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   VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719   

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VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719 (https://dejure.org/2007,17971)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719 (https://dejure.org/2007,17971)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2007 - 23 BV 07.719 (https://dejure.org/2007,17971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des Tätigwerdens eines Landesamtes für Umwelt (LfU) bei der Nachweisführung der Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle als Amtshandlung; Begriff der fakultativen und obligatorischen Nachweispflicht; Kontrolltätigkeit des ...

  • Judicialis

    KG Art. 1; ; KG Art. 6; ; KrW-/AbfG § 43; ; NachwV § 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719
    Die Kontrolltätigkeit des LfU ist demzufolge für die Klägerin nicht bedeutungslos, sondern Voraussetzung, um überhaupt eine Entsorgung dieser Abfälle vornehmen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH vom 10.12.1962 a.a.O.; BVerwG vom 25.8.1999 NVwZ 2000, 74; BVerfG vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176; vom 19.3.2003 NVwZ 2003, 715).

    Die Kontrolltätigkeit des LfU ist demzufolge für die Klägerin nicht bedeutungslos, sondern Voraussetzung, um überhaupt eine Entsorgung dieser Abfälle vornehmen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH vom 10.12.1962 a.a.O.; BVerwG vom 25.8.1999 NVwZ 2000, 74; BVerfG vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176; vom 19.3.2003 NVwZ 2003, 715).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719
    Die Kontrolltätigkeit des LfU ist demzufolge für die Klägerin nicht bedeutungslos, sondern Voraussetzung, um überhaupt eine Entsorgung dieser Abfälle vornehmen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH vom 10.12.1962 a.a.O.; BVerwG vom 25.8.1999 NVwZ 2000, 74; BVerfG vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176; vom 19.3.2003 NVwZ 2003, 715).

    Die Kontrolltätigkeit des LfU ist demzufolge für die Klägerin nicht bedeutungslos, sondern Voraussetzung, um überhaupt eine Entsorgung dieser Abfälle vornehmen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH vom 10.12.1962 a.a.O.; BVerwG vom 25.8.1999 NVwZ 2000, 74; BVerfG vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176; vom 19.3.2003 NVwZ 2003, 715).

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.720

    Die Überwachung der Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719
    Gericht: VGH Aktenzeichen: 23 BV 07.720 Sachgebietsschlüssel: 1022.

    23 BV 07.720 Großes Verkündet am 2. August 2007 Au 4 K 06.827 Staatswappen Schwarz als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

  • VG Augsburg, 07.02.2007 - Au 4 K 06.827
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Urteil des 23. Senats vom 2. August 2007 (VG Augsburg, Entscheidung vom 7. Februar 2007, Az.: Au 4 K 06.827).

    23 BV 07.720 Großes Verkündet am 2. August 2007 Au 4 K 06.827 Staatswappen Schwarz als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.) Nr. 2 Ziffer 6.11 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses sehe eine Rahmengebühr von 7 bis 50 Euro vor.

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, bei juris; VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448, 449; VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2007 - Au 4 K 06.918 -, bei juris) Dieser Anforderung werde weder das Urteil des VGH München (vom 02.08.2007 - 23 Bv 07.719 -) noch der Beschluss des BVerwG (vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 -) und auch nicht das Urteil des OVG Koblenz (vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -) gerecht.

    (Bayer. VGH, Urteile vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719 und 720 -) Demgegenüber betrage der Rahmen im Saarland zwischen 7, 00 EUR und 50, 00 EUR und damit Beträge, die von dem Aufwand weit entfernt lägen.

    In Bezug auf diese Entscheidung ist hervorzuheben, dass das Bayerische VG Augsburg erstinstanzlich noch der Einschätzung der Klägerin gefolgt war und erst mit den Urteilen des Bayer. VGH vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719, 07.720 und 07.835 - im Berufungsverfahren abgeändert wurde.

    Zu der erforderlichen Außenwirkung hat der Bayerische VGH in seinen Urteilen vom 02.08.2007, a.a.O., ausgeführt, dass diese zum einen bereits in der Kenntnis der Klägerin liege, dass für die Beseitigung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ein obligatorisches Nachweisverfahren vorgeschrieben sei, womit eine ständige Kontrolle des Entsorgungsvorgangs durch die zuständige Behörde sichergestellt werde.

