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   VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802   

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https://dejure.org/2020,83728
VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802 (https://dejure.org/2020,83728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2020 - 22 CS 20.802 (https://dejure.org/2020,83728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 22 CS 20.802 (https://dejure.org/2020,83728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Verkehrsunfall, Leistungen, Freiheitsstrafe, Sofortvollzug, Gewerbeuntersagung, Beschwerde, Bescheid, Vollziehung, Untersagung, Ermessensentscheidung, Antragsteller, Unfall, Pkw, Halter, aufschiebenden Wirkung, sofortige Vollziehung, Wiederherstellung der aufschiebenden ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9).

    Ist ein strafrechtlich geahndetes persönliches Fehlverhalten des Gewerbetreibenden Anlass für die Prüfung einer Gewerbeuntersagung, so kann Grundlage der Untersagung nicht das Strafurteil, sondern nur das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu dem Urteil geführt hat, sein (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10).

    Die Gewerbebehörden und Verwaltungsgerichte müssen in eigener Verantwortung prüfen, ob die der Bestrafung zugrundeliegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine günstige, die Aussetzung einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit führt, weil sich die Sozialprognose nur auf das zukünftige strafrechtsrelevante Verhalten bezieht, aber nicht demselben Maßstab wie die gewerberechtlich gebotene Prognose folgt (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 17. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Dabei müsste es sich nach der Rechtsprechung zu den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechenden Untersagungsverfügungen um einen extremen Ausnahmefall handeln, der unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ein Abweichen von der vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelfolge erfordern würde (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33/94 - juris Rn. 3).

    Ihm ist vielmehr zuzumuten, sich um eine (neue) abhängige Beschäftigung zu bemühen und auf diese Weise den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26), zumal er ohnehin bisher schon neben der gewerblichen Tätigkeit einer abhängigen Tätigkeit nachgegangen war.

  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594.03 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 34).

    Auch unter Berücksichtigung dessen können das Interesse am Erlass und das besondere Interesse am sofortigen Vollzug des Verwaltungsakts allerdings auf dasselbe Ziel gerichtet sein und daher zusammenfallen, wenn schon der Erlass des Verwaltungsakts als solcher zur Abwehr entsprechender konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 35 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 28; B.v. 21.8.2012 - 22 C 12.1256 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Allerdings müssen die Tatsachen, auf die die Unzuverlässigkeit gestützt werden soll, gewerbebezogen sein, d.h. sie müssen sich auf die ordnungsgemäße Führung des in Rede stehenden Gewerbes auswirken (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.12.1994 - 1 B 234/94 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594.03 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 22 C 12.1256

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 28; B.v. 21.8.2012 - 22 C 12.1256 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802
    Dabei müsste es sich nach der Rechtsprechung zu den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechenden Untersagungsverfügungen um einen extremen Ausnahmefall handeln, der unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ein Abweichen von der vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelfolge erfordern würde (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33/94 - juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.380

    Gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit bei Vermögensdelikten (Mitwirkung an

    Die hiergegen erhobene Beschwerde beim BayVGH (Az. 22 CS 20.802) wurde mit Beschluss vom 2. Juni 2020 zurückgewiesen.
  • VG Potsdam, 26.10.2023 - 3 L 470/23
    Bei Vermögensdelikten ist daher der von § 35 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) geforderte Gewerbebezug generell für alle Gewerbezweige zu bejahen (VGH München, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 22 CS 20.802 -, juris Rn. 37; vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2022 - 22 ZB 21.229 -, juris Rn. 17; Urteil vom 20. Februar 2014 - 22 BV 13.1909 -, juris Rn. 28).
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