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   VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163   

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VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163 (https://dejure.org/2018,22986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2018 - 6 ZB 18.163 (https://dejure.org/2018,22986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 6 ZB 18.163 (https://dejure.org/2018,22986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBG § 44 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit; Feststellung der krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen eines Beamten

  • rewis.io

    Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 44 Abs. 1 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Bundesbeamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Ärztliche Begutachtung; Bahnarzt; Beamter; Sachverständigengutachten; Dienstposten; andere Tätigkeit; abstrakt-funktionelles Amt; Restleistungsvermögen; okuläre Myasthenie

  • rechtsportal.de

    BBG § 44 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßige Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit; Feststellung der krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 6 ZB 16.679 - juris Rn. 7).

    Gemessen an diesem Maßstab ist das Verwaltungsgericht mit überzeugenden Erwägungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Dienstherr im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 10 m.w.N.) - also bei Erlass des Widerspruchsbescheids vom 30. September 2016 - von einer dauernden Dienstunfähigkeit des Klägers ausgehen durfte (und musste), im Übrigen aber auch eine Dienstunfähigkeit nach der Vermutungsregel des § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG annehmen konnte.

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163
    Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit des Beamten kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - ZBR 2015, 379 ff.).

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d.h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, darstellen als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, seinen dienstlichen Anforderungen weiter zu genügen (vgl. BVerwG, U.v.19.3.2015 - 2 C 37.13 - NVwZ-RR 2015, 625 Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699

    Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2017 - RO 1 K 16.1699 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163
    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer zumindest ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 6 ZB 16.679

    Zwangspensionierung wegen Dienstunfähigkeit - Erfolgloser

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 6 ZB 16.679 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163
    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer zumindest ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163
    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 26.11.2018 - 14 K 3619/16

    Versetzung eines Bundesbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Grund

    Nach § 48 Abs. 2 BBG sollen nur die tragenden Gründe des Gutachtens und nicht das komplette Gutachten an die Behörde bekannt gegeben werden, soweit deren Kenntnis für diese unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.06.2018 - 6 ZB 18.163 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699 -, juris Rn. 80).
  • VGH Bayern, 02.09.2019 - 6 ZB 19.623

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 2).

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v 16.11.2017 - 2 A 5.16 - juris Rn. 21; U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 6 ZB 18.2115 - Rn. 5; B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 ZB 19.1076

    Voraussetzungen der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 2).

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v 16.11.2017 - 2 A 5.16 - juris Rn. 21; U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 6 ZB 18.2115 - Rn. 5; B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 6 ZB 18.2176

    Feststellung der Dienstunfähigkeit als Voraussetzung einer Ruhestandsversetzung

    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 2).

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 6 ZB 18.2115 - Rn. 5; B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 6 ZB 18.2115

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 2).

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin zugeordnet und gesundheitlich für sie geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 4 S 2612/20

    Suchpflicht des Dienstherrn bei einem schwerbehinderten Beamten;

    Nicht anwendbar ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die Vorschrift des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG, die eine eng auszulegende Ausnahmeregelung zu § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG darstellt und lediglich solche Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens zum Streitgegenstand haben; Streitigkeiten, in denen die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht, werden hiervon nicht erfasst (OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2020 - 1 A 2831/17 -, Juris Rn. 11 f.; BVerwG, Beschluss vom 30.07.2009 - 2 B 30.09 -, Juris Rn. 2f. [zu den Vorgängerregelungen des § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 GKG a. F.]; a.A. (ohne Begründung) Bay. VGH, Beschluss vom 02.07.2018 - 6 ZB 18.163 -, Juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184

    Dienstunfähigkeit bei paranoider Schizophrenie

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin zugeordnet und gesundheitlich für sie geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.17

    Vesetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; U.v. 16.11.2017 - 2 A 5.16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5, B.v. 2.9.2019 - 6 ZB 19.623 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; B.v. 27.11.2018 - 6 ZB 18.2115 - juris Rn. 5).

  • VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5; B.v. 6.12.2018 - 6 ZB 18.2176 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 29.06.2021 - 6 CE 21.896

    Kein Anspruch eines beamteten Briefzustellers auf Zuweisung eines festen

    "Anweisungen" kann er dem Dienstherrn dagegen nicht geben (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 6 ZB 18.2115 - Rn. 5; B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2023 - 6 ZB 22.2655

    Versetzung eines Posthauptsekretärs in den vorzeitigen Ruhestand

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