Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 CS 14.739   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12665
VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 CS 14.739 (https://dejure.org/2014,12665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2014 - 22 CS 14.739 (https://dejure.org/2014,12665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 22 CS 14.739 (https://dejure.org/2014,12665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung einer Biogasanlage durch Erhöhung der Einsatzstoffmenge; Anspruch eines Eigentümers auf den Wert und der unbeeinträchtigten Nutzbarkeit des Grundstücks hinsichtlich der Formaldehydemissionen und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung einer Biogasanlage durch Erhöhung der Einsatzstoffmenge; Anspruch eines Eigentümers auf den Wert und der unbeeinträchtigten Nutzbarkeit des Grundstücks hinsichtlich der Formaldehydemissionen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 CS 14.739
    Das in § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG enthaltene Tatbestandsmerkmal, dass u. a. die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten nach § 5 BImSchG "sichergestellt" sein muss, bedeutet allerdings nicht, dass das Nichtüberschreiten verbindlicher Grenzwerte mit zweifelsfreier Sicherheit festzustehen hat und auch sonst keine nur denkbare Möglichkeit der Herbeiführung schädlicher Umwelteinwirkungen bestehen darf (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.1978 - 1 C 102.76 - BVerwGE 55, 250/254).

    Vielmehr müssen Risiken, die als solche erkannt sind, "mit hinreichender, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein" (BVerwG, U.v. 17.2.1978 a.a.O. S. 254).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 CS 14.739
    Diese Voraussetzung ist bei Personen im Einwirkungsbereich einer emittierenden Anlage hinsichtlich solcher Emissionsgrenzwerte zu bejahen, die der Minimierung gesundheitlicher Risiken dienen, solange für potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe keine Immissionsgrenzwerte bestimmt sind (BVerwG, U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 - BVerwGE 119, 329/333).
  • VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung einer Biogasanlage

    Auf Beschwerde des Klägers änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. Juni 2014 (Az.: 22 CS 14.739) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg ab.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat dazu ausgeführt, dies könne nur so verstanden werden, dass die Anlage nach Überzeugung des Umweltingenieurs (auch) nach Durchführung der beantragten Änderungen den Anforderungen entsprechen werde, die sich aus dieser der Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche dienenden technischen Norm ergebe (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 19).

    Insbesondere hat er nach wie vor nicht geltend gemacht, dass nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Nutzern des Wohnmobilstellplatzes hervorgerufen würden, die wegen einer hierdurch bewirkten Verminderung der Wertschätzung dieses Stellplatzes beim Publikum Umsatzeinbußen beim Betreiber des Stellplatzes nach sich zögen und dieser diese wirtschaftlichen Nachteile an den Kläger weiterreichen würde (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 20).

    (Nur) in Bezug auf den in Nr. 5.4.1.4 der TA Luft enthaltenen Emissionsgrenzwert für Formaldehyd von 60 mg/m 3 ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof von Drittschutz ausgegangen (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 28, 38).

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 29 ff.) angesichts entsprechender Hinweise des Beklagten im dem angefochtenen Bescheid gerügte Unsicherheit besteht nicht mehr.

    Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass diese Messungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 40) erfolgt sind.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu dieser Frage im Wesentlichen ausgeführt (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 24 f.), dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in ihrer Eigenschaft als zuständige Berufsgenossenschaft und damit als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung die aus ihrer Sicht u.a. zur Vermeidung von Vergiftungen und Explosionen erforderlichen Schutzvorkehrungen gegenüber dem Beklagten in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2013 aufgelistet hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

    Im Rahmen des Minimierungsgebots endet die Schutzpflicht regelmäßig dort, wo aufgrund sachverständiger Risikoabschätzung die Irrelevanz einer von der Anlage verursachten Immissionszusatzbelastung durch potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe anzunehmen ist (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19/02 - a.a.O.; Senatsurteil vom 18.12.2001 - 10 S 2184/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 02.06.2014 - 22 CS 14.739 - juris; zweifelnd OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 11 S 83.06 - juris).