    Zu dem weiteren Einwand der Klägerin, die Überwachung der Entsorgung besonders gefährlicher Abfälle liege ausschließlich im öffentlichen und nicht im Interesse des Abfallerzeugers hat der Bayerische VGH in seinen Urteilen vom 02.08.2007, a.a.O., ausgeführt, es sei zwar sicherlich richtig, dass das Tätigwerden des LfU überwiegend im öffentlichen Interesse liege.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.) Nr. 2 Ziffer 6.11 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses sehe eine Rahmengebühr von 7 bis 50 Euro vor.

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, bei juris; VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448, 449; VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2007 - Au 4 K 06.918 -, bei juris) Dieser Anforderung werde weder das Urteil des VGH München (vom 02.08.2007 - 23 Bv 07.719 -) noch der Beschluss des BVerwG (vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 -) und auch nicht das Urteil des OVG Koblenz (vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -) gerecht.

    (Bayer. VGH, Urteile vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719 und 720 -) Demgegenüber betrage der Rahmen im Saarland zwischen 7, 00 EUR und 50, 00 EUR und damit Beträge, die von dem Aufwand weit entfernt lägen.

    In Bezug auf diese Entscheidung ist hervorzuheben, dass das Bayerische VG Augsburg erstinstanzlich noch der Einschätzung der Klägerin gefolgt war und erst mit den Urteilen des Bayer. VGH vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719, 07.720 und 07.835 - im Berufungsverfahren abgeändert wurde.

    Zu der erforderlichen Außenwirkung hat der Bayerische VGH in seinen Urteilen vom 02.08.2007, a.a.O., ausgeführt, dass diese zum einen bereits in der Kenntnis der Klägerin liege, dass für die Beseitigung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ein obligatorisches Nachweisverfahren vorgeschrieben sei, womit eine ständige Kontrolle des Entsorgungsvorgangs durch die zuständige Behörde sichergestellt werde.

    Zu dem weiteren Einwand der Klägerin, die Überwachung der Entsorgung besonders gefährlicher Abfälle liege ausschließlich im öffentlichen und nicht im Interesse des Abfallerzeugers hat der Bayerische VGH in seinen Urteilen vom 02.08.2007, a.a.O., ausgeführt, es sei zwar sicherlich richtig, dass das Tätigwerden des LfU überwiegend im öffentlichen Interesse liege.

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.) Nr. 2 Ziffer 6.11 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses sehe eine Rahmengebühr von 7 bis 50 Euro vor.

    (OVG Koblenz, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719 -) Die SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) habe im Dezember 2009 ihre Gebühren auf 1, 60 Euro pro Begleitschein reduziert und angekündigt, die Gebühren nach Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens noch einmal zu senken.

    In Bezug auf diese Entscheidung ist hervorzuheben, dass das Bayerische VG Augsburg erstinstanzlich noch der Einschätzung der Klägerin gefolgt war und erst mit den Urteilen des Bayer. VGH vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719, 07.720 und 07.835 - im Berufungsverfahren abgeändert wurde.

    Zu der erforderlichen Außenwirkung hat der Bayerische VGH in seinen Urteilen vom 02.08.2007, a.a.O., ausgeführt, dass diese zum einen bereits in der Kenntnis der Klägerin liege, dass für die Beseitigung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ein obligatorisches Nachweisverfahren vorgeschrieben sei, womit eine ständige Kontrolle des Entsorgungsvorgangs durch die zuständige Behörde sichergestellt werde.

