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   VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971   

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VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971 (https://dejure.org/2015,18057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2015 - 14 CE 15.971 (https://dejure.org/2015,18057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 14 CE 15.971 (https://dejure.org/2015,18057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Einbehaltung der Dienstbezüge, die das Ruhegehalt übersteigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbehalt der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung i.R.d. Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit

  • rewis.io

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung- Einbehalt von Dienstbezügen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 47 Abs. 4 S. 2; BBG § 48 Abs. 1 S. 1-2
    Einbehalt der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung i.R.d. Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971
    Durch diese generalisierende Regelung, durch die die Sonderregelung in § 4 Abs. 4 PostPersRG (i.d.F. vom 14.9.1994) zu Betriebs- und Vertrauensärzten für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen überflüssig wurde (vgl. BT-Drs. 14/7064 S. 49 und 54; BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 19), hat es der Gesetzgeber ausdrücklich der Entscheidung der obersten Dienstbehörde überlassen, auch angestellte oder verbeamtete (Vertrauens-)Ärzte durch Aufnahme in eine Gutachterliste mit Begutachtungen zur Feststellung der Dienstfähigkeit beauftragen zu können (vgl. BT-Drs. 14/7064 S. 54).

    Da Antragsteller und Antragsgegnerin auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens gegen die Disziplinarverfügung keinen Einfluss haben, war es zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 10), d.h. hier zum Zeitpunkt des Erlasses der Zurruhesetzungsverfügung, nicht offensichtlich unrichtig, bei der zugrundeliegenden ärztlichen Prognose davon auszugehen, dass nicht absehbar sei, wann die für den Antragsteller belastenden Umstände geklärt werden könnten.

  • VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520

    Einstweilige Anordnung zur Auszahlung der ungekürzten Bezüge: Anordnungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971
    Das Verwaltungsgericht hat bei der Beurteilung des Antrags einen zutreffenden Prüfungsmaßstab zu Grunde gelegt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 26 ff. zum bay. Recht) und diesen beanstandungsfrei angewendet.

    Insoweit erscheint es angemessen, einen sechsmonatigen Differenzbetrag zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • Drs-Bund, 09.10.2001 - BT-Drs 14/7064
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971
    Mit § 46a Abs. 1 Satz 1 BBG a.F., der durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 eingefügten und in den entscheidenden Passagen gleichlautenden Vorgängerregelung zu § 48 Abs. 1 Satz 1 BBG, sollte ebenso wie mit der zeitgleich vorgenommenen Erweiterung des § 43 Abs. 1 BBG a.F. den zuständigen Dienststellen die Möglichkeit eröffnet werden, das Fachwissen anderer Ärzte als Amtsärzte zu nutzen, die sich beispielsweise in ihrer bisherigen Praxis mit der Frage der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit von Arbeitnehmern befasst und so besondere Erfahrungen mit den Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Arbeitsfähigkeit und den Arbeitseinsatz gesammelt haben (vgl. BT-Drs. 14/7064 S. 49 f).

    Durch diese generalisierende Regelung, durch die die Sonderregelung in § 4 Abs. 4 PostPersRG (i.d.F. vom 14.9.1994) zu Betriebs- und Vertrauensärzten für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen überflüssig wurde (vgl. BT-Drs. 14/7064 S. 49 und 54; BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 19), hat es der Gesetzgeber ausdrücklich der Entscheidung der obersten Dienstbehörde überlassen, auch angestellte oder verbeamtete (Vertrauens-)Ärzte durch Aufnahme in eine Gutachterliste mit Begutachtungen zur Feststellung der Dienstfähigkeit beauftragen zu können (vgl. BT-Drs. 14/7064 S. 54).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12

    Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971
    Im Übrigen hat es der Antragsteller in der Hand, im Widerspruchsverfahren durch eine fundierte fachärztliche Stellungnahme begründete Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit des postbetriebsärztlichen Gutachtens zu liefern (vgl. OVG NW, B.v. 17.4.2013 - 1 B 1282.12 - IÖD 2013, 110 Rn. 8 f.) oder durch Erhebung einer Untätigkeitsklage (§ 75 Satz 1 Alt. 1 VwGO) die gerichtliche Prüfung seiner Zurruhesetzungsverfügung beschleunigt herbeizuführen.
  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Bundesbeamtengesetz

    Eine Abweichung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils von den vom Kläger genannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Mai 2014 - 6 CS 14.624 - bzw. vom 2. Juli 2015 - 14 CE 15.971 - ist ebenfalls nicht den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, da erneut kein der Divergenz fähiger Rechtssatz benannt wird, mit dem die Vorinstanz einem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgestellten abstrakten Rechtssatz widersprochen hätte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2019 - 4 S 24.19

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes zur Auszahlung der Dienstbezüge ohne

    Sie ist nicht entbehrlich (so der Beschluss des Senats vom 22. April 2014 - OVG 4 S 11.14 - Beschlussabschrift S. 2 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 2 MB 23/18 - juris Rn. 7; VGH München, Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 14 CE 15.971 - juris Rn. 7 und vom 27. Januar 2017 - 3 CE 16.2155 - juris Rn. 7) im Hinblick auf die Höhe der monatlichen Kürzung (so aber anscheinend OVG Münster, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 14 und dementsprechend das Verwaltungsgericht im hier angegriffenen Beschluss).
  • VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in seiner Entscheidung vom 2. Juli 2015 (14 CE 15.971- juris Rn. 4) Folgendes aus:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; maßgebliche Sachlage;

    Ebenso wenig zeigt er Gründe auf, welche den von dem Verwaltungsgericht angewandten, auf § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG beruhenden und mit der obergerichtlichen Rechtsprechung im Einklang stehenden (s. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 14 CE 15.971 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.) Maßstab in Frage stellen könnten.
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