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VGH Bayern, 02.08.2017 - 20 C 17.881 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 90 Abs. 1, § 101 Abs. 3, § 150
Unzulässige Beschwerde wegen Rechtsgängigkeit der Sache - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen die Gebührenfestsetzungen in Widerspruchsbescheiden
- rewis.io
Unzulässige Beschwerde wegen Rechtsgängigkeit der Sache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 90 Abs. 1 ; VwGO § 101 Abs. 3 ; VwGO § 150
Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Anderweitige Rechtshängigkeit; Wiederaufnahmeverfahren - rechtsportal.de
VwGO § 90 Abs. 1 ; VwGO § 101 Abs. 3 ; VwGO § 150
Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen die Gebührenfestsetzungen in Widerspruchsbescheiden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.04.2017 - Au 6 K 17.341
- VGH Bayern, 02.08.2017 - 20 C 17.881