw. einer solchen gleichzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - ZfSch 2019, 414 Rn. 35, 38; s. zum Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen auch die Handlungsempfehlung zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 440/444).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Denn dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - DAR 1998, 466 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 = juris Rn.13; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Denn dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - DAR 1998, 466 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 16 B 1544/18

    Voraussetzungen für die Annahme der Wiedererlangung der Kraftfahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 22.8.2022 - 11 CS 22.1202 - BeckRS 2022, 22199 Rn. 25; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Denn dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - DAR 1998, 466 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 13 S 330/22

    Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78
    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 22.8.2022 - 11 CS 22.1202 - BeckRS 2022, 22199 Rn. 25; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).
  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 11 ZB 18.2066

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich der Entziehung der

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2220

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 11 CS 24.70

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde,

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018 [https://dgvm-verkehrsmedizin.de/wp-content/uploads/2019/10/Handlungsempfehlung-_Cannabismedikation_v2_Stand-15.08.2018.pdf]; BayVGH, B.v. 5.1.2024 - 11 CS 23.1818 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2023 - 11 ZB 23.152 - juris Rn. 16; B.v. 2.5.2023 - 11 CS 23.78 - juris Rn. 15; VGH BW, U.v. 27.9.2023 - 13 S 517/23 - DAR 2024, 38 Rn. 29 f.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVG Rn. 62a).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Die Dauerbehandlung des Klägers mit Medizinal-Cannabis führt grundsätzlich nur dann nicht im Sinne von Nummer 9.6 der Anlage 4 der FeV zum Verlust der Fahreignung wegen regelmäßigen Konsums (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Beschlüsse des Senats vom 16.01.2023 - 13 S 330/22 - juris Rn. 6 [hierzu Thielmann/Dietrich, GuP 2023, 100] und vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2023 - 11 CS 23.78 - juris Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 2 StVG Rn. 62a).
  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 6 S 23.1741

    Sofortverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Umschreibung kosovarische in

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch nicht unter anderen Gesichtspunkten aufrechterhalten werden (vgl. hierzu etwa: BVerwG, B.v. 29.7.2019 - 2 B 19/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v 2.5.2023 - 11 CS 23.78 - juris Rn. 23).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2023 - 6 L 176/23
    Erst Recht gilt dies, wenn eine kombinierte Rauschwirkung im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 11 CS 23.78 - juris, Rdnrn. 18 und 20; VG München, Beschluss vom 5. März 2020 - M 6 S 20.732 - juris, Rdnrn. 2 und 30).
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