    Zu dem weiteren Einwand der Klägerin, die Überwachung der Entsorgung besonders gefährlicher Abfälle liege ausschließlich im öffentlichen und nicht im Interesse des Abfallerzeugers hat der Bayerische VGH in seinen Urteilen vom 02.08.2007, a.a.O., ausgeführt, es sei zwar sicherlich richtig, dass das Tätigwerden des LfU überwiegend im öffentlichen Interesse liege.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Unter einer Amtshandlung im Sinn des § 1 Abs. 1 LGebG a.F. hat der Senat in ständiger Rechtsprechung jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommene Handlung einer Behörde verstanden (Urt. v. 2.3.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029; Urt. v. 10.2.2005 - 2 S 2488/03 - VBlBW 20005, 314; ebenso BayVGH, Urt. v. 2.8.2007 - 23 BV 07.719 - Juris; OVG Niedersachen, Urt. v. 25.1.2007 - 11 LC 169/06 - NdsRpfl 2007, 131 zum bayerischen bzw. niedersächsischen Landesrecht).
  • OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11

    Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinen Urteilen vom 2.8.2007 - 23 BV 07.719, 07.720 und 07.835 - ausgeführt, dass eine behördliche Tätigkeit den Begriff der Amtshandlung erfülle, wenn sie in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben außerhalb des fiskalischen oder rein wirtschaftlichen Bereichs vorgenommen werde.

    - 23 BV 07.719, 720 und 835 -, juris Rdnrn. 40 ff. bzw. 46 ff. bzw. 50 ff.; ebenso Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: September 2012 -, § 4 Rdnr. 35; a.A. VG Augsburg, Urteil vom 7.2.2007 - AU 4 K 06.918 -,.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Erforderlich ist für eine gebührenpflichtige Amtshandlung, dass die Tätigkeit nicht eine bloß verwaltungsinterne ist, sondern dass diese nach außen gegenüber dem als Gebührenschuldner in Anspruch zu Nehmenden unmittelbar in Erscheinung tritt (vgl. VGH München, Urteil vom 2. August 2007 - 23 BV 07.719 -, juris Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 -, juris Rn. 18; OVG Saarlouis, Urteil vom 13. September 2013 - 3 A 202/11 -, juris Rn. 63).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08

    Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale

    Insoweit kann insbesondere im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 2. August 2007, 23 Bv 07.719 und 23 Bv 07.720, jeweils juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2008, 9 B 61.07 und 9 B 62.07, jeweils juris) auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.
  • VG Mainz, 22.11.2013 - 4 K 156/13

    Abfallbeseitigung - hier: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von

    Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08, esria) und der Verwaltungsgerichtshof Bayern (Urteile vom 2. August 2007 - 23 BV 07.719 und 720, juris) gehen davon aus, dass die Begleitscheinkontrolle als "nach außen" gerichtete Amtshandlung Teil der Verbleibkontrolle und damit Teil des obligatorischen Nachweisverfahrens ist.
  • VG Koblenz, 10.08.2009 - 4 K 522/09

    An das Eisenbahnbundesamt gerichteter Gebührenbescheid der Landwirtschaftskammer

    (OVG Koblenz, Urt. v. 12. November 1998 - 12 A 10976/98.OVG; Dehe/Beucher, in: Praxis der Kommunalverwaltung, E 4 b RhPf, LGebG, § 1 Anm. 4; BayVGH, Urt. v. 2. August 2007 - 23 BV 07.719 zum bayerischen und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11. Dezember 2008 - 2 S 1162/07 zum baden-württembergischen Landesrecht).
  • VG Freiburg, 19.10.2021 - 6 K 2669/21

    Anforderung von öffentlichen Kosten; Kostenschuldner bei tierschutzrechtlichen

    Unabhängig davon genügte es aber auch schon, dass er sich als Verkäufer und Versender zu transportierender Tiere darüber bewusst war bzw. sein musste, dass dieser Vorgang der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (EU-TiertransportVO) unterfiel und in seiner Gesamtheit vom Versand- bis an den Bestimmungsort der behördlichen Überwachung unterlag (vgl. Art. 8 Abs. 1 der genannten Verordnung; zur Erkennbarkeit des Gesamtvorgangs vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.719 - juris Rn. 48).
  • VG Ansbach, 15.05.2020 - AN 4 K 19.00453

    Kosten für eine Leitungsauskunft

  • VG Hannover, 25.05.2016 - 10 A 361/16

    Amtshandlung; Bestimmtheitsgebot; Gebührenordnung; Gefährlichkeitsfeststellung;

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