    Der in der Nummer 5.4.1.4 der TA Luft festgesetzte Emissionsgrenzwert für Formaldehyd ist vor diesem Hintergrund als drittschützend anzusehen (BayVGH, Beschluss vom 02.06.2014 - 22 CS 14.739 - a.a.O.; vgl. auch Senatsurteil vom 18.12.2001 - 10 S 2184/99 - a.a.O.).

    Sind die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an den Explosions- und Brandschutz und die Betriebssicherheit erfüllt, besteht in aller Regel kein darüber hinausgehender Nachbarschutz für Personen, die nicht in der Anlage tätig sind (vgl. BayVGH Beschluss vom 02.06.2014 - 22 CS 14.739 - juris; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.07.2008 - 1 LA 39/08 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1487/14

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 -, BVerwGE 55, 250 = juris Rn. 33; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 22 CS 14.739 -, juris Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 10 S 473/14 -, juris Rn. 15; Jarass, BImSchG, 10. Auflage 2013, § 6 Rn. 12; enger Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: November 2014, § 6 BImSchG Rn. 19 "eindeutig und ohne verbleibenden ernsthaften Zweifel".

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 22 CS 14.739 -, juris Rn. 33; Scheidler, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand: Dezember 2014, § 6 BImSchG Rn. 30.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1577/14

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 -, BVerwGE 55, 250 = juris Rn. 33; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 22 CS 14.739 -, juris Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 10 S 473/14 -, juris Rn. 15; Jarass, BImSchG, 10. Auflage 2013, § 6 Rn. 12; enger Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: November 2014, § 6 BImSchG Rn. 19 "eindeutig und ohne verbleibenden ernsthaften Zweifel".

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 22 CS 14.739 -, juris Rn. 33; Scheidler, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand: Dezember 2014, § 6 BImSchG Rn. 30.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - 2 M 69/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung für eine Aufschüttung

    Dies gilt erst Recht, wenn die Genehmigungsbehörde in dem Genehmigungsbescheid keine Festlegungen dazu trifft, ob und ggf. welche Maßnahmen ergriffen werden, falls sich nachträglich herausstellt, dass die offen gebliebenen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.09.1998 - 20 ZB 98.2402 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 02.06.2014 - 22 CS 14.739 -, juris RdNr. 37; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 17.06.2005 - 2 L 264/02 -, juris RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 22 ZB 16.2031

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    Der Kläger beruft sich zur Begründung seiner Rechtsansicht maßgeblich auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juni 2014 - 22 CS 14.739.

    Der Nebenbestimmung Nr. 3.3.2.5.4 kann nicht entnommen werden, dass das Landratsamt die Möglichkeit des motornahen nachträglichen Anbaus eines Oxidationskatalysators in die Abgasleitung deshalb gefordert hat, weil es nicht damit gerechnet hätte, dass mit einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Maßstab BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 33 m.w.N.) eine Überschreitung dieses Grenzwerts ausgeschlossen sei.

  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855

    Erfolgloses Rechtsschutzverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Nur ausnahmsweise - beim Fehlen entsprechender Immissionsgrenzwerte - sind in der Rechtsprechung Emissionsgrenzwerte aus dem 5. Abschnitt der TA Luft 2002, die der Minimierung gesundheitlicher Risiken dienen, als drittschützend angesehen worden (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - juris Rn. 38; VGH BW, U.v. 12.3.2015 - 10 S 1169.13 - juris Rn. 67).
  • VG Ansbach, 28.04.2022 - AN 3 K 20.01168

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen

    Vielmehr müssen Risiken, die als solche erkannt sind, mit hinreichender, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 23.04.2015 - Au 4 E 15.232

    Im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren mit Einverständnis des Antragstellers

    Damit ist nicht davon auszugehen, dass die Einhaltung der im Bescheid festgelegten Grenzwerte unsicher wäre und deshalb durch Messungen - auf die vom Antragsteller begehrte Art und Weise - erst bestätigt werden müsste (zu einer solchen Konstellation BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - juris Rn. 27 